34a Unterrichtung vs. Sachkunde: Der große Unterschied erklärt

Was ist der Unterschied zwischen der 34a-Unterrichtung und der Sachkundeprüfung? Wir erklären, wann welche Qualifikation nötig ist – klar und verständlich.

7/1/20251 min read

Wenn es um Jobs im Sicherheitsdienst geht, stoßen viele schnell auf zwei Begriffe: die 34a-Unterrichtung und die 34a-Sachkundeprüfung. Beide sind gesetzlich geregelt – aber was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Qualifikation braucht man für welchen Einsatz?

Hier bekommen Sie alle Antworten auf einen Blick.

1. Was bedeutet §34a GewO überhaupt?

Der §34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Wer im Sicherheitsdienst arbeiten will, braucht eine bestimmte fachliche Qualifikation – entweder durch eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung.

2. Die 34a-Unterrichtung – der Einstieg in die Sicherheitsbranche

Die Unterrichtung nach §34a ist ein fünftägiger Kurs (40 Stunden) bei der IHK. Sie ist die Grundvoraussetzung, um einfache Tätigkeiten im Sicherheitsdienst ausüben zu dürfen.

Typische Einsatzbereiche mit Unterrichtung:

  • Objektschutz

  • Empfangsdienst

  • Werkschutz

  • Veranstaltungsschutz (mit Einschränkungen)

Wichtig: Die Unterrichtung ist kein Test – es handelt sich um eine reine Schulung mit Teilnahmebestätigung.

3. Die Sachkundeprüfung – für anspruchsvolle Einsätze

Die Sachkundeprüfung ist deutlich anspruchsvoller. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird bei der IHK durchgeführt.

Pflicht bei folgenden Tätigkeiten:

  • Türsteher bei öffentlichen Veranstaltungen

  • Sicherheitsdienste in Kaufhäusern (Doorman)

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum

  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften

  • Tätigkeiten mit hohem Konfliktpotenzial

Achtung: Ohne Sachkunde dürfen Sie nicht in diesen Bereichen arbeiten – auch nicht mit Unterrichtung.

4. Die Bewacher-ID – unabhängig von 34a, aber ebenso wichtig

Zusätzlich zur Qualifikation ist seit 2019 die Bewacherregister-Nummer (Bewacher-ID) Pflicht. Diese wird vom Gewerbeamt vergeben und dient der staatlichen Kontrolle von Sicherheitsmitarbeitern.

5. Fazit: Wer mehr Verantwortung will, braucht die Sachkunde

Die Unterrichtung ist ein schneller Einstieg in den Sicherheitsdienst. Wer jedoch professionell arbeiten und in anspruchsvolleren Einsatzbereichen tätig sein möchte, kommt um die Sachkundeprüfung nicht herum.

Beide Wege führen in die Branche – aber die Sachkunde bietet mehr Möglichkeiten und bessere Karrierechancen.

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