Brandschutzhelfer und Evakuierungsunterstützung für Unternehmen in NRW

Ausgebildete Brandschutzhelfer und eine organisierte Evakuierungsunterstützung helfen Unternehmen, Baustellen, Hotels, Pflegeeinrichtungen und Veranstaltungsstätten dabei, im Brandfall schnell und geordnet zu reagieren. WachPro Security stellt qualifiziertes Personal für Brandschutzaufgaben, kontrolliert Fluchtwege, unterstützt bei Alarmierungen und begleitet Räumungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.

6/12/202610 min read

Brandschutzhelfer und Evakuierungsunterstützung für Unternehmen in NRW

Bei einem Brand entscheiden die ersten Minuten über den weiteren Verlauf. Beschäftigte, Besucher und Kunden müssen schnell gewarnt werden, während Fluchtwege frei bleiben und die Feuerwehr unverzüglich alarmiert wird.

Eine gut organisierte betriebliche Brandschutzstruktur hilft dabei, Menschen in Sicherheit zu bringen und eine unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch frühzeitig zu erkennen. Ausgebildete Brandschutzhelfer können Entstehungsbrände bekämpfen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Gleichzeitig unterstützen eingewiesene Kräfte eine geordnete Räumung des Gebäudes.

WachPro Security bietet Unternehmen und Einrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen personelle Unterstützung im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Der konkrete Leistungsumfang wird auf das Objekt, die Gefährdungsbeurteilung und die vorhandene Brandschutzorganisation abgestimmt.

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist eine Person, die für bestimmte Aufgaben im betrieblichen Brandschutz ausgebildet und vom Arbeitgeber benannt wird.

Zu den möglichen Aufgaben gehören:

  • Brandgefahren erkennen und melden,

  • Brandschutzeinrichtungen kennen,

  • Alarmierung auslösen,

  • Feuerwehr verständigen,

  • Entstehungsbrände bekämpfen,

  • Beschäftigte und Besucher warnen,

  • Flucht- und Rettungswege freihalten,

  • eine Räumung unterstützen,

  • Sammelstellen aufsuchen,

  • Informationen an Einsatzkräfte weitergeben.

Der Brandschutzhelfer ersetzt weder die Feuerwehr noch einen Brandschutzbeauftragten. Er übernimmt klar begrenzte Aufgaben innerhalb der betrieblichen Notfallorganisation.

Der Arbeitgeber muss entsprechend der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten, der Beschäftigtenzahl und der besonderen Gefahren Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Außerdem muss er geeignete Beschäftigte für diese Aufgaben benennen.

Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte haben unterschiedliche Aufgaben.

Ein Brandschutzhelfer:

  • unterstützt im akuten Brandfall,

  • kennt die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen,

  • hilft bei der Alarmierung,

  • wirkt bei der Räumung mit,

  • kann einen Entstehungsbrand bekämpfen.

Ein Brandschutzbeauftragter:

  • berät den Arbeitgeber umfassend,

  • unterstützt bei der Brandschutzorganisation,

  • überprüft betriebliche Abläufe,

  • wirkt bei Brandschutzordnungen und Übungen mit,

  • dokumentiert und bewertet brandschutzrelevante Maßnahmen.

Ein Sicherheitsmitarbeiter mit Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist deshalb nicht automatisch ein Brandschutzbeauftragter.

Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandwache

Auch eine Brandwache erfüllt andere Aufgaben als ein gewöhnlicher Brandschutzhelfer.

Eine Brandwache wird häufig eingesetzt, wenn:

  • eine Brandmeldeanlage ausgefallen ist,

  • Sprinkleranlagen nicht betriebsbereit sind,

  • feuergefährliche Arbeiten stattfinden,

  • nach einem Brand Glutnester möglich sind,

  • vorübergehend ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Der Brandschutzhelfer ist dagegen Bestandteil der allgemeinen betrieblichen Brandschutzorganisation. Er steht im Brandfall für Alarmierung, Entstehungsbrandbekämpfung und Unterstützung der Räumung zur Verfügung.

Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer reicht nicht automatisch für jede angeordnete oder besonders anspruchsvolle Brandwache aus. Einsatzart, Gefährdung und behördliche beziehungsweise versicherungsrechtliche Anforderungen müssen gesondert geprüft werden.

Was ist eine Evakuierungsunterstützung?

Eine Evakuierungsunterstützung hilft dabei, Menschen bei einer Gefahr geordnet aus einem Gebäude oder gefährdeten Bereich zu führen.

Sie kann bei unterschiedlichen Ereignissen erforderlich sein:

  • Brand und Rauchentwicklung,

  • Gas- oder Gefahrstoffaustritt,

  • technischer Störung,

  • Bombendrohung,

  • verdächtigem Gegenstand,

  • Stromausfall,

  • Unwetter,

  • Gebäudeschaden,

  • anderer akuter Gefahrenlage.

Die Evakuierungsunterstützung entscheidet nicht eigenständig über jede Räumung. Die Auslösung richtet sich nach dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie den Zuständigkeiten des Unternehmens.

Aufgaben während einer Räumung

Bei einer Räumung müssen viele Aufgaben gleichzeitig koordiniert werden. Menschen sollen das Gebäude schnell verlassen, ohne sich gegenseitig zu behindern.

Eingewiesene Kräfte können:

  • Beschäftigte und Besucher zum Verlassen auffordern,

  • auf die vorgesehenen Fluchtwege hinweisen,

  • Türen zu gefährdeten Bereichen sichern,

  • alternative Wege anzeigen,

  • Aufzüge gegen Benutzung sichern,

  • Personen zu Sammelstellen führen,

  • Menschen mit Einschränkungen unterstützen,

  • Feuerwehrzufahrten freihalten,

  • geräumte Bereiche melden,

  • Informationen an die Einsatzleitung weitergeben.

Niemand darf sich bei einer Kontrolle oder Räumung selbst in Gefahr bringen. Verrauchte oder brennende Bereiche werden nicht ohne geeignete Ausbildung und Schutzausrüstung betreten.

Alarmierung im Brandfall

Eine schnelle und eindeutige Alarmierung ist entscheidend. Jeder Betrieb muss festlegen, wie Beschäftigte, Besucher und externe Einsatzkräfte gewarnt werden.

Mögliche Alarmierungsmittel sind:

  • Brandmeldeanlage,

  • Hausalarm,

  • Sirenen,

  • Lautsprecherdurchsagen,

  • Handfeuermelder,

  • interne Notrufnummern,

  • Telefonketten,

  • Funkgeräte,

  • mobile Warnsysteme,

  • persönliche Ansprache.

Brandschutzhelfer müssen wissen:

  • wie der Alarm ausgelöst wird,

  • wo sich Handfeuermelder befinden,

  • welche Notrufnummer zu wählen ist,

  • welche Informationen benötigt werden,

  • wer intern informiert werden muss,

  • wo die Feuerwehr erwartet wird.

Eine unklare oder zu späte Alarmierung kann die Räumung erheblich erschweren.

Den Notruf richtig absetzen

Bei einem Brand wird die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert. Die meldende Person sollte ruhig bleiben und möglichst genaue Angaben machen.

Wichtige Informationen sind:

  • genaue Adresse,

  • Gebäudeteil oder Etage,

  • Art des Ereignisses,

  • erkennbare Rauch- oder Feuerentwicklung,

  • mögliche gefährdete Personen,

  • besondere Gefahrenstoffe,

  • Rückrufmöglichkeit.

Das Gespräch wird erst beendet, wenn die Leitstelle keine weiteren Fragen hat.

Anschließend muss sichergestellt werden, dass die Feuerwehr das Gelände schnell findet und Zufahrten nicht blockiert sind.

Bekämpfung eines Entstehungsbrandes

Brandschutzhelfer werden im Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen geschult. Sie können versuchen, einen kleinen Entstehungsbrand zu löschen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Dabei gilt:

  • Menschenrettung und Alarmierung haben Vorrang,

  • ein sicherer Rückzugsweg muss vorhanden sein,

  • Rauch darf nicht unterschätzt werden,

  • ungeeignete Löschmittel dürfen nicht verwendet werden,

  • ein größer werdender Brand wird nicht allein bekämpft,

  • bei Gefahr ist der Löschversuch sofort abzubrechen.

Ein Brandschutzhelfer ist nicht verpflichtet, sich selbst zu gefährden. Das Betreten eines verrauchten Raumes ohne Atemschutz ist lebensgefährlich.

Richtiger Einsatz von Feuerlöschern

Feuerlöscher unterscheiden sich nach Löschmittel und Brandklasse. Nicht jeder Löscher eignet sich für jeden Brand.

Brandschutzhelfer müssen wissen:

  • wo sich die Löscher befinden,

  • wie die Sicherung gelöst wird,

  • wie das Gerät ausgelöst wird,

  • welcher Sicherheitsabstand einzuhalten ist,

  • welches Löschmittel für welche Gefahr geeignet ist,

  • wann ein Löschversuch abgebrochen werden muss.

Bei der Ausbildung ist eine praktische Übung besonders wichtig. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt theoretische Unterrichtseinheiten sowie eine praktische und realitätsnahe Übung mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.

Feuerlöscher, die benutzt oder ausgelöst wurden, müssen anschließend durch einen Fachbetrieb geprüft und wieder einsatzbereit gemacht werden.

Flucht- und Rettungswege kontrollieren

Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar sein. Das gilt auch außerhalb der regulären Betriebszeiten sowie während Umbauten, Veranstaltungen oder Reinigungsarbeiten.

Kontrolliert werden können:

  • Notausgänge,

  • Flure,

  • Treppenhäuser,

  • Fluchttüren,

  • Brandschutztüren,

  • Sicherheitsbeleuchtung,

  • Fluchtwegkennzeichnungen,

  • Feuerwehrzufahrten,

  • Sammelstellen.

Typische Mängel sind:

  • abgestellte Waren,

  • Möbel oder Kartons in Fluren,

  • verschlossene Notausgänge,

  • blockierte Brandschutztüren,

  • fehlende Kennzeichnungen,

  • defekte Sicherheitsbeleuchtung,

  • parkende Fahrzeuge in Feuerwehrzufahrten.

Festgestellte Mängel müssen unverzüglich gemeldet und, wenn möglich, beseitigt werden.

Brandschutztüren und Rauchschutzabschlüsse

Brandschutztüren sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen. Sie dürfen nicht mit Keilen, Gegenständen oder ungeeigneten Vorrichtungen offengehalten werden.

Bei Kontrollgängen wird darauf geachtet, ob:

  • Türen selbstständig schließen,

  • der Schließbereich frei ist,

  • keine Beschädigungen erkennbar sind,

  • zugelassene Feststellanlagen funktionieren,

  • keine Gegenstände den Abschluss blockieren.

Sicherheitsmitarbeiter führen keine technische Wartung durch. Erkennbare Mängel werden dokumentiert und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Nicht alle Personen können ein Gebäude ohne Hilfe verlassen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rollstuhlnutzer,

  • gehbehinderte Personen,

  • ältere Menschen,

  • verletzte Personen,

  • Kinder,

  • sehbehinderte Menschen,

  • hörbehinderte Menschen,

  • Personen mit Orientierungsschwierigkeiten.

Das Evakuierungskonzept muss bereits vor einem Notfall festlegen, wie diese Personen unterstützt werden.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • persönliche Begleitung,

  • barrierefreie Fluchtwege,

  • Evakuierungsstühle,

  • festgelegte Wartebereiche,

  • optische und akustische Alarmierung,

  • benannte Unterstützungspersonen,

  • spezielle Sammelstellen.

Hilfsmittel wie Evakuierungsstühle dürfen nur von eingewiesenen Personen benutzt werden.

Evakuierung in Pflege- und medizinischen Einrichtungen

Krankenhäuser, Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen stellen besonders hohe Anforderungen an eine Räumung. Viele Personen können das Gebäude nicht selbstständig verlassen.

Eine Evakuierung kann deshalb schrittweise oder in andere sichere Gebäudebereiche erfolgen. Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach dem Brandschutz- und Evakuierungskonzept der Einrichtung.

Der Sicherheitsdienst kann unterstützen durch:

  • Freihalten der Rettungswege,

  • Kontrolle der Zugänge,

  • Einweisung der Feuerwehr,

  • Lenkung von Besuchern,

  • Absicherung gefährdeter Bereiche,

  • Unterstützung an Sammel- und Übergabestellen.

Die medizinische Betreuung und der Transport von Patienten oder Bewohnern bleiben Aufgabe des qualifizierten Fachpersonals und der Rettungskräfte.

Evakuierungsunterstützung bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen kennen viele Besucher das Gebäude und die Fluchtwege nicht. Lautstärke, Dunkelheit oder große Menschenmengen können die Orientierung zusätzlich erschweren.

Sicherheitsmitarbeiter müssen deshalb:

  • Ausgänge und Fluchtwege kennen,

  • ihre Positionen im Räumungsfall wissen,

  • eindeutige Anweisungen geben,

  • gefährliche Gegenströme verhindern,

  • Veranstaltungsbereiche kontrolliert leeren,

  • Menschen zu Sammelstellen führen,

  • unberechtigtes Zurücklaufen verhindern.

Die Räumungsorganisation muss mit Veranstalter, Betreiber, Feuerwehr und Sanitätsdienst abgestimmt sein.

Brandschutz auf Baustellen

Baustellen verändern sich ständig. Fluchtwege, Zugänge und Brandlasten können sich täglich verschieben. Schweiß-, Trenn- und andere feuergefährliche Arbeiten erhöhen das Risiko.

Brandschutzhelfer oder entsprechend eingewiesene Sicherheitsmitarbeiter können unterstützen bei:

  • Kontrolle temporärer Fluchtwege,

  • Überprüfung zugänglicher Feuerlöscher,

  • Kontrolle nach Heißarbeiten,

  • Freihalten von Feuerwehrzufahrten,

  • Meldung erhöhter Brandlasten,

  • Alarmierung bei Rauchentwicklung,

  • Unterstützung bei der Räumung.

Die Verantwortung für Arbeitsschutz und Brandschutz verbleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise den dafür zuständigen Verantwortlichen der Baustelle.

Brandschutzhelfer bei Ausfall einer Brandschutzanlage

Fällt eine Brandmelde- oder Löschanlage aus, können zusätzliche personelle Maßnahmen erforderlich sein. Die genaue Kompensation richtet sich nach dem Objekt, der Ausfalldauer und den Vorgaben zuständiger Stellen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • zusätzliche Kontrollgänge,

  • dauerhafte Beobachtung gefährdeter Bereiche,

  • verkürzte Kontrollintervalle,

  • gesonderte Alarmierungsmittel,

  • Einschränkung bestimmter Tätigkeiten,

  • Einrichtung einer Brandwache.

Ein gewöhnlicher Brandschutzhelfer ersetzt nicht automatisch eine vorgeschriebene Brandwache. Umfang und Qualifikation müssen gesondert festgelegt werden.

Sammelstellen richtig organisieren

Nach dem Verlassen des Gebäudes sollen sich Beschäftigte und Besucher an festgelegten Sammelstellen einfinden.

Dort kann überprüft werden:

  • welche Bereiche geräumt wurden,

  • ob Personen vermisst werden,

  • ob Verletzte Hilfe benötigen,

  • welche Informationen an die Feuerwehr weitergegeben werden müssen,

  • ob jemand das Gebäude wieder betreten möchte.

Die Sammelstelle muss ausreichend weit vom Gefahrenbereich entfernt sein und darf Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten nicht blockieren.

Niemand darf das Gebäude ohne Freigabe erneut betreten.

Räumungsübungen vorbereiten

Eine Räumungsübung zeigt, ob Alarmierung, Fluchtwege und Zuständigkeiten in der Praxis funktionieren.

Bei einer Übung können folgende Punkte geprüft werden:

  • Wird der Alarm überall wahrgenommen?

  • Kennen Beschäftigte ihre Fluchtwege?

  • Bleiben Notausgänge frei?

  • Finden alle Personen die Sammelstelle?

  • Funktioniert die interne Kommunikation?

  • Werden Besucher berücksichtigt?

  • Ist die Unterstützung eingeschränkter Personen organisiert?

  • Können geräumte Bereiche gemeldet werden?

Nach der Übung sollten Beobachtungen ausgewertet und notwendige Verbesserungen festgelegt werden.

Eine Übung darf nicht so durchgeführt werden, dass Personen unnötig gefährdet oder erschreckt werden. Besondere betriebliche Bedingungen müssen berücksichtigt werden.

Ausbildung und praktische Übung

Ein Brandschutzhelfer benötigt eine fachkundige Unterweisung mit theoretischen und praktischen Bestandteilen.

Typische Ausbildungsinhalte sind:

  • Grundlagen der Verbrennung,

  • Brandklassen,

  • Gefahren durch Rauch,

  • betriebliche Brandschutzorganisation,

  • Funktion von Feuerlöscheinrichtungen,

  • Alarmierung,

  • Verhalten im Brandfall,

  • Grenzen der Entstehungsbrandbekämpfung,

  • praktische Löschübung.

Die DGUV empfiehlt bei normaler Brandgefährdung eine Wiederholung der Unterweisung in Abständen von etwa zwei bis fünf Jahren. Ein kürzerer Abstand kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung, betrieblichen Änderungen oder besonderen Risiken ergeben.

Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?

Die erforderliche Anzahl lässt sich nicht allein anhand einer allgemeinen Zahl festlegen. Entscheidend sind:

  • Zahl der anwesenden Beschäftigten,

  • Brandgefährdung,

  • Größe und Aufteilung des Gebäudes,

  • Schichtbetrieb,

  • Urlaub und Krankheit,

  • Anwesenheit von Besuchern,

  • Mobilität der anwesenden Personen,

  • wechselnde Baustellenbereiche,

  • besondere betriebliche Gefahren.

Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und zu den bestehenden Gefahren stehen.

Auch während Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel muss eine ausreichende Besetzung sichergestellt sein.

Persönliche Schutzausrüstung

Die benötigte Ausrüstung richtet sich nach Einsatzort und Gefährdung.

Mögliche Ausstattung ist:

  • auffällige Kennzeichnungsweste,

  • Funkgerät oder Mobiltelefon,

  • Taschenlampe,

  • Sicherheitsschuhe,

  • Warnschutzkleidung,

  • Gebäude- und Fluchtwegplan,

  • Erste-Hilfe-Ausstattung,

  • Schlüssel oder Zugangsmittel.

Atemschutzgeräte gehören nicht zur gewöhnlichen Ausstattung eines Brandschutzhelfers. Ohne entsprechende Ausbildung und Ausrüstung dürfen verrauchte Räume nicht betreten werden.

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Beim Eintreffen der Feuerwehr benötigt die Einsatzleitung schnell verlässliche Informationen.

Brandschutzhelfer und Sicherheitsmitarbeiter können unterstützen durch:

  • Freihalten der Feuerwehrzufahrt,

  • Öffnen vereinbarter Zugänge,

  • Einweisung der Einsatzfahrzeuge,

  • Weitergabe des Brandortes,

  • Information über vermisste Personen,

  • Hinweise auf Gefahrstoffe,

  • Bereitstellung von Gebäudeplänen,

  • Absicherung des Einsatzbereichs.

Nach der Übergabe folgt das eingesetzte Personal den Anweisungen der Feuerwehr.

Grenzen der Tätigkeit

Brandschutzhelfer und Sicherheitsmitarbeiter dürfen sich nicht selbst gefährden. Sie ersetzen keine Feuerwehr und übernehmen keine Aufgaben, für die eine besondere feuerwehrtechnische Ausbildung erforderlich ist.

Zu den regelmäßigen Aufgaben gehören nicht:

  • Betreten stark verrauchten Bereiche,

  • Innenangriff bei einem Gebäudebrand,

  • Rettung unter Atemschutz,

  • technische Wartung von Brandmeldeanlagen,

  • Reparatur von Brandschutztüren,

  • eigenmächtige Freigabe geräumter Gebäude,

  • verbindliche brandschutztechnische Fachplanung.

Die Freigabe eines Gebäudes nach einem Brand oder einer Gefahrenlage erfolgt durch die zuständigen Verantwortlichen beziehungsweise Einsatzkräfte.

Dokumentation von Kontrollen und Ereignissen

Kontrollen, Übungen und tatsächliche Vorfälle sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ein Bericht kann enthalten:

  • Datum und Uhrzeit,

  • kontrollierte Bereiche,

  • festgestellte Mängel,

  • blockierte Fluchtwege,

  • ausgelöste Alarmierung,

  • durchgeführte Räumung,

  • genutzte Feuerlöscher,

  • verständigte Einsatzkräfte,

  • verletzte oder vermisste Personen,

  • Zeitpunkt der Übergabe,

  • notwendige Folgemaßnahmen.

Eine sachliche Dokumentation unterstützt die Auswertung und Verbesserung der Brandschutzorganisation.

Sicherheitsdienst mit Brandschutzhelfern

Ein externer Sicherheitsdienst kann die betriebliche Organisation unterstützen, beispielsweise wenn:

  • eigene Beschäftigte nicht ausreichend verfügbar sind,

  • Nacht- und Wochenendschichten abgedeckt werden müssen,

  • Veranstaltungen stattfinden,

  • eine Baustelle bewacht wird,

  • ein Gebäude vorübergehend anders genutzt wird,

  • zusätzliche Kontrollgänge erforderlich sind.

Ob externe Kräfte vollständig auf die erforderliche Zahl der betrieblichen Brandschutzhelfer angerechnet werden können, muss anhand der Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Verfügbarkeit im Betrieb geprüft werden.

Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Organisation des Arbeitsschutzes wird durch die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes nicht aufgehoben.

Individuelles Brandschutz- und Räumungskonzept

Vor Einsatzbeginn sollte das Objekt gemeinsam besichtigt werden.

Dabei werden unter anderem geprüft:

  • Gebäudestruktur,

  • Zahl der anwesenden Personen,

  • Brandgefährdung,

  • Flucht- und Rettungswege,

  • Notausgänge,

  • Sammelstellen,

  • Feuerlöscheinrichtungen,

  • Alarmierungssysteme,

  • besondere Personengruppen,

  • Feuerwehrzufahrten,

  • betriebliche Ansprechpartner,

  • Schicht- und Öffnungszeiten.

Auf dieser Grundlage können Aufgaben, Personalstärke und Kontrollintervalle festgelegt werden.

Kosten für Brandschutzhelfer und Evakuierungsunterstützung

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Leistungsumfang ab.

Wichtige Faktoren sind:

  • Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter,

  • Einsatzdauer,

  • Tag-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten,

  • Größe des Objekts,

  • Zahl der zu kontrollierenden Bereiche,

  • vorhandene Brandgefährdung,

  • gewünschte Kontrollintervalle,

  • zusätzliche Sicherheitsaufgaben,

  • erforderliche Dokumentation,

  • Dauer des Auftrags.

Nach einer Besichtigung und Abstimmung der Aufgaben kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

Brandschutzunterstützung in Aachen und NRW

WachPro Security bietet qualifiziertes Personal für Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens an.

Mögliche Einsatzorte sind:

  • Aachen,

  • Würselen,

  • Eschweiler,

  • Stolberg,

  • Alsdorf,

  • Herzogenrath,

  • Geilenkirchen,

  • Heinsberg,

  • Hückelhoven,

  • Düren,

  • Jülich,

  • Mönchengladbach,

  • Düsseldorf,

  • Köln,

  • Bonn und weitere Orte in Nordrhein-Westfalen.

Die Unterstützung kann dauerhaft, projektbezogen oder für einen zeitlich begrenzten Ausfall interner Kräfte organisiert werden.

WachPro Security kontaktieren

Sie benötigen ausgebildete Brandschutzhelfer, zusätzliche Kräfte für eine Räumung oder eine personelle Unterstützung Ihrer Brandschutzorganisation? WachPro Security erstellt ein bedarfsgerechtes Einsatzkonzept für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung.

Telefon: 0151 56856098

E-Mail: info@wachprosecurity.de

Internetseite: www.wachprosecurity.de

Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer unterstützt bei der Alarmierung, kennt die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, kann einen Entstehungsbrand bekämpfen und hilft bei einer geordneten Räumung.

Ist ein Brandschutzhelfer dasselbe wie eine Brandwache?

Nein. Brandschutzhelfer gehören zur allgemeinen betrieblichen Brandschutzorganisation. Eine Brandwache wird bei einer konkreten erhöhten Brandgefahr oder beim Ausfall technischer Brandschutzanlagen eingesetzt.

Darf ein Brandschutzhelfer einen brennenden Raum betreten?

Nur wenn keine erhebliche Eigengefährdung besteht. Verrauchte oder bereits entwickelte Brandbereiche dürfen ohne geeignete Ausbildung und Schutzausrüstung nicht betreten werden.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Die DGUV empfiehlt bei normaler Brandgefährdung eine Wiederholung innerhalb von etwa zwei bis fünf Jahren. Betriebliche Veränderungen oder besondere Gefahren können eine frühere Wiederholung erforderlich machen.

Können externe Sicherheitsmitarbeiter als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?

Grundsätzlich können entsprechend ausgebildete externe Kräfte bestimmte Aufgaben übernehmen. Ob und in welchem Umfang sie in der betrieblichen Organisation berücksichtigt werden können, muss anhand der Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Verfügbarkeit geprüft werden.

Unterstützt WachPro Security bei einer Evakuierung?

Ja. Eingewiesene Mitarbeiter können Fluchtwege sichern, Personen zu Ausgängen und Sammelstellen leiten und die im Räumungskonzept vorgesehenen Maßnahmen unterstützen.

Wer entscheidet über die Räumung eines Gebäudes?

Die Entscheidung richtet sich nach dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie den festgelegten Zuständigkeiten. Bei einem eindeutigen Brandalarm müssen die vorgesehenen Räumungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.

Können Kontrollgänge dokumentiert werden?

Ja. Kontrollzeiten, festgestellte Mängel, blockierte Fluchtwege und eingeleitete Maßnahmen können elektronisch oder schriftlich dokumentiert werden.

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