Brandwache beim Ausfall einer Brandmeldeanlage – Pflichten, Ablauf und schnelle Absicherung
Fällt eine Brandmeldeanlage aus, entsteht in Unternehmen, Kliniken, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Lagerhallen und öffentlichen Gebäuden eine erhebliche Sicherheitslücke. Erfahren Sie, wann eine Brandwache erforderlich sein kann, welche Ersatzmaßnahmen abgestimmt werden müssen und wie WachPro Security GmbH den Zeitraum bis zur vollständigen Wiederherstellung der Anlage zuverlässig absichert.
6/12/202610 min read
Brandwache beim Ausfall einer Brandmeldeanlage – Pflichten, Ablauf und schnelle Absicherung
Eine Brandmeldeanlage überwacht Gebäude und besonders gefährdete Bereiche kontinuierlich. Sie erkennt je nach technischer Ausführung Rauch, Wärme oder andere Anzeichen eines möglichen Brandes und kann einen Alarm innerhalb des Gebäudes oder direkt an eine zuständige Stelle weiterleiten.
Fällt die Brandmeldeanlage vollständig oder teilweise aus, steht diese automatische Überwachung nicht mehr im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Ein Brand könnte dadurch später erkannt werden. Gleichzeitig funktionieren möglicherweise interne Alarmierungswege, technische Ansteuerungen oder die automatische Weiterleitung an eine Leitstelle beziehungsweise Feuerwehr nicht mehr ordnungsgemäß.
Besonders kritisch ist ein solcher Ausfall in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, Personen nur eingeschränkt selbstständig flüchten können oder große Sachwerte und betriebswichtige Anlagen vorhanden sind. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Produktionsbetriebe, Logistikzentren, Schulen, Verwaltungsgebäude und größere Wohnanlagen.
Eine professionelle Brandwache kann in dieser Situation eine zeitlich begrenzte personelle Ersatzmaßnahme darstellen. Welche Maßnahmen konkret notwendig sind, muss jedoch immer anhand des Gebäudes, des Brandschutzkonzeptes, des Ausfallumfangs und der zuständigen Stellen entschieden werden.
Was ist eine Brandmeldeanlage?
Eine Brandmeldeanlage, häufig als BMA bezeichnet, besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten. Dazu können automatische Brandmelder, Handfeuermelder, eine Brandmelderzentrale, Alarmierungseinrichtungen und technische Schnittstellen gehören.
Abhängig vom Objekt kann die Anlage weitere Einrichtungen ansteuern oder Meldungen weiterleiten, beispielsweise:
interne Alarmierungsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Brandschutztüren und Feststellanlagen
Aufzüge
Lüftungsanlagen
technische Gebäudeleittechnik
Sicherheitsleitstellen
ständig besetzte Stellen
die zuständige Feuerwehr
Welche Funktionen tatsächlich vorhanden sind, hängt von der Planung, der Nutzung des Gebäudes und dem genehmigten Brandschutzkonzept ab.
Eine Störung bedeutet daher nicht automatisch, dass das gesamte System ohne Funktion ist. Es kann sich um einen einzelnen ausgefallenen Melder, eine abgeschaltete Meldergruppe oder einen vollständigen Ausfall handeln. Für die erforderlichen Ersatzmaßnahmen ist diese Unterscheidung entscheidend.
Wann kann eine Brandmeldeanlage ausfallen?
Ein Ausfall der Brandmeldeanlage kann unerwartet auftreten oder im Rahmen geplanter Arbeiten entstehen. Typische Ursachen sind:
technische Defekte
Stromausfälle
Beschädigungen an Leitungen oder Meldern
Störungen der Brandmelderzentrale
Bau- und Renovierungsarbeiten
Staubentwicklung auf Baustellen
Umbauten innerhalb des Gebäudes
Wartung und Prüfung der Anlage
Austausch von Brandmeldern
Veränderungen an der Gebäudetechnik
Ausfall der Übertragungseinrichtung
Unterbrechung der Verbindung zur Leitstelle
Wasserschäden oder andere äußere Einwirkungen
Auch eine geplante Abschaltung kann eine Brandwache oder andere Ersatzmaßnahme erforderlich machen. Entscheidend ist nicht, ob die Störung geplant war, sondern welche Schutzfunktion währenddessen fehlt.
Ist eine Brandwache bei jedem BMA-Ausfall automatisch vorgeschrieben?
Nicht jeder einzelne technische Fehler führt automatisch zu derselben Maßnahme. Die erforderliche Reaktion hängt vom Umfang des Ausfalls und von der konkreten Gefährdung ab.
Berücksichtigt werden müssen unter anderem:
Größe und Nutzung des Gebäudes
betroffene Räume und Brandabschnitte
Dauer des Ausfalls
vollständiger oder teilweiser Funktionsverlust
Anzahl und Mobilität der anwesenden Personen
vorhandene Brandlasten
laufende Produktions- oder Bauarbeiten
alternative Alarmierungsmöglichkeiten
vorhandenes Brandschutzkonzept
behördliche oder versicherungsrechtliche Vorgaben
Der Betreiber sollte deshalb nicht eigenständig davon ausgehen, dass eine einfache Kontrollrunde immer ausreicht. Je nach Objekt müssen der Brandschutzbeauftragte, die Wartungsfirma, die zuständige Feuerwehr, die Bauaufsicht, der Versicherer oder weitere verantwortliche Stellen einbezogen werden.
Die Stadt Düsseldorf weist beispielsweise darauf hin, dass bei einem Ausfall brandschutztechnischer Einrichtungen auf den Ausfall hinzuweisen ist und geeignete Maßnahmen mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden müssen. Die konkrete Vorgehensweise kann sich regional und objektbezogen unterscheiden. Informationen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Wer trägt die Verantwortung bei einem Ausfall?
Die Verantwortung für die Sicherheit des Gebäudes bleibt grundsätzlich beim Betreiber beziehungsweise bei der für das Objekt verantwortlichen Person. Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes überträgt nicht automatisch sämtliche Betreiberpflichten.
Der Betreiber muss insbesondere dafür sorgen, dass:
die Störung erkannt und bewertet wird
die zuständige Fachfirma informiert wird
die Reparatur schnellstmöglich veranlasst wird
interne Verantwortliche benachrichtigt werden
notwendige Meldungen an zuständige Stellen erfolgen
geeignete Ersatzmaßnahmen organisiert werden
Mitarbeiter und andere betroffene Personen informiert werden
alle Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden
Die Brandwache übernimmt innerhalb des abgestimmten Auftrags konkrete Überwachungs-, Melde- und Unterstützungsaufgaben. Sie ersetzt jedoch weder die technische Fachfirma noch die Feuerwehr oder die verantwortliche Brandschutzplanung.
Welche Aufgaben übernimmt eine Brandwache beim BMA-Ausfall?
Die Aufgaben werden vor Einsatzbeginn objektbezogen festgelegt. Grundlage sind der betroffene Bereich, die Gefährdung, das Brandschutzkonzept und die Anweisungen der verantwortlichen Stellen.
Eine Brandwache kann unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:
regelmäßige Kontrollgänge in den betroffenen Bereichen
gezielte Beobachtung besonders brandgefährdeter Zonen
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
Überprüfung der Zugänglichkeit von Brandschutzeinrichtungen
Feststellung von Rauch, Brandgeruch, ungewöhnlicher Wärme oder anderen Auffälligkeiten
sofortige Weitergabe erkannter Gefahren
Alarmierung nach dem festgelegten Alarmplan
Unterstützung bei der Räumung oder Evakuierung
Einweisung der Feuerwehr am Objekt
Führung eines Wach- und Kontrollbuchs
Dokumentation jeder Kontrollrunde
Übergabe relevanter Feststellungen an Betreiber oder Brandschutzverantwortliche
Die Brandwache darf nicht nur allgemein im Gebäude anwesend sein. Ihre Kontrollbereiche, Meldewege, Rundgangszeiten und Befugnisse müssen klar geregelt werden.
Wie häufig müssen Kontrollgänge stattfinden?
Für die Häufigkeit der Kontrollgänge gibt es keine pauschale Zeitvorgabe, die für jedes Gebäude und jede Situation gleichermaßen geeignet ist. Der erforderliche Kontrollrhythmus ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der verantwortlichen oder zuständigen Stellen.
Einfluss darauf haben beispielsweise:
Ausdehnung des überwachten Bereichs
Brandgefahr und vorhandene Brandlast
Anzahl der eingesetzten Brandwachen
Übersichtlichkeit des Gebäudes
Nutzung während des Ausfalls
Nacht- oder Tagesbetrieb
Anwesenheit besonders schutzbedürftiger Personen
laufende Heißarbeiten oder andere gefährliche Tätigkeiten
Bei weitläufigen Objekten kann eine einzelne Person möglicherweise nicht alle Bereiche innerhalb des geforderten Zeitfensters kontrollieren. Dann können mehrere Brandwachen oder eine Aufteilung in feste Kontrollzonen erforderlich sein.
Eine sorgfältige Einsatzplanung ist deshalb wichtiger als eine pauschale Aussage wie „eine Runde pro Stunde“. Der Kontrollrhythmus muss zur tatsächlichen Gefährdung passen.
Reicht ein Brandschutzhelfer als Brandwache aus?
Brandschutzhelfer übernehmen im normalen Betriebsablauf wichtige Aufgaben. Sie unterstützen den vorbeugenden Brandschutz, kennen die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und können bei einem Brand bei der Alarmierung und Räumung helfen.
Ein Brandschutzhelfer ist jedoch nicht automatisch für jede Form einer dauerhaften Brandwache geeignet. Eine Ersatzmaßnahme bei Ausfall einer Brandmeldeanlage kann eine kontinuierliche Überwachung, festgelegte Rundgänge, lückenlose Dokumentation und sofortige Einsatzbereitschaft erfordern.
Ob eigenes Personal eingesetzt werden kann, hängt unter anderem davon ab:
ob die Mitarbeiter entsprechend eingewiesen wurden
ob sie ausschließlich für die Brandwache verfügbar sind
ob eine dauerhafte Besetzung sichergestellt werden kann
ob Schichtwechsel und Pausen abgedeckt sind
ob die erforderlichen Kommunikationsmittel vorhanden sind
ob die zuständigen Stellen dem Konzept zustimmen
ob besondere objektbezogene Qualifikationen erforderlich sind
In vielen Fällen ist ein externer Sicherheitsdienst sinnvoll, weil er die Brandwache unabhängig vom normalen Betriebsablauf organisiert und dokumentiert.
Warum reicht eine Kameraüberwachung allein nicht aus?
Videoüberwachung kann bestimmte Bereiche sichtbar machen, ersetzt aber nicht automatisch eine angeordnete oder notwendige personelle Brandwache.
Kameras haben technische und organisatorische Grenzen:
Rauch oder Hitze werden nicht von jeder Kamera zuverlässig erkannt
tote Winkel können unüberwacht bleiben
geschlossene Räume sind häufig nicht einsehbar
Strom- und Netzwerkausfälle können die Übertragung unterbrechen
ein Kamerabild alarmiert nicht automatisch alle Personen im Gebäude
eine Kamera kann keine unmittelbaren Maßnahmen vor Ort einleiten
Fluchtwege und Brandschutztüren müssen gegebenenfalls physisch kontrolliert werden
Technische Überwachung kann eine Brandwache unterstützen. Ob sie Bestandteil eines Ersatzkonzeptes sein darf, muss jedoch objektbezogen geklärt werden.
Besonders sensible Einsatzbereiche
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern, Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen können sich Menschen befinden, die das Gebäude nicht ohne Hilfe verlassen können. Ein BMA-Ausfall erfordert deshalb eine besonders sorgfältige Planung.
Neben der Brandentdeckung müssen interne Alarmierungswege, Evakuierungsabschnitte und die Zusammenarbeit mit Pflege- und Klinikpersonal berücksichtigt werden. Die Brandwache muss wissen, welche Bereiche besonders schutzbedürftig sind und wie im Alarmfall vorzugehen ist.
Hotels und Beherbergungsbetriebe
In Hotels kennen viele Gäste das Gebäude nicht. Nachts schlafen sie und nehmen Gefahren möglicherweise später wahr. Außerdem können Sprachbarrieren bestehen.
Die Brandwache muss deshalb mit der Gebäudestruktur, den Rettungswegen, der Rezeption und den internen Alarmabläufen vertraut sein. Die Abstimmung mit Nachtportier oder Hotelmanagement ist besonders wichtig.
Produktionsbetriebe und Industrieanlagen
In industriellen Bereichen können brennbare Stoffe, Maschinen, elektrische Anlagen und laufende Prozesse das Risiko erhöhen. Gleichzeitig kann eine Betriebsunterbrechung große wirtschaftliche Folgen haben.
Hier sind klar definierte Kontrollzonen, Kenntnisse über Gefahrenschwerpunkte und eine enge Abstimmung mit der Betriebsleitung notwendig.
Lager- und Logistikzentren
Große Hallen, hohe Regale und umfangreiche Warenbestände können die frühzeitige Erkennung eines Brandes erschweren. Je nach gelagerten Materialien können sich Feuer und Rauch schnell ausbreiten.
Bei einem BMA-Ausfall müssen Kontrollwege so geplant werden, dass alle relevanten Zonen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erreicht werden können.
Baustellen und Umbauobjekte
Während Bauarbeiten werden Brandmelder häufig zeitweise abgeschaltet oder gegen Staub geschützt. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Gefahren durch Schweißarbeiten, elektrische Geräte, provisorische Installationen und brennbare Baumaterialien.
Die Brandwache muss hier regelmäßig an den Baufortschritt angepasst werden. Bereiche, die gestern noch frei zugänglich waren, können am nächsten Tag durch Material, Gerüste oder neue Bauteile verändert sein.
So sollte der Einsatz organisiert werden
Eine professionelle Brandwache beginnt nicht erst mit dem ersten Rundgang. Vor dem Einsatz sollten die wesentlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.
1. Umfang der Störung feststellen
Zunächst muss bekannt sein, welche Teile der Brandmeldeanlage betroffen sind. Eine einzelne Meldergruppe erfordert möglicherweise andere Maßnahmen als der vollständige Ausfall der gesamten Anlage.
2. Verantwortliche Stellen informieren
Der Betreiber informiert die erforderlichen internen und externen Ansprechpartner. Dazu können Wartungsfirma, Brandschutzbeauftragter, Versicherung, Leitstelle, Feuerwehr oder Bauaufsicht gehören.
3. Ersatzmaßnahmen abstimmen
Die notwendige Anzahl der Brandwachen, Kontrollbereiche, Rundgangszeiten und Alarmwege werden festgelegt. Mündliche Absprachen sollten schriftlich bestätigt werden.
4. Personal einweisen
Die eingesetzten Mitarbeiter erhalten eine objektbezogene Einweisung. Sie müssen mindestens folgende Punkte kennen:
Grundriss und Kontrollbereiche
Flucht- und Rettungswege
Sammelstellen
Standorte von Feuerlöschern
vorhandene Wandhydranten
Feuerwehrzufahrten
besondere Gefahrenbereiche
interne Ansprechpartner
Alarmierungs- und Eskalationswege
5. Kontrollgänge dokumentieren
Beginn, Ende, Route und Feststellungen jeder Runde werden nachvollziehbar festgehalten. Besondere Ereignisse und weitergegebene Meldungen müssen ebenfalls dokumentiert werden.
6. Schichtwechsel regeln
Bei längeren Einsätzen muss eine geregelte Übergabe erfolgen. Die ablösende Brandwache erhält Informationen über Störungen, offene Maßnahmen, Veränderungen am Objekt und besondere Beobachtungen.
7. Einsatz kontrolliert beenden
Die Brandwache sollte nicht allein aufgrund einer telefonischen Mitteilung abgezogen werden. Vor dem Ende muss eindeutig bestätigt sein, dass die Anlage wieder ordnungsgemäß arbeitet und die Ersatzmaßnahme aufgehoben werden kann.
Was gehört in die Dokumentation?
Eine vollständige Dokumentation schafft Transparenz und kann im Schadensfall von großer Bedeutung sein. Sie sollte je nach Einsatz mindestens enthalten:
Objekt und Einsatzbereich
Datum und Einsatzzeit
Ursache und Umfang des bekannten Ausfalls
Namen der eingesetzten Mitarbeiter
Einweisungs- und Übergabezeiten
festgelegte Kontrollrouten
Zeiten der Kontrollgänge
festgestellte Auffälligkeiten
ausgelöste Meldungen und Maßnahmen
Namen informierter Ansprechpartner
Schichtwechsel
Veränderungen am Auftrag
Bestätigung der Wiederinbetriebnahme
Zeitpunkt der Einsatzbeendigung
Digitale Kontrollsysteme können zusätzlich nachweisen, wann festgelegte Kontrollpunkte erreicht wurden. Sie ersetzen jedoch nicht den ausführlichen Ereignisbericht.
Was kostet eine Brandwache bei BMA-Ausfall?
Die Kosten lassen sich ohne Kenntnis des Objekts nicht seriös pauschal festlegen. Maßgeblich sind unter anderem:
Anzahl der benötigten Brandwachen
Einsatzdauer
Größe und Aufteilung des Objekts
Tag-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagseinsatz
besondere Qualifikationsanforderungen
notwendige Kontrollintervalle
kurzfristige Bereitstellung
Entfernung und organisatorischer Aufwand
erforderliche Dokumentations- und Kommunikationsmittel
Ein kleiner abgeschlossener Gebäudebereich verursacht einen anderen Aufwand als ein Krankenhaus, eine weitläufige Produktionsstätte oder ein mehrgeschossiges Hotel.
Entscheidend ist nicht der niedrigste Stundensatz, sondern eine Einsatzplanung, die alle betroffenen Bereiche tatsächlich abdeckt. Eine zu gering besetzte Brandwache kann lediglich den Eindruck von Sicherheit vermitteln, ohne den notwendigen Schutz sicherzustellen.
Brandwache in Aachen und NRW kurzfristig organisieren
WachPro Security GmbH unterstützt Unternehmen, Einrichtungen, Hausverwaltungen und Betreiber beim kurzfristigen personellen Brandschutz in Aachen und weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens.
Zu unserem Einsatzgebiet gehören unter anderem:
Aachen
Würselen
Alsdorf
Stolberg
Eschweiler
Herzogenrath
Baesweiler
Geilenkirchen
Heinsberg
Hückelhoven
Erkelenz
Düren
Jülich
Mönchengladbach
Köln
Düsseldorf
Bonn
Vor dem Einsatz klären wir gemeinsam mit dem Auftraggeber den betroffenen Bereich, die voraussichtliche Einsatzdauer, die erforderliche Personalstärke und die vorhandenen Vorgaben. Die konkrete Maßnahme wird anschließend objektbezogen organisiert.
Welche Angaben werden bei einer kurzfristigen Anfrage benötigt?
Damit eine Brandwache schnell geplant werden kann, sollten möglichst folgende Informationen vorliegen:
genaue Objektadresse
Art und Nutzung des Gebäudes
vollständiger oder teilweiser BMA-Ausfall
betroffene Etagen, Räume oder Brandabschnitte
Zeitpunkt des Ausfalls
voraussichtliche Reparaturdauer
gewünschter Einsatzbeginn
erforderliche Einsatzzeiten
behördliche oder versicherungsrechtliche Vorgaben
vorhandenes Brandschutzkonzept
Ansprechpartner vor Ort
besondere Gefahrenbereiche
erwartete Anzahl anwesender Personen
Fehlen einzelne Angaben, können sie bei der Einsatzvorbereitung gemeinsam geklärt werden. Wichtig ist, dass der Umfang der Störung nicht unterschätzt wird.
Warum eine schnelle Reaktion wichtig ist
Eine ausgefallene Brandmeldeanlage bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Gebäude sofort geräumt oder geschlossen werden muss. Sie bedeutet aber, dass ein vorgesehener Teil des Brandschutzes nicht wie geplant funktioniert.
Ohne angemessene Ersatzmaßnahmen können schwerwiegende Folgen entstehen:
verspätete Branderkennung
verzögerte Alarmierung
Gefährdung von Mitarbeitern, Bewohnern oder Gästen
Unterbrechung des Betriebs
Probleme mit Versicherern
behördliche Einschränkungen
Haftungsrisiken
hohe Sach- und Folgeschäden
Deshalb sollten Betreiber nicht auf die Reparatur warten, ohne den Zeitraum bis zur Wiederherstellung abzusichern. Eine abgestimmte Brandwache kann diese Sicherheitslücke zeitlich begrenzt reduzieren.
WachPro Security GmbH kontaktieren
Benötigen Sie kurzfristig eine Brandwache wegen des Ausfalls einer Brandmeldeanlage? WachPro Security GmbH unterstützt Sie bei der personellen Absicherung Ihres Objekts in Aachen und NRW.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Für eine schnelle Einsatzplanung halten Sie bitte die Objektadresse, den betroffenen Bereich, den Zeitpunkt des Ausfalls und die voraussichtliche Einsatzdauer bereit.
Häufig gestellte Fragen
Muss bei jedem Ausfall einer Brandmeldeanlage eine Brandwache eingesetzt werden?
Das hängt vom Umfang der Störung, der Gebäudenutzung, dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der zuständigen Stellen ab. Ein einzelner gestörter Melder wird anders bewertet als ein vollständiger Ausfall. Der Betreiber sollte die erforderlichen Ersatzmaßnahmen unverzüglich mit den verantwortlichen Stellen klären.
Wer darf eine Brandwache durchführen?
Welche Anforderungen gelten, richtet sich nach dem Objekt und den Vorgaben für den konkreten Einsatz. Die eingesetzten Personen müssen ausreichend qualifiziert, zuverlässig und objektbezogen eingewiesen sein. Bei komplexen Objekten können zusätzliche Anforderungen bestehen.
Wie schnell muss eine Brandwache beginnen?
Die erforderliche Ersatzmaßnahme sollte ohne vermeidbare Verzögerung organisiert werden. Ob ein Bereich bis zum Beginn der Brandwache weiter genutzt werden darf, muss der Betreiber mit den zuständigen Verantwortlichen klären.
Wie viele Brandwachen werden benötigt?
Die Anzahl hängt von der Gebäudegröße, den Kontrollwegen, dem geforderten Kontrollintervall, der Brandgefahr und der Nutzung ab. Große oder unübersichtliche Objekte können mehrere gleichzeitig eingesetzte Kräfte erfordern.
Kann das eigene Personal die Brandwache übernehmen?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Das Personal muss geeignet, eingewiesen und während des Einsatzes tatsächlich für die Brandwache verfügbar sein. Die Lösung muss außerdem mit den objektbezogenen Vorgaben übereinstimmen.
Reicht eine Kontrollrunde pro Stunde?
Nicht grundsätzlich. Der richtige Kontrollrhythmus muss aus der Gefährdung, der Größe des Gebäudes und den Vorgaben für den konkreten Ausfall abgeleitet werden.
Kann Videoüberwachung eine Brandwache ersetzen?
Eine Kameraüberwachung kann personelle Maßnahmen unterstützen, ersetzt aber nicht automatisch eine notwendige Brandwache. Kameras können nicht jeden Raum, jede Brandentwicklung und jeden technischen Ausfall zuverlässig erfassen.
Wie lange bleibt die Brandwache vor Ort?
Die Brandwache bleibt grundsätzlich so lange im Einsatz, wie die abgestimmte Ersatzmaßnahme erforderlich ist. Sie sollte erst beendet werden, wenn die Wiederherstellung der Anlage bestätigt und die Aufhebung der Ersatzmaßnahme eindeutig freigegeben wurde.
Was muss während der Brandwache dokumentiert werden?
Dokumentiert werden sollten Einsatzzeiten, Kontrollgänge, kontrollierte Bereiche, Auffälligkeiten, Meldungen, eingeleitete Maßnahmen, Schichtwechsel und die bestätigte Wiederinbetriebnahme der Brandmeldeanlage.
Ist eine Brandwache auch während einer geplanten Wartung erforderlich?
Auch bei einer geplanten Abschaltung kann eine Ersatzmaßnahme notwendig sein. Maßgeblich sind der betroffene Bereich, die Dauer, die Nutzung des Gebäudes und die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes beziehungsweise der zuständigen Stellen.
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