Was sind Heißarbeiten? Brandgefahr, Schutzmaßnahmen und Brandwache
Schweißen, Trennschleifen und Löten können Brände verursachen. Erfahren Sie, was Heißarbeiten sind, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sein können und wann eine Brandwache benötigt wird.
6/12/20265 min read
Was sind Heißarbeiten und warum sind sie so gefährlich?
Ein kurzer Funkenflug wirkt zunächst harmlos. Gelangt ein glühendes Teilchen jedoch in Dämmstoffe, Wandöffnungen, Kabelkanäle oder andere brennbare Materialien, kann daraus unbemerkt ein Schwelbrand entstehen.
Besonders gefährlich ist, dass sich ein Brand nicht immer sofort zeigt. Rauch oder Flammen können erst auftreten, nachdem die Handwerker den Arbeitsbereich bereits verlassen haben.
Deshalb benötigen Heißarbeiten eine sorgfältige Vorbereitung, klare Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls eine Brandwache während und nach der Tätigkeit.
WachPro Security GmbH stellt ausgebildete Brandschutzhelfer und Brandwachen für Baustellen, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen bereit.
Welche Tätigkeiten zählen zu den Heißarbeiten?
Als Heißarbeiten werden Tätigkeiten bezeichnet, bei denen offene Flammen, hohe Temperaturen, Funken oder glühende Teilchen entstehen können.
Dazu gehören insbesondere:
Schweißen
Brennschneiden
Trennschleifen
Schleifen mit starkem Funkenflug
Löten
Flämmen
Auftauarbeiten mit Wärme
Arbeiten mit offener Flamme
Erhitzen von Materialien
bestimmte Dachabdichtungsarbeiten
thermisches Trennen oder Bearbeiten von Metall
Auch Tätigkeiten ohne offene Flamme können gefährlich sein. Beim Trennschleifen können heiße Partikel über den unmittelbaren Arbeitsbereich hinaus gelangen.
Die DGUV führt in ihrem aktuellen Erlaubnisschein unter anderem Schweißen, Schneiden, Auftauen, Trennschleifen und Löten ausdrücklich als feuergefährliche Arbeiten auf. DGUV-Erlaubnisschein für Heißarbeiten
Warum entstehen Brände häufig erst später?
Funken und glühende Metallteile können in Bereiche gelangen, die von der Arbeitsstelle aus nicht sichtbar sind.
Besonders gefährdet sind:
Zwischendecken
Hohlwände
Schächte
Kabelkanäle
Dämmstoffe
Wanddurchführungen
Spalten im Boden
Bereiche unter Maschinen
angrenzende Räume
brennbare Dachkonstruktionen
Lagerflächen mit Verpackungsmaterial
Dort kann ein Material zunächst langsam glimmen. Erst später entstehen sichtbarer Rauch oder offene Flammen. Deshalb darf der Brandschutz nicht unmittelbar mit dem Ausschalten des Arbeitsgeräts enden.
Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten
Vor Heißarbeiten muss geprüft werden, welche Gefahren am tatsächlichen Arbeitsort bestehen. Eine allgemeine Anweisung reicht nicht aus.
Wichtige Fragen sind:
Welche Tätigkeit wird ausgeführt?
Wo entstehen Funken oder hohe Temperaturen?
Welche brennbaren Materialien befinden sich in der Umgebung?
Gibt es verdeckte Hohlräume?
Können angrenzende Räume betroffen sein?
Sind Gasflaschen oder Gefahrstoffe vorhanden?
Welche Löschmittel stehen bereit?
Wie wird die Feuerwehr alarmiert?
Wer kontrolliert den Bereich nach Arbeitsende?
Ist eine Brandwache erforderlich?
Die Ergebnisse sollten in die Arbeitsfreigabe und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen einfließen.
Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Bei Arbeiten außerhalb dafür vorgesehener Bereiche kann ein schriftlicher Erlaubnisschein notwendig sein. Dieser schafft Klarheit über Arbeitsort, Zeitraum, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen.
Ein solcher Erlaubnisschein kann unter anderem enthalten:
ausführende Firma
genauer Arbeitsbereich
Art der Tätigkeit
Beginn und voraussichtliches Ende
Entfernung brennbarer Gegenstände
notwendige Abdeckungen
vorhandene Löschmittel
Abschaltung technischer Anlagen
eingesetzte Brandwache
notwendige Nachkontrollen
verantwortliche Personen
Abschlussfreigabe
Der Erlaubnisschein ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Er dokumentiert die festgelegten Maßnahmen und Zuständigkeiten.
Schutzmaßnahmen vor Beginn der Heißarbeiten
Bevor mit der Tätigkeit begonnen wird, sollte der Arbeitsbereich vorbereitet werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
brennbare Materialien entfernen
nicht entfernbare Gegenstände abdecken
Öffnungen und Spalten verschließen
angrenzende Räume kontrollieren
geeignete Feuerlöscher bereitstellen
Gasflaschen sicher aufstellen
Flucht- und Rettungswege freihalten
betroffene Beschäftigte informieren
Alarmierungswege festlegen
Brandmelder nur nach Freigabe abschalten
Brandwache einweisen
Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Gefährdung.
Aufgaben einer Brandwache während der Arbeiten
Die Brandwache beobachtet nicht nur die arbeitende Person. Sie kontrolliert auch die Bereiche, in die Funken, Wärme oder heiße Teile gelangen können.
Zu ihren möglichen Aufgaben gehören:
Überwachung des Arbeitsbereichs
Beobachtung angrenzender Räume
Kontrolle von Wand- und Bodendurchführungen
Freihaltung von Rettungswegen
Prüfung bereitgestellter Löschmittel
Erkennung von Rauch und Brandgeruch
Unterbrechung der Arbeiten bei akuter Gefahr
Alarmierung im Brandfall
Dokumentation besonderer Feststellungen
Nachkontrolle nach Beendigung der Tätigkeit
Die Brandwache darf nicht gleichzeitig mit Aufgaben beschäftigt werden, die ihre Aufmerksamkeit vom Gefahrenbereich ablenken.
Warum eine Brandwache nicht nebenbei arbeiten sollte
Eine Brandwache muss sich auf die Brandgefahr konzentrieren können. Wer gleichzeitig Werkzeuge transportiert, Maschinen bedient oder andere Baustellenaufgaben übernimmt, kann wichtige Anzeichen übersehen.
Problematisch sind insbesondere:
längeres Verlassen des Arbeitsbereichs
gleichzeitige Bedienung von Maschinen
Kontrolle mehrerer weit entfernter Arbeitsstellen
Ablenkung durch andere Tätigkeiten
fehlende Sicht auf angrenzende Bereiche
unklare Vertretung während Pausen
Muss die Brandwache ihren Bereich verlassen, sollte eine eindeutige Vertretung geregelt sein.
Nachkontrolle nach Abschluss der Arbeiten
Nach Beendigung der Heißarbeiten müssen der Arbeitsbereich und mögliche Gefahrenzonen weiterhin kontrolliert werden.
Dabei wird unter anderem geachtet auf:
Rauch
Brand- oder Schmorgeruch
ungewöhnliche Wärme
glimmende Rückstände
verfärbte Oberflächen
Geräusche aus Hohlräumen
erhitzte Metallteile
Veränderungen in angrenzenden Räumen
Dauer und Häufigkeit der Nachkontrolle dürfen nicht pauschal festgelegt werden. Sie richten sich nach Bauweise, Brandlast, Arbeitsverfahren und Gefährdungsbeurteilung.
Heißarbeiten in bestehenden Gebäuden
Besonders anspruchsvoll sind Heißarbeiten in Gebäuden, die weiterhin genutzt werden. Beschäftigte, Bewohner, Patienten oder Gäste befinden sich möglicherweise in der Nähe des Arbeitsbereichs.
Zusätzlich können vorhanden sein:
verdeckte Installationen
ältere Dämmstoffe
unbekannte Hohlräume
laufende technische Anlagen
eingeschränkte Rettungswege
empfindliche Betriebsbereiche
hohe Personenbelegung
Vor Beginn müssen deshalb Gebäudeverantwortliche, Handwerksunternehmen und Brandwache ihre Aufgaben miteinander abstimmen.
Heißarbeiten auf Baustellen
Auf Baustellen verändert sich die Umgebung täglich. Materialien werden angeliefert, Öffnungen entstehen und Fluchtwege werden verlegt.
Was morgens noch sicher war, kann am Nachmittag eine neue Gefahr darstellen.
Vor jedem Arbeitsbeginn sollte geprüft werden:
Liegen neue Baustoffe im Funkenbereich?
Sind zusätzliche Wandöffnungen entstanden?
Arbeiten andere Firmen in angrenzenden Bereichen?
Wurden Fluchtwege verändert?
Stehen weiterhin geeignete Löschmittel bereit?
Sind Brandmelder abgeschaltet?
Ist die Brandwache über alle Veränderungen informiert?
Eine einmalige Einweisung zu Beginn eines mehrwöchigen Projekts ist nicht ausreichend, wenn sich die Bedingungen verändern.
Heißarbeiten in Lager- und Produktionsbetrieben
In Lagerhallen und Produktionsgebäuden können Verpackungen, Betriebsstoffe, Staub oder technische Anlagen die Brandgefahr erhöhen.
Vor den Arbeiten müssen unter anderem berücksichtigt werden:
gelagerte Materialien
vorhandene Gefahrstoffe
Staubablagerungen
Lüftungsanlagen
Maschinen und Leitungen
elektrische Einrichtungen
laufende Produktionsprozesse
benachbarte Lagerbereiche
betriebliche Alarmwege
Die Brandwache benötigt eine objektspezifische Einweisung. Sie führt jedoch keine technische Beurteilung von Maschinen oder Gefahrstoffen durch.
Was geschieht im Brandfall?
Wird Rauch oder Feuer festgestellt, muss schnell und kontrolliert gehandelt werden.
Abhängig von der Situation gehören dazu:
Arbeiten sofort unterbrechen
gefährdete Personen warnen
Feuerwehr alarmieren
genaue Brandstelle mitteilen
betriebliche Ansprechpartner verständigen
Entstehungsbrand nur ohne Eigengefährdung bekämpfen
Flucht- und Rettungswege freihalten
eintreffende Einsatzkräfte einweisen
Ein Löschversuch darf die Alarmierung nicht unnötig verzögern. Der Schutz von Menschen hat Vorrang.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für sichere Heißarbeiten kann nicht einfach vollständig auf die Brandwache übertragen werden.
Beteiligt sind je nach Auftrag:
Arbeitgeber
Auftraggeber
Bauleitung
ausführendes Fachunternehmen
verantwortliche Führungskräfte
Brandschutzbeauftragte
ausführende Beschäftigte
eingesetzte Brandwache
Die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse müssen vor Beginn eindeutig geregelt sein.
Brandwache für Heißarbeiten anfragen
WachPro Security GmbH stellt ausgebildete Brandschutzhelfer und Brandwachen für feuergefährliche Arbeiten bereit.
Mögliche Einsatzbereiche sind:
Baustellen
Lagerhallen
Produktionsbetriebe
Bürogebäude
öffentliche Einrichtungen
Hotels
Pflegeeinrichtungen
Sanierungsobjekte
technische Betriebsräume
Wir sind in Aachen, Düren, Köln, Düsseldorf, Bonn, Mönchengladbach, Hückelhoven, Geilenkirchen und weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens tätig.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Senden Sie uns Einsatzort, Tätigkeit, Beginn, voraussichtliche Dauer und vorhandene Gefahren. Wir prüfen anschließend den benötigten Personalumfang.
Häufige Fragen zu Heißarbeiten und Brandwachen
Gehört Trennschleifen zu den Heißarbeiten?
Ja. Durch Reibung und Funkenflug kann eine erhebliche Brandgefahr entstehen.
Muss nach den Arbeiten weiter kontrolliert werden?
Abhängig von Gefährdung, Bauweise und Arbeitsverfahren können Nachkontrollen erforderlich sein.
Darf die Brandwache gleichzeitig auf der Baustelle mitarbeiten?
Die Brandwache darf nicht durch andere Tätigkeiten von ihrer Überwachungsaufgabe abgelenkt werden.
Wer legt die Dauer der Nachkontrolle fest?
Die Dauer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen beziehungsweise objektspezifischen Vorgaben.
Ersetzt eine Brandwache die Feuerwehr?
Nein. Die Brandwache erkennt Gefahren, alarmiert die Feuerwehr und kann einen Entstehungsbrand nur ohne Eigengefährdung bekämpfen.
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