Hotelsicherheitsdienst und Nachtbewachung in Aachen und NRW

Ein professioneller Hotelsicherheitsdienst schützt Gäste, Beschäftigte, Empfangsbereiche, Veranstaltungsräume, Parkflächen und sensible Hotelbereiche während des Tages und in der Nacht. WachPro Security unterstützt Hotels in Aachen und Nordrhein-Westfalen mit Nachtportierdiensten, Zugangskontrollen, Kontrollgängen, Konfliktprävention, Alarmbearbeitung und dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen.

6/12/202610 min read

Hotelsicherheitsdienst und Nachtbewachung in Aachen und NRW

Hotels sind rund um die Uhr zugängliche Betriebe. Gäste reisen spät an, Besucher betreten das Gebäude, Lieferanten nutzen Nebeneingänge und Beschäftigte arbeiten zu wechselnden Zeiten. Besonders in der Nacht ist die Personalbesetzung häufig geringer, obwohl weiterhin zahlreiche Sicherheitsaufgaben erfüllt werden müssen.

Ein professioneller Hotelsicherheitsdienst schützt Gäste, Mitarbeiter, Gebäude und Einrichtungen. Er kontrolliert Zugänge, führt Rundgänge durch, reagiert auf Störungen und unterstützt bei medizinischen oder technischen Notfällen.

WachPro Security bietet individuell geplante Sicherheitsleistungen für Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte und Beherbergungsbetriebe in Aachen und weiteren Städten Nordrhein-Westfalens.

Besondere Sicherheitsanforderungen in Hotels

Ein Hotel ist gleichzeitig Arbeitsplatz, Unterkunft, Veranstaltungsort und öffentlich zugänglicher Betrieb. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen wirksam sein, ohne Gäste unnötig zu beeinträchtigen.

Zu den möglichen Risiken gehören:

  • unberechtigter Zutritt,

  • Diebstahl in öffentlichen Bereichen,

  • Belästigung von Gästen,

  • Ruhestörungen,

  • aggressive oder stark alkoholisierte Personen,

  • Beschädigung der Hoteleinrichtung,

  • Brand- und Rauchentwicklung,

  • medizinische Notfälle,

  • technische Störungen,

  • Einbruch in Fahrzeuge,

  • Konflikte bei Veranstaltungen,

  • unbefugte Nutzung von Nebenräumen.

Die Sicherheitsmaßnahmen müssen zur Größe, Lage und Ausrichtung des Hotels passen. Ein kleines Stadthotel benötigt ein anderes Konzept als ein großes Tagungs- oder Veranstaltungshotel.

Nachtportier und Sicherheitsmitarbeiter

Ein Nachtportier übernimmt häufig Aufgaben am Empfang und unterstützt gleichzeitig die Sicherheit des Hotels. Abhängig vom Auftrag können Service- und Sicherheitsaufgaben miteinander verbunden werden.

Mögliche Tätigkeiten sind:

  • Begrüßung spät anreisender Gäste,

  • Prüfung von Reservierungen,

  • Ausgabe und Rücknahme von Zimmerkarten,

  • Bearbeitung einfacher Gästeanfragen,

  • Kontrolle des Eingangsbereichs,

  • Entgegennahme von Anrufen,

  • Überwachung vereinbarter technischer Anzeigen,

  • Durchführung regelmäßiger Kontrollgänge,

  • Bearbeitung von Ruhestörungen,

  • Alarmierung von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst,

  • Dokumentation besonderer Ereignisse.

Die genauen Aufgaben werden vor Einsatzbeginn festgelegt. Sicherheitsmitarbeiter übernehmen keine Tätigkeiten, für die besondere kaufmännische, technische oder datenschutzrechtliche Berechtigungen erforderlich sind, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Empfangsbereich als zentrale Sicherheitsstelle

Der Empfang ist der wichtigste Zugangspunkt eines Hotels. Hier treffen Hotelgäste, Besucher, Lieferanten, Beschäftigte und externe Dienstleister aufeinander.

Ein aufmerksam besetzter Empfang kann ungewöhnliche Situationen frühzeitig erkennen. Dazu gehören beispielsweise:

  • unbekannte Personen ohne erkennbares Anliegen,

  • Besucher, die Zugang zu Gästeetagen suchen,

  • auffälliges Verhalten im Eingangsbereich,

  • unberechtigte Nutzung von Aufzügen,

  • zurückgelassene Gegenstände,

  • Streitigkeiten,

  • stark alkoholisierte Personen,

  • beschädigte Türen oder Zugangssysteme.

Der Sicherheitsmitarbeiter muss freundlich und serviceorientiert auftreten. Gleichzeitig muss er Regeln klar und bestimmt kommunizieren können.

Kontrolle von Gästen und Besuchern

Hotelgäste dürfen grundsätzlich Besucher empfangen. Trotzdem muss verhindert werden, dass fremde Personen unkontrolliert in Zimmerbereiche oder andere geschützte Räume gelangen.

Abhängig vom Sicherheitskonzept kann der Nachtportier:

  • nach dem Anlass des Besuchs fragen,

  • den Hotelgast telefonisch informieren,

  • Besucher nach Vorgabe registrieren,

  • den Zugang zu gesperrten Bereichen verhindern,

  • auf die Hausordnung hinweisen,

  • Personen ohne berechtigtes Anliegen zum Verlassen auffordern.

Die Kontrolle muss respektvoll und diskriminierungsfrei erfolgen. Sicherheitsmitarbeiter dürfen nicht allein aufgrund von Kleidung, Herkunft oder äußerem Erscheinungsbild entscheiden, ob eine Person berechtigt ist.

Nächtliche Kontrollgänge im Hotel

Regelmäßige Rundgänge gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Nachtbewachung. Sie helfen dabei, Schäden, Gefahren und unbefugte Personen frühzeitig zu erkennen.

Kontrolliert werden können:

  • Eingangsbereich,

  • Empfangshalle,

  • Flure und Treppenhäuser,

  • Aufzüge,

  • Notausgänge,

  • Flucht- und Rettungswege,

  • Veranstaltungsräume,

  • Tagungsbereiche,

  • Hotelbar und Aufenthaltsräume,

  • Parkflächen und Tiefgarage,

  • Lieferantenzugänge,

  • Keller- und Lagerräume,

  • Außenbereiche.

Die Kontrollpunkte und Rundgangszeiten werden in der Dienstanweisung festgelegt. Wechselnde Kontrollzeiten können verhindern, dass ein leicht vorhersehbares Muster entsteht.

Elektronische Dokumentation der Rundgänge

Die Kontrollgänge können mit einem elektronischen Wächterkontrollsystem dokumentiert werden. Dabei bestätigt der Mitarbeiter festgelegte Kontrollpunkte mit einem Erfassungsgerät oder Mobiltelefon.

Dokumentiert werden können:

  • Uhrzeit des Rundgangs,

  • kontrollierter Bereich,

  • Zustand von Türen und Fenstern,

  • freie Fluchtwege,

  • besondere Feststellungen,

  • technische Störanzeigen,

  • festgestellte Schäden,

  • eingeleitete Maßnahmen.

Die Hotelleitung erhält dadurch einen nachvollziehbaren Nachweis über die durchgeführten Kontrollen.

Ein elektronischer Nachweis ersetzt jedoch keine gründliche Kontrolle. Der Mitarbeiter muss den gesamten vereinbarten Bereich aufmerksam überprüfen.

Ruhestörungen professionell bearbeiten

In Hotels kann es insbesondere nachts zu Beschwerden über laute Gespräche, Musik oder Feiern in Zimmern kommen. Solche Situationen erfordern ein höfliches, aber konsequentes Vorgehen.

Ein möglicher Ablauf ist:

  • Beschwerde entgegennehmen,

  • betroffenen Bereich kontrollieren,

  • Situation sachlich einschätzen,

  • verursachende Personen freundlich ansprechen,

  • auf Nachtruhe und Hausordnung hinweisen,

  • weitere Beschwerden dokumentieren,

  • bei wiederholter Störung die Hotelleitung informieren,

  • bei erheblicher Eskalation die Polizei verständigen.

Der Sicherheitsmitarbeiter sollte versuchen, die Situation ohne unnötige Konfrontation zu lösen. Körperliche Maßnahmen sind kein gewöhnliches Mittel zur Durchsetzung der Nachtruhe.

Umgang mit aggressiven oder alkoholisierten Personen

Hotelbars, Feiern und Veranstaltungen können dazu führen, dass einzelne Personen stark alkoholisiert oder aggressiv reagieren. In solchen Situationen stehen Deeskalation und der Schutz unbeteiligter Gäste im Vordergrund.

Professionelles Vorgehen umfasst:

  • ruhige und klare Kommunikation,

  • ausreichenden Sicherheitsabstand,

  • Vermeidung unnötiger Provokationen,

  • Schutz anderer Gäste,

  • Hinzuziehen eines zweiten Mitarbeiters,

  • Freihalten von Rückzugswegen,

  • rechtzeitige Verständigung der Polizei,

  • sachliche Dokumentation des Vorfalls.

Stark alkoholisierte Personen können außerdem medizinische Hilfe benötigen. Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen erkennbaren Gefahren muss unverzüglich der Rettungsdienst alarmiert werden.

Schutz von Gästeetagen

Gästeetagen sind keine allgemein zugänglichen Aufenthaltsbereiche. Fremde Personen können dort Diebstähle begehen, Gäste belästigen oder unberechtigt Räume betreten.

Bei einem Kontrollgang achtet der Sicherheitsmitarbeiter unter anderem auf:

  • Personen ohne erkennbares Ziel,

  • geöffnete Notausgänge,

  • blockierte Fluchtwege,

  • abgestellte Gegenstände,

  • beschädigte Zimmer- oder Feuerschutztüren,

  • ungewöhnliche Geräusche,

  • Rauch- oder Brandgeruch,

  • hilfsbedürftige Personen.

Hotelzimmer dürfen ohne Zustimmung des Gastes oder eine andere zulässige Grundlage nicht einfach betreten werden. Eine Ausnahme kann bei einer konkreten Gefahr für Menschen oder das Gebäude bestehen.

Schutz der Privatsphäre von Hotelgästen

Hotels verarbeiten besonders viele persönliche Informationen. Dazu gehören Namen, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Aufenthaltszeiten und teilweise besondere Gästewünsche.

Sicherheitsmitarbeiter müssen vertraulich mit diesen Informationen umgehen.

Sie dürfen insbesondere:

  • keine Gästedaten an unberechtigte Personen weitergeben,

  • Zimmernummern nicht laut oder unkontrolliert nennen,

  • Anwesenheit eines Gastes nicht ohne Berechtigung bestätigen,

  • Reservierungsunterlagen nicht privat einsehen,

  • keine Fotos von Gästen ohne dienstlichen Grund anfertigen,

  • interne Ereignisse nicht in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

Fragt eine fremde Person nach einem Gast, wird sie nicht direkt zum Zimmer geschickt. Stattdessen kann der betreffende Gast über den Empfang kontaktiert werden.

Schutz vor Diebstahl

In Hotellobbys, Frühstücksräumen und Veranstaltungsbereichen befinden sich häufig Taschen, Gepäckstücke, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände. Diese Bereiche können deshalb für Diebstähle interessant sein.

Der Sicherheitsdienst achtet auf:

  • Personen, die gezielt Gepäckstücke beobachten,

  • unbefugten Zugang zu Lagerräumen,

  • verdächtige Bewegungen in der Lobby,

  • Manipulationen an Türen,

  • unbeaufsichtigte Lieferbereiche,

  • unberechtigten Aufenthalt in Personalräumen.

Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine Person allein aufgrund eines Verdachts durchsuchen. Bei einem konkreten Diebstahlsverdacht werden Beweise gesichert und die Polizei verständigt.

Gepäckräume und Aufbewahrungsbereiche

Viele Hotels bewahren Gepäck vor der Anreise oder nach der Abreise auf. Der Zugang zum Gepäckraum muss deshalb klar geregelt sein.

Mögliche Schutzmaßnahmen sind:

  • Zutritt nur für berechtigte Beschäftigte,

  • kontrollierte Ausgabe,

  • Gepäckmarken oder Abholnachweise,

  • verschlossener Aufbewahrungsraum,

  • Dokumentation besonderer Übergaben,

  • Meldung beschädigter Türen oder Schlösser.

Der Sicherheitsmitarbeiter sollte Gepäck nicht ohne Grund öffnen oder durchsuchen. Herrenlose und verdächtige Gegenstände werden nicht eigenmächtig bewegt.

Sicherheit in Hotelbars und Veranstaltungsräumen

Viele Hotels verfügen über Bars, Restaurants, Tagungsräume und Veranstaltungssäle. Bei Hochzeiten, Firmenfeiern oder anderen Veranstaltungen kann zusätzlicher Sicherheitsbedarf entstehen.

WachPro Security kann unterstützen bei:

  • Einlasskontrollen,

  • Gästelisten,

  • Besucherlenkung,

  • Kontrolle geschlossener Bereiche,

  • Freihalten von Fluchtwegen,

  • Schutz des Personals,

  • Deeskalation bei Konflikten,

  • Unterstützung bei Räumungen,

  • Begleitung des Veranstaltungsendes.

Der Sicherheitsdienst für eine Veranstaltung wird mit dem allgemeinen Hotelbetrieb abgestimmt. Dadurch bleiben Empfang, Gästeetagen und Veranstaltungsbereiche klar voneinander getrennt.

Kontrolle von Parkplätzen und Tiefgaragen

Hotelparkplätze und Tiefgaragen sind häufig rund um die Uhr zugänglich. Abgelegene Stellplätze und schlecht einsehbare Bereiche können Diebstahl, Vandalismus oder unbefugten Aufenthalt begünstigen.

Kontrollgänge können folgende Bereiche umfassen:

  • Ein- und Ausfahrten,

  • Schrankenanlagen,

  • Fahrwege,

  • Treppenhäuser,

  • Aufzüge,

  • Fahrradstellplätze,

  • Ladebereiche,

  • technische Räume,

  • besonders schlecht einsehbare Stellplätze.

Festgestellte Schäden oder Einbruchsspuren an Fahrzeugen werden dokumentiert und an die zuständige Stelle gemeldet. Fahrzeuge werden nicht ohne klare Grundlage geöffnet oder bewegt.

Lieferanten- und Mitarbeitereingänge

Nebeneingänge können ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie außerhalb der Lieferzeiten offen bleiben oder von unberechtigten Personen genutzt werden.

Der Sicherheitsdienst kann kontrollieren:

  • ob Lieferantentüren geschlossen sind,

  • welche Dienstleister das Gebäude betreten,

  • ob Lieferungen angekündigt wurden,

  • ob externe Personen eine Zutrittsberechtigung besitzen,

  • ob gesperrte Bereiche betreten werden,

  • ob Schlüssel oder Zugangskarten ordnungsgemäß zurückgegeben werden.

Lieferungen werden nur dann entgegengenommen, wenn dies ausdrücklich zum Auftrag gehört. Wert, Zustand und Vollständigkeit müssen nach einem festgelegten Verfahren dokumentiert werden.

Brandschutz und freie Rettungswege

Hotels müssen auch nachts jederzeit sicher geräumt werden können. Deshalb ist die Kontrolle von Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutztüren besonders wichtig.

Während der Rundgänge wird beispielsweise geprüft, ob:

  • Fluchtwege frei sind,

  • Notausgänge nicht blockiert werden,

  • Brandschutztüren nicht unzulässig offengehalten werden,

  • Feuerlöscher zugänglich bleiben,

  • Rauchschutztüren funktionsfähig erscheinen,

  • Feuerwehrzufahrten frei sind,

  • Brandmeldeanzeigen keine Störung anzeigen.

Der Sicherheitsmitarbeiter übernimmt keine technische Wartung der Brandschutzanlagen. Festgestellte Störungen werden unmittelbar an die zuständige Stelle gemeldet.

Verhalten bei einem Brandalarm

Bei einem Brandalarm muss der Nachtmitarbeiter schnell und nach einer klaren Anweisung handeln. Hektische oder unkoordinierte Entscheidungen können Gäste zusätzlich gefährden.

Der Ablauf kann umfassen:

  • Alarmmeldung prüfen, soweit vorgesehen,

  • Feuerwehr alarmieren oder Alarmierung bestätigen,

  • Hotelleitung und Bereitschaft informieren,

  • Räumung nach Alarmplan unterstützen,

  • Gäste zu sicheren Ausgängen weisen,

  • Aufzüge sperren oder vor ihrer Nutzung warnen,

  • Feuerwehrzufahrt freihalten,

  • Einsatzkräfte einweisen,

  • Sammelstellen kontrollieren.

Sicherheitsmitarbeiter dürfen sich nicht selbst gefährden und keine verrauchten Bereiche ohne geeignete Ausbildung und Ausrüstung betreten.

Medizinische Notfälle im Hotel

In einem Hotel können jederzeit medizinische Notfälle auftreten. Gäste kennen möglicherweise die örtlichen Notrufnummern oder den genauen Aufenthaltsort nicht.

Der Nachtportier oder Sicherheitsmitarbeiter kann:

  • den Rettungsdienst alarmieren,

  • Erste Hilfe leisten,

  • Einsatzkräfte am Eingang empfangen,

  • den Weg zum Zimmer zeigen,

  • Aufzüge freihalten,

  • unbeteiligte Personen fernhalten,

  • Angehörige nach geregelter Vorgabe informieren,

  • den Vorfall dokumentieren.

Informationen über den Gesundheitszustand eines Gastes werden vertraulich behandelt.

Technische Störungen während der Nacht

Stromausfälle, defekte Aufzüge, Wasserschäden oder ausgefallene Zugangssysteme können den Hotelbetrieb erheblich beeinträchtigen.

Der Sicherheitsdienst kann sichtbare Störungen erkennen und die festgelegte Alarmkette auslösen.

Dazu können gehören:

  • technische Bereitschaft informieren,

  • Gefahrenbereich absichern,

  • Gäste auf alternative Wege hinweisen,

  • defekte Aufzüge sperren,

  • Wasserzufuhr nach klarer Anweisung schließen,

  • betroffene Bereiche kontrollieren,

  • Maßnahmen dokumentieren.

Reparaturen werden ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Schlüssel- und Kartenverwaltung

Zimmerkarten, Generalschlüssel und technische Zugangsmittel müssen besonders geschützt werden. Ein Verlust kann die Sicherheit vieler Räume gleichzeitig beeinträchtigen.

Eine geregelte Schlüsselverwaltung umfasst:

  • dokumentierte Ausgabe,

  • geschützte Aufbewahrung,

  • begrenzte Zugriffsberechtigungen,

  • unverzügliche Verlustmeldung,

  • Rückgabe bei Schichtende,

  • regelmäßige Bestandskontrolle.

Generalschlüssel dürfen niemals unbeaufsichtigt oder offen zugänglich aufbewahrt werden.

Rechtliche Grenzen des Hotelsicherheitsdienstes

Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen keine allgemeinen Polizeibefugnisse. Sie handeln im Rahmen des Bewachungsvertrags, der Dienstanweisung und des übertragenen Hausrechts.

Sie dürfen beispielsweise:

  • unberechtigten Personen den Zutritt verweigern,

  • Personen zur Einhaltung der Hausordnung auffordern,

  • bei erheblichen Verstößen zum Verlassen des Hotels auffordern,

  • Gefahrenbereiche absichern,

  • Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst verständigen,

  • in einer Notlage Hilfe leisten.

Nicht zulässig sind willkürliche Durchsuchungen, Bestrafungen, Verhöre oder die Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände ohne entsprechende Grundlage.

Zwang darf nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen eingesetzt werden. Deeskalation und frühzeitige Unterstützung durch die Polizei haben Vorrang.

Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter

Hotelsicherheit verlangt neben der gesetzlichen Qualifikation ein ausgeprägtes Serviceverständnis. Der Mitarbeiter muss auch in schwierigen Situationen ruhig, freundlich und professionell auftreten.

Wichtige Anforderungen sind:

  • erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,

  • Zuverlässigkeit und Anmeldung im Bewacherregister,

  • gepflegtes Erscheinungsbild,

  • gute Deutschkenntnisse,

  • grundlegende Englischkenntnisse bei internationalem Publikum,

  • freundliche Gästekommunikation,

  • Erfahrung in Deeskalation,

  • Erste-Hilfe-Kenntnisse,

  • Kenntnisse im Brandschutz,

  • Diskretion und Verschwiegenheit,

  • sichere Dokumentation.

Abhängig vom Hotel können weitere Fremdsprachenkenntnisse hilfreich sein.

Dienstkleidung passend zum Hotel

Die Kleidung des Sicherheitsmitarbeiters sollte zum Erscheinungsbild des Hotels passen. Eine militärisch wirkende oder unnötig auffällige Kleidung kann Gäste verunsichern.

Mögliche Bekleidungskonzepte sind:

  • Anzug und Hemd,

  • dezente Geschäftskleidung,

  • einheitliche Portierkleidung,

  • neutrale Sicherheitsdienstkleidung,

  • sichtbare Sicherheitskleidung bei Veranstaltungen.

Die Sicherheitsfunktion muss erkennbar bleiben, ohne den gastfreundlichen Charakter des Hotels zu beeinträchtigen.

Dokumentation der Nachtschicht

Eine strukturierte Dokumentation ermöglicht es der Hotelleitung, alle wichtigen Ereignisse der Nacht nachzuvollziehen.

Der Nachtbericht kann enthalten:

  • Beginn und Ende der Schicht,

  • erfolgte Kontrollgänge,

  • Ruhestörungen,

  • besondere Besucher,

  • technische Störungen,

  • medizinische Notfälle,

  • beschädigte Einrichtungen,

  • Alarmmeldungen,

  • Kontakte mit Polizei oder Rettungsdienst,

  • offene Aufgaben für die Frühschicht.

Die Berichte müssen sachlich formuliert werden. Persönliche Bewertungen und unnötige Angaben über Gäste gehören nicht in die Dokumentation.

Planung eines individuellen Sicherheitskonzepts

Vor der Übernahme eines Hotelauftrags sollte eine gemeinsame Objektbegehung stattfinden. Dabei werden Sicherheitsbereiche, Zugänge und Zuständigkeiten festgelegt.

Wichtige Punkte sind:

  • Anzahl der Zimmer und Etagen,

  • Zahl der Ein- und Ausgänge,

  • Lage der Notausgänge,

  • Besetzung des Empfangs,

  • Öffnungszeiten von Bar und Restaurant,

  • Veranstaltungsbereiche,

  • Parkflächen und Tiefgarage,

  • Lieferantenzugänge,

  • vorhandene Alarm- und Kameratechnik,

  • Schlüsselverwaltung,

  • technische Bereitschaft,

  • Melde- und Alarmwege.

Auf dieser Grundlage entsteht eine objektbezogene Dienstanweisung.

Kosten eines Hotelsicherheitsdienstes

Die Kosten hängen vom gewünschten Leistungsumfang und den Einsatzzeiten ab.

Wichtige Kostenfaktoren sind:

  • Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter,

  • tägliche Einsatzdauer,

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze,

  • zusätzliche Empfangsaufgaben,

  • Größe des Hotels,

  • Zahl der Kontrollbereiche,

  • Veranstaltungen im Hotel,

  • erforderliche Fremdsprachenkenntnisse,

  • Dokumentationsumfang,

  • gewünschte Dienstkleidung.

Nach einer Besichtigung und Abstimmung der Aufgaben kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

Hotelsicherheitsdienst in Aachen und NRW

WachPro Security bietet Nachtbewachung und Sicherheitsleistungen für verschiedene Beherbergungsbetriebe an.

Mögliche Einsatzorte sind:

  • Aachen,

  • Würselen,

  • Eschweiler,

  • Stolberg,

  • Alsdorf,

  • Herzogenrath,

  • Geilenkirchen,

  • Heinsberg,

  • Hückelhoven,

  • Düren,

  • Mönchengladbach,

  • Düsseldorf,

  • Köln,

  • Bonn und weitere Städte in Nordrhein-Westfalen.

Neben einer dauerhaften Nachtbewachung können auch zeitlich begrenzte Einsätze bei Veranstaltungen, erhöhtem Gästeaufkommen oder vorübergehendem Personalausfall geplant werden.

WachPro Security kontaktieren

Sie benötigen einen Nachtportier, eine zuverlässige Nachtbewachung oder ein umfassendes Sicherheitskonzept für Ihr Hotel? WachPro Security stimmt Personal, Kontrollgänge und Serviceaufgaben individuell auf Ihren Betrieb ab.

Telefon: 0151 56856098

E-Mail: info@wachprosecurity.de

Internetseite: www.wachprosecurity.de

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben übernimmt ein Hotelsicherheitsdienst?

Zu den möglichen Aufgaben gehören Zugangskontrollen, nächtliche Rundgänge, Bearbeitung von Ruhestörungen, Schutz von Gästen und Personal, Alarmbearbeitung sowie Unterstützung bei medizinischen und technischen Notfällen.

Kann ein Sicherheitsmitarbeiter als Nachtportier arbeiten?

Ja. Sicherheits- und bestimmte Empfangsaufgaben können kombiniert werden, wenn der Mitarbeiter eingewiesen ist und die Aufgaben eindeutig vereinbart wurden.

Kontrolliert der Sicherheitsdienst auch Parkplätze und Tiefgaragen?

Ja. Parkflächen und Tiefgaragen können in die Kontrollgänge aufgenommen werden. Festgestellte Schäden und verdächtige Beobachtungen werden dokumentiert.

Darf der Sicherheitsdienst ein Hotelzimmer betreten?

Nicht ohne Zustimmung oder eine andere zulässige Grundlage. Bei einer konkreten Gefahr für Personen oder das Gebäude kann ein Betreten erforderlich sein.

Was geschieht bei einer Ruhestörung?

Der Sicherheitsmitarbeiter prüft die Situation, spricht die verursachenden Personen an und weist auf die Hausordnung hin. Bei einer Eskalation kann die Polizei hinzugezogen werden.

Können die Rundgänge elektronisch dokumentiert werden?

Ja. Kontrollpunkte, Zeiten und besondere Feststellungen können mit einem elektronischen Kontrollsystem erfasst werden.

Ist eine Nachtbewachung nur für große Hotels geeignet?

Nein. Auch kleinere Hotels, Pensionen und Ferienunterkünfte können einen Nachtportier oder zeitlich begrenzte Kontrollgänge einsetzen.

Kann WachPro Security kurzfristig Personal bereitstellen?

Kurzfristige Einsätze sind grundsätzlich möglich, wenn geeignetes Personal verfügbar ist und eine ordnungsgemäße Einweisung organisiert werden kann.

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