Messe- und Standbewachung in NRW – Ausstellungsstücke, Technik und Waren schützen
Eine professionelle Messe- und Standbewachung schützt Ausstellungsstücke, technische Geräte, Waren, Werbematerialien und vertrauliche Unterlagen während Aufbau, Veranstaltung und Abbau. WachPro Security bietet zuverlässige Standwachen, Zugangskontrollen, Nachtbewachung und dokumentierte Kontrollgänge für Messestände in Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und weiteren Messestandorten in Nordrhein-Westfalen.
6/12/202610 min read
Messe- und Standbewachung in NRW – Ausstellungsstücke, Technik und Waren schützen
Messen sind wichtige Treffpunkte für Unternehmen, Kunden, Geschäftspartner und Fachbesucher. Aussteller investieren erhebliche Summen in Standbau, Präsentationstechnik, Ausstellungsstücke und Werbematerialien. Häufig werden wertvolle Produkte, empfindliche Geräte oder noch nicht veröffentlichte Entwicklungen präsentiert.
Während der Öffnungszeiten herrscht ein hoher Besucherandrang. Gleichzeitig arbeiten beim Aufbau und Abbau zahlreiche unterschiedliche Unternehmen innerhalb der Messehallen. Diese Bedingungen können Diebstähle, Beschädigungen, unbefugten Zutritt und den Verlust vertraulicher Unterlagen begünstigen.
Eine professionelle Messe- und Standbewachung sorgt für eine sichtbare Sicherheitspräsenz und klar geregelte Abläufe. WachPro Security schützt Messestände während des Aufbaus, an den Veranstaltungstagen, über Nacht und in der besonders sensiblen Abbauphase.
Was ist eine Standbewachung?
Bei einer Standbewachung wird ein einzelner Messestand oder ein festgelegter Ausstellungsbereich durch einen Sicherheitsmitarbeiter geschützt. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem Wert der ausgestellten Gegenstände, der Standgröße und den Anforderungen des Ausstellers.
Mögliche Aufgaben sind:
Schutz des Messestandes vor unbefugtem Zutritt,
Bewachung von Produkten und Ausstellungsstücken,
Kontrolle von Zugangsberechtigungen,
Überwachung während der Nacht,
Begleitung von Auf- und Abbauarbeiten,
Kontrolle von Lagerräumen,
Schutz technischer Geräte,
Dokumentation besonderer Ereignisse,
Meldung von Schäden und Gefahren,
Einleitung vereinbarter Alarmmaßnahmen.
Die Standwache ersetzt nicht den allgemeinen Sicherheitsdienst des Messeveranstalters. Sie schützt gezielt die Interessen und Werte des einzelnen Ausstellers.
Besondere Sicherheitsrisiken auf Messen
Eine Messe unterscheidet sich deutlich von einem gewöhnlichen Geschäftsgebäude. Innerhalb kurzer Zeit werden große Mengen an Material angeliefert, montiert, präsentiert und anschließend wieder abtransportiert.
Auf dem Gelände bewegen sich unter anderem:
Aussteller,
Messebesucher,
Standbauer,
Lieferanten,
Reinigungskräfte,
technische Dienstleister,
Beschäftigte des Veranstalters,
Aushilfskräfte,
Medienvertreter,
externe Sicherheitsmitarbeiter.
Nicht jede anwesende Person ist automatisch berechtigt, einen bestimmten Stand, Lagerraum oder Nebenbereich zu betreten. Besonders während des Aufbaus und Abbaus ist es schwierig, berechtigte und unberechtigte Personen voneinander zu unterscheiden.
Ein Sicherheitskonzept muss deshalb berücksichtigen, zu welchen Zeiten welche Personen Zugang erhalten dürfen.
Schutz während des Messeaufbaus
Schon vor der eigentlichen Veranstaltung treffen hochwertige Waren, Maschinen, Bildschirme und andere Ausstattungsgegenstände am Messestand ein. Häufig sind Türen geöffnet, Verpackungen stehen auf den Gängen und viele externe Dienstleister arbeiten gleichzeitig.
Typische Risiken während des Aufbaus sind:
Diebstahl angelieferter Waren,
Verwechslung von Verpackungen,
unkontrollierter Zugang zum Stand,
Beschädigung empfindlicher Geräte,
Verlust von Werkzeugen,
Betreten gesperrter Bereiche,
unübersichtliche Materiallagerung,
unberechtigtes Fotografieren neuer Produkte,
Verlust von Schlüsseln oder Zugangskarten.
Eine Standwache kontrolliert den zugewiesenen Bereich und achtet darauf, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten. Lieferungen und Übergaben können nach vorher festgelegten Abläufen begleitet und dokumentiert werden.
Der Sicherheitsmitarbeiter übernimmt jedoch nicht automatisch die Warenannahme oder eine technische Vollständigkeitsprüfung. Diese Aufgaben müssen gesondert vereinbart werden.
Nachtbewachung von Messeständen
Nach dem Ende eines Messetages verlassen Besucher und ein großer Teil des Standpersonals die Halle. Wertvolle Ausstellungsstücke, technische Geräte und Waren bleiben jedoch häufig offen am Stand zurück.
Auch wenn eine Messehalle allgemein gesichert wird, kann eine eigene Standbewachung sinnvoll sein. Der allgemeine Hallensicherheitsdienst kann nicht jeden einzelnen Stand dauerhaft beobachten.
Eine Nachtbewachung schützt insbesondere:
hochwertige Maschinen,
elektronische Geräte,
Bildschirme und Rechner,
Werkzeuge,
Fahrzeuge,
Kunst- und Designobjekte,
Schmuck und hochwertige Waren,
vertrauliche Unterlagen,
Werbegeschenke und Verkaufsprodukte,
persönliche Gegenstände des Standpersonals.
Vor der Übernahme des Standes wird gemeinsam mit einem Verantwortlichen kontrolliert, welche Gegenstände vorhanden sind und welche Zugänge geschlossen sein müssen.
Schutz vertraulicher Produkte und Entwicklungen
Auf Fachmessen werden häufig neue Produkte, technische Entwicklungen oder Prototypen präsentiert. Solche Ausstellungsstücke besitzen nicht nur einen materiellen, sondern auch einen erheblichen wirtschaftlichen und strategischen Wert.
Ein unbefugtes Foto oder ein kurzer Zugriff auf technische Unterlagen kann bereits einen Schaden verursachen.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
Zugang nur für freigegebene Personen,
Bewachung geschlossener Präsentationsbereiche,
Kontrolle separater Besprechungsräume,
Schutz von Prototypen außerhalb der Öffnungszeiten,
Beobachtung auffälliger Foto- und Filmaufnahmen,
Sicherung vertraulicher Unterlagen,
Kontrolle nach vorher festgelegten Besucherregeln.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen Besuchern nicht willkürlich Mobiltelefone oder Kameras abnehmen. Fotoverbote müssen klar kommuniziert und im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werden.
Bei einem Verstoß wird die Person angesprochen und gegebenenfalls an den verantwortlichen Aussteller oder den allgemeinen Messeordnungsdienst übergeben.
Zugangskontrolle am Messestand
Einige Messestände sind frei zugänglich, während andere nur für angemeldete Fachbesucher, geladene Gäste oder Geschäftspartner geöffnet werden.
Der Sicherheitsdienst kann eine geregelte Zugangskontrolle unterstützen. Dazu können gehören:
Prüfung von Einladungen,
Abgleich mit Gästelisten,
Kontrolle von Messeausweisen,
Ausgabe von Besucherkarten,
Weiterleitung an zuständige Ansprechpartner,
Kontrolle geschlossener Nebenräume,
Zählung anwesender Personen,
Verhinderung eines unkontrollierten Zutritts.
Die Kriterien für den Zugang werden vom Auftraggeber festgelegt. Sicherheitsmitarbeiter entscheiden nicht nach persönlichen Einschätzungen, Aussehen oder Herkunft, wer den Stand betreten darf.
Schutz bei hohem Besucheraufkommen
Besonders beliebte Stände können innerhalb kurzer Zeit stark besucht werden. Dadurch entstehen enge Laufwege und unübersichtliche Situationen. Kleine Gegenstände, Taschen oder technische Geräte können unbemerkt entwendet werden.
Eine geordnete Besucherlenkung kann verhindern, dass Zugänge, Notausgänge und Verkehrswege blockiert werden.
Der Sicherheitsdienst kann:
Ein- und Ausgänge freihalten,
Warteschlangen ordnen,
Besucher freundlich informieren,
Überfüllung frühzeitig melden,
gefährdete Ausstellungsstücke beobachten,
unbefugtes Betreten von Mitarbeiterbereichen verhindern,
bei Konflikten deeskalierend einwirken.
Bei der Besucherlenkung müssen die Vorgaben des Veranstalters und die Flucht- und Rettungswege der Messehalle berücksichtigt werden.
Bewachung von Lagern und Nebenräumen
Viele Messestände verfügen über kleine Lager-, Technik- oder Aufenthaltsräume. Dort befinden sich Ersatzgeräte, Verkaufswaren, persönliche Gegenstände und vertrauliche Unterlagen.
Weil diese Räume häufig nur durch leichte Trennwände oder einfache Türen gesichert sind, benötigen sie besondere Aufmerksamkeit.
Mögliche Maßnahmen sind:
Begrenzung der Schlüsselanzahl,
Zutritt nur für autorisierte Personen,
regelmäßige Kontrolle der Verschlüsse,
Dokumentation von Schlüsselübergaben,
Schutz vor unbefugtem Aufenthalt,
Kontrolle nach Ende des Messetages,
Meldung beschädigter Türen oder Schlösser.
Wertgegenstände sollten trotz Standbewachung nicht offen oder ungesichert in leicht zugänglichen Nebenräumen aufbewahrt werden.
Sicherheit bei Produktvorführungen
Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen werden auf Messen häufig im laufenden Betrieb vorgeführt. Dadurch können zusätzliche Gefahren für Besucher und Beschäftigte entstehen.
Der Sicherheitsdienst kann den Vorführbereich absichern und darauf achten, dass festgelegte Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Zu den möglichen Aufgaben gehören:
Freihalten des Vorführbereichs,
Kontrolle von Absperrungen,
Besucherinformation,
Verhinderung unbefugter Bedienung,
Freihalten von Notabschaltungen,
Alarmierung technischer Verantwortlicher,
Unterstützung bei einer Räumung.
Die technische Bedienung und Überwachung der Maschine bleibt Aufgabe des dafür qualifizierten Fachpersonals. Sicherheitsmitarbeiter dürfen technische Anlagen nicht ohne Einweisung bedienen.
Messebewachung während Veranstaltungen am Stand
Viele Unternehmen veranstalten Empfänge, Vorträge, Produktvorführungen oder Feiern direkt am Messestand. Dabei können neben dem regulären Messebetrieb zusätzliche Gäste, Bewirtung und erhöhte Lautstärke auftreten.
Der Sicherheitsdienst unterstützt bei:
Zugangskontrollen,
Gästelisten,
Besucherlenkung,
Schutz geschlossener Bereiche,
Deeskalation bei Konflikten,
Freihalten von Fluchtwegen,
Unterstützung bei medizinischen Notfällen,
Koordination mit dem Messeordnungsdienst.
Werden alkoholische Getränke ausgegeben, sollte frühzeitig festgelegt werden, wie mit stark alkoholisierten oder aggressiven Personen umzugehen ist.
Schutz in der Abbauphase
Der Abbau gehört zu den risikoreichsten Phasen einer Messe. Nach dem Ende der Veranstaltung wollen viele Unternehmen ihre Waren und Materialien möglichst schnell aus der Halle entfernen.
Standbauer, Speditionen und Aussteller arbeiten gleichzeitig. Fahrzeuge und Transportmittel bewegen sich in kurzen Abständen durch die Ladebereiche. Verpackte Gegenstände lassen sich von außen häufig nicht eindeutig zuordnen.
Typische Risiken sind:
Verwechslung von Transportgut,
Diebstahl verpackter Waren,
unberechtigtes Abholen von Ausstellungsstücken,
Verlust technischer Geräte,
Beschädigung beim Transport,
unkontrollierter Zutritt zu Lagerräumen,
zurückgelassene Unterlagen oder Datenträger.
Eine Standwache kann während des Abbaus kontrollieren, wer Gegenstände vom Stand entfernt. Grundlage dafür sind klare Freigaben und benannte Ansprechpartner.
Der Sicherheitsmitarbeiter übernimmt keine Verantwortung für Verpackung, Verladung oder Transportsicherung, sofern diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Geregelte Übergabe des Messestandes
Eine sorgfältige Standübergabe verhindert spätere Missverständnisse. Vor Beginn der Bewachung sollte ein verantwortlicher Ansprechpartner gemeinsam mit dem Sicherheitsmitarbeiter den Bereich kontrollieren.
Dabei werden unter anderem festgehalten:
Beginn der Bewachung,
Zustand des Standes,
vorhandene Zugänge,
besonders wertvolle Gegenstände,
offene technische Arbeiten,
berechtigte Personen,
Schlüssel und Zugangskarten,
Erreichbarkeit des Ansprechpartners,
besondere Alarm- und Meldewege.
Am Ende der Schicht erfolgt eine dokumentierte Rückgabe. Festgestellte Schäden oder ungewöhnliche Beobachtungen werden unmittelbar gemeldet.
Kontrollgänge innerhalb des Messestandes
Bei größeren Ständen reicht eine feste Position am Eingang möglicherweise nicht aus. Ergänzende Kontrollgänge helfen dabei, Nebenräume, Ausstellungsstücke und technische Bereiche zu überprüfen.
Kontrolliert werden können:
Haupt- und Nebeneingänge,
Lagerbereiche,
Besprechungsräume,
Technikräume,
Vitrinen,
Fahrzeugausstellungen,
Maschinenbereiche,
Notausgänge,
elektrische Geräte,
Wasseranschlüsse.
Der genaue Kontrollumfang wird vor Einsatzbeginn festgelegt. Technische Einrichtungen dürfen nur dann geschaltet oder bedient werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und der Mitarbeiter entsprechend eingewiesen ist.
Brandschutz am Messestand
Temporäre Elektroinstallationen, Beleuchtung, Bildschirme, Küchengeräte und Dekorationsmaterialien können Brandgefahren verursachen. Deshalb muss der Sicherheitsmitarbeiter wissen, wie bei Rauchentwicklung oder einem Brandalarm zu handeln ist.
Wichtige Punkte sind:
Standorte der Feuerlöscher,
Verlauf der Fluchtwege,
Erreichbarkeit von Notausgängen,
Alarmierungsmöglichkeiten,
Sammelstellen,
Ansprechpartner des Veranstalters,
Verhalten bei einer Hallenräumung.
Bei Rauch oder Feuer wird unverzüglich die zuständige Messeleitstelle oder Feuerwehr alarmiert. Löschversuche dürfen nur erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist.
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Verpackungen, Möbel oder Ausstellungsstücke blockiert werden.
Medizinische Notfälle auf dem Messestand
Hohe Besucherzahlen, lange Veranstaltungstage und enge Hallen können medizinische Notfälle begünstigen. Sicherheitsmitarbeiter müssen in einer solchen Situation ruhig und strukturiert reagieren.
Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
Erste Hilfe leisten,
Sanitätsdienst oder Rettungsdienst alarmieren,
Zugang für Einsatzkräfte freihalten,
Schaulustige fernhalten,
betroffene Person vor neugierigen Blicken schützen,
zuständige Standverantwortliche informieren,
Vorfall sachlich dokumentieren.
Der Sicherheitsdienst ersetzt keine medizinischen Fachkräfte, kann aber die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe überbrücken.
Umgang mit verdächtigen Gegenständen
Herrenlose Taschen, Koffer oder Pakete müssen ernst genommen werden. Sicherheitsmitarbeiter dürfen einen unbekannten Gegenstand nicht eigenmächtig öffnen oder bewegen.
Die Vorgehensweise richtet sich nach den Sicherheitsbestimmungen des Messeveranstalters. Im Allgemeinen gehören dazu:
Abstand halten,
Bereich absichern,
Messeleitstelle informieren,
Gegenstand nicht berühren,
Beobachtungen weitergeben,
Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte befolgen.
Eine Räumung wird nur durch die dafür zuständige Stelle angeordnet. Der Sicherheitsdienst unterstützt anschließend bei der Umsetzung.
Zusammenarbeit mit dem allgemeinen Messeordnungsdienst
Der allgemeine Messeordnungsdienst ist für die übergeordneten Sicherheitsbereiche der Veranstaltung zuständig. Die Standbewachung konzentriert sich dagegen auf den beauftragten Messestand.
Damit beide Bereiche zuverlässig zusammenarbeiten, sollten vor Einsatzbeginn folgende Punkte geklärt werden:
Erreichbarkeit der Messeleitstelle,
Alarmierungswege,
Zugang zu den Hallen,
Übergabezeiten,
Verhalten bei Feueralarm,
Vorgehen bei Diebstahl,
Meldung medizinischer Notfälle,
Zuständigkeit bei Konflikten,
Regelungen für die Nachtbewachung.
Bei einem größeren Vorfall folgt die Standwache den Anweisungen des Veranstalters und der zuständigen Einsatzkräfte.
Rechtliche Grenzen der Standbewachung
Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte. Sie handeln im Rahmen des Bewachungsvertrags, der Dienstanweisung, des übertragenen Hausrechts und der Rechte, die grundsätzlich jeder Person zustehen.
Sicherheitsmitarbeiter können beispielsweise:
Zutrittsberechtigungen kontrollieren,
unberechtigten Personen den Zugang verweigern,
Personen zur Einhaltung der Standregeln auffordern,
Vorfälle dokumentieren,
Polizei oder Messeordnungsdienst verständigen,
in einer Notsituation Hilfe leisten.
Sie dürfen Besucher nicht willkürlich durchsuchen, persönliche Gegenstände beschlagnahmen oder eine Person bestrafen. Taschenkontrollen sind nur auf einer vorher festgelegten, transparenten und zulässigen Grundlage möglich.
Bei einer beobachteten Straftat wird schnellstmöglich die Polizei oder die zuständige Messeleitstelle informiert.
Qualifikation der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter
Eine Standwache muss zuverlässig, aufmerksam und kommunikationsstark sein. Da Sicherheitsmitarbeiter unmittelbar mit Besuchern, Kunden und Geschäftspartnern in Kontakt kommen, ist ein gepflegtes und professionelles Auftreten besonders wichtig.
Geeignete Mitarbeiter verfügen über:
gesetzlich erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,
Zuverlässigkeit und Eintragung im Bewacherregister,
Erfahrung im Objektschutz oder Veranstaltungsschutz,
gute Kommunikationsfähigkeit,
Kenntnisse in Deeskalation,
Erste-Hilfe-Kenntnisse,
verständliche Deutschkenntnisse,
Fremdsprachenkenntnisse bei internationalem Publikum,
Fähigkeit zur sachlichen Dokumentation,
freundliches und bestimmtes Auftreten.
Der Sicherheitsmitarbeiter sollte vor Einsatzbeginn mit dem Stand, den Produkten und den verantwortlichen Ansprechpartnern vertraut gemacht werden.
Dienstkleidung passend zum Messeauftritt
Die Dienstkleidung kann an die Art des Messestandes angepasst werden. Bei einem hochwertigen Unternehmensauftritt ist möglicherweise eine dezente, geschäftliche Kleidung gewünscht. Bei technischen oder industriellen Messen kann eine gut erkennbare Sicherheitskleidung sinnvoller sein.
Mögliche Varianten sind:
Anzug oder Geschäftskleidung,
Hemd und Stoffhose,
neutrale Sicherheitsdienstkleidung,
deutlich gekennzeichnete Einsatzkleidung,
Warnschutzkleidung während des Auf- und Abbaus.
Private Sicherheitskleidung darf nicht mit der Uniform staatlicher Vollzugsorgane verwechselt werden können.
Dokumentation aller wichtigen Ereignisse
Eine professionelle Standbewachung wird nachvollziehbar dokumentiert. Das gilt besonders für Übergaben, besondere Beobachtungen und Schäden.
Ein Wachbericht kann enthalten:
Beginn und Ende der Schicht,
Name oder Kennnummer des Mitarbeiters,
Zustand bei der Übernahme,
durchgeführte Kontrollgänge,
berechtigte Zugänge außerhalb der Öffnungszeiten,
festgestellte Schäden,
besondere Beobachtungen,
verständigte Ansprechpartner,
eingeleitete Maßnahmen,
Zustand bei der Rückgabe.
Die Dokumentation schützt Aussteller und Sicherheitsdienst und ermöglicht eine genaue Nachprüfung des Einsatzverlaufs.
Planung einer professionellen Messebewachung
Damit der Einsatz zuverlässig funktioniert, sollten möglichst frühzeitig folgende Informationen übermittelt werden:
Name und Ort der Messe,
Hallen- und Standnummer,
Größe und Aufbau des Standes,
Veranstaltungszeiten,
Aufbau- und Abbauzeiten,
gewünschte Bewachungsdauer,
Anzahl der Zugänge,
Wert und Art der Ausstellungsstücke,
besondere Sicherheitsanforderungen,
verantwortliche Ansprechpartner,
Regeln des Messeveranstalters,
gewünschte Dienstkleidung.
Auf dieser Grundlage kann WachPro Security den Personaleinsatz und die erforderliche Ausstattung planen.
Kosten einer Messe- und Standbewachung
Die Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Anforderungen des Auftrags.
Wichtige Kostenfaktoren sind:
Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter,
tägliche Einsatzdauer,
Nachtbewachung,
Sonn- und Feiertagseinsätze,
Größe des Messestandes,
Anzahl der Zugänge,
erforderliche Qualifikation,
gewünschte Dienstkleidung,
Kontroll- und Dokumentationsumfang,
Einsatz während Aufbau und Abbau,
kurzfristige Änderungen des Messeplans.
Ein genaues Angebot kann erstellt werden, sobald Messestand, Einsatzzeiten und Aufgaben bekannt sind.
Messebewachung in Düsseldorf, Köln und ganz NRW
WachPro Security bietet Standbewachung und begleitende Sicherheitsleistungen an verschiedenen Messestandorten in Nordrhein-Westfalen an.
Mögliche Einsatzorte sind:
Messe Düsseldorf,
Koelnmesse,
Messe Essen,
Messe Dortmund,
Messe Aachen,
Messe Kalkar,
Veranstaltungen in Bonn,
Kongresse in Mönchengladbach,
Ausstellungen in Düren,
regionale Gewerbe- und Fachmessen in NRW.
Auch die Bewachung einzelner Präsentationsflächen, Firmenveranstaltungen und zeitlich begrenzter Ausstellungen ist möglich.
WachPro Security kontaktieren
Sie benötigen eine zuverlässige Standbewachung für eine Messe, Ausstellung oder Produktpräsentation? WachPro Security plant den Einsatz passend zu Ihrem Messestand, Ihren Ausstellungsstücken und den Vorgaben des Veranstalters.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Messebewachung und Standbewachung?
Die Messebewachung schützt die gesamte Veranstaltung oder größere Hallenbereiche. Eine Standbewachung konzentriert sich auf einen bestimmten Messestand und die dort vorhandenen Gegenstände.
Ist eine eigene Standwache notwendig, wenn die Messe bereits bewacht wird?
Das hängt vom Wert und der Empfindlichkeit der ausgestellten Gegenstände ab. Der allgemeine Messeordnungsdienst kann nicht jeden einzelnen Stand dauerhaft kontrollieren. Bei hochwertigen Waren oder Prototypen ist eine eigene Standwache häufig sinnvoll.
Kann der Messestand auch nachts bewacht werden?
Ja. Eine Nachtbewachung kann vom Ende eines Messetages bis zur Übergabe am nächsten Morgen organisiert werden.
Bewacht WachPro Security auch den Aufbau und Abbau?
Ja. Die Bewachung kann bereits mit der Anlieferung beginnen und bis zum vollständigen Abtransport der Waren fortgesetzt werden.
Darf die Standwache Besuchern den Zutritt verweigern?
Wenn entsprechende Zutrittsregeln festgelegt und das Hausrecht übertragen wurden, kann unberechtigten Personen der Zugang zum Stand oder zu geschlossenen Bereichen verweigert werden.
Können mehrere Zugänge gleichzeitig bewacht werden?
Ja. Die benötigte Personalstärke richtet sich nach Anzahl und Lage der Zugänge sowie der Größe des Messestandes.
Werden die Übergaben dokumentiert?
Ja. Übernahme, Schichtverlauf, besondere Ereignisse und Rückgabe des Messestandes können schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
Ist eine kurzfristige Buchung möglich?
Grundsätzlich sind auch kurzfristige Einsätze möglich, sofern ausreichend geeignete Sicherheitsmitarbeiter verfügbar sind und die erforderlichen Zugangsberechtigungen rechtzeitig organisiert werden können.
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