Rechte und Befugnisse privater Sicherheitsmitarbeiter – was ein Sicherheitsdienst darf und was nicht
Private Sicherheitsmitarbeiter schützen Menschen, Gebäude, Veranstaltungen und Unternehmensgelände, besitzen aber keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte. Erfahren Sie, welche Befugnisse sich aus Hausrecht, Einwilligung, Notwehr, Nothilfe und dem sogenannten Jedermann-Festnahmerecht ergeben, wann Kontrollen zulässig sind und wo die rechtlichen Grenzen eines Sicherheitsdienstes liegen.
6/12/202611 min read
Rechte und Befugnisse privater Sicherheitsmitarbeiter – was ein Sicherheitsdienst darf und was nicht
Sicherheitsmitarbeiter übernehmen in Unternehmen, Einkaufszentren, auf Baustellen, bei Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen verantwortungsvolle Aufgaben. Sie kontrollieren Zugänge, schützen Gebäude, setzen Hausordnungen durch und greifen bei Gefahren ein.
Dabei entsteht häufig der Eindruck, ein privater Sicherheitsdienst habe ähnliche Befugnisse wie die Polizei. Das ist nicht der Fall. Private Sicherheitskräfte besitzen grundsätzlich keine allgemeinen hoheitlichen Sonderrechte. Sie dürfen nicht allein aufgrund ihrer Dienstkleidung Personen durchsuchen, Personalien erzwingen oder beliebig festhalten.
Ihre Befugnisse ergeben sich insbesondere aus:
den Rechten, die grundsätzlich jeder Person zustehen
dem vom Auftraggeber übertragenen Hausrecht
wirksamen Einwilligungen
vertraglichen Vereinbarungen
Notwehr und Nothilfe
rechtfertigendem Notstand
dem vorläufigen Festhalten nach § 127 Absatz 1 Strafprozessordnung
besonderen objektbezogenen Regelungen
Welche Maßnahme im konkreten Fall zulässig ist, hängt immer von den tatsächlichen Umständen ab. Sicherheitsmitarbeiter müssen deshalb nicht nur aufmerksam und durchsetzungsfähig sein. Sie müssen ihre rechtlichen Grenzen kennen und Maßnahmen verhältnismäßig umsetzen.
Private Sicherheitskräfte sind keine Polizei
Polizeibeamte handeln auf Grundlage gesetzlicher Befugnisse und erfüllen staatliche Aufgaben. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Identitäten feststellen, Durchsuchungen anordnen, Platzverweise erteilen, Gegenstände sicherstellen und Personen in Gewahrsam nehmen.
Ein privater Sicherheitsdienst hat diese allgemeinen polizeilichen Befugnisse nicht. Auch Dienstkleidung, Funkgerät und die Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung machen aus einem Sicherheitsmitarbeiter keinen Amtsträger.
Private Sicherheitskräfte dürfen beispielsweise nicht ohne Rechtsgrundlage:
einen Personalausweis erzwingen
beliebige Taschen durchsuchen
Personen aufgrund eines bloßen Verdachts festhalten
Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr anhalten
Wohnungen betreten
Beweismittel beschlagnahmen
eigenständig strafrechtliche Ermittlungen führen
hoheitliche Platzverweise im öffentlichen Raum erteilen
Aussagen erzwingen
körperliche Gewalt als Strafe einsetzen
Die Polizei bleibt für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig. Der Sicherheitsdienst kann bis zu ihrem Eintreffen sichern, beobachten, melden und im rechtlich zulässigen Rahmen handeln.
§ 34a Gewerbeordnung als Grundlage des Bewachungsgewerbes
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt nach § 34a Gewerbeordnung grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis. Auch für das eingesetzte Bewachungspersonal gelten gesetzliche Anforderungen.
Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Qualifikationen erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer sowie die behördliche Überprüfung der Zuverlässigkeit.
§ 34a GewO erteilt Sicherheitsmitarbeitern aber keine allgemeinen Sonderrechte gegenüber anderen Personen. Die Vorschrift regelt vor allem die Voraussetzungen für die gewerbliche Ausübung von Bewachungstätigkeiten. § 34a Gewerbeordnung
Was bedeutet Hausrecht?
Das Hausrecht erlaubt dem Berechtigten grundsätzlich zu bestimmen, wer ein Grundstück, Gebäude oder einen abgegrenzten Bereich betreten und dort bleiben darf.
Der Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Veranstalter kann die Ausübung des Hausrechts auf einen Sicherheitsdienst übertragen. Dadurch können Sicherheitskräfte die festgelegten Zutritts- und Verhaltensregeln durchsetzen.
Das Hausrecht kann beispielsweise gelten in:
Unternehmen
Bürogebäuden
Werkshallen
Einkaufszentren
Geschäften
Hotels
Krankenhäusern
Veranstaltungsstätten
Stadien
Baustellen
Wohnanlagen
Parkhäusern
privaten Grundstücken
öffentlichen Einrichtungen mit eigener Hausordnung
Der genaue Umfang muss im Auftrag und in der Dienstanweisung festgelegt sein.
Was darf ein Sicherheitsmitarbeiter im Rahmen des Hausrechts?
Je nach Auftrag und Hausordnung kann ein Sicherheitsmitarbeiter:
Zutrittsberechtigungen prüfen
Eintrittskarten kontrollieren
Besucherausweise verlangen
Besucher anmelden
den Zutritt bei fehlender Berechtigung verweigern
auf die Einhaltung der Hausordnung hinweisen
verbotene Gegenstände vom Zutritt ausschließen
alkoholisierte oder aggressive Personen abweisen
Personen zum Verlassen des Geländes auffordern
ein vom Berechtigten ausgesprochenes Hausverbot durchsetzen
gesperrte Bereiche absichern
Zugänge schließen
betriebliche Sicherheitsregeln kontrollieren
Das Hausrecht endet grundsätzlich an den Grenzen des jeweiligen Hausrechtsbereichs. Auf einer öffentlichen Straße kann ein privater Sicherheitsdienst nicht allein aufgrund eines benachbarten Auftrags bestimmen, wer sich dort aufhalten darf.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter ein Hausverbot erteilen?
Ein Hausverbot wird grundsätzlich vom Hausrechtsinhaber oder einer dazu bevollmächtigten Person ausgesprochen. Ein Sicherheitsmitarbeiter kann dazu berechtigt sein, wenn ihm diese Befugnis wirksam übertragen wurde.
Das Hausverbot sollte möglichst eindeutig dokumentiert werden:
betroffene Person
betroffener Bereich
Datum und Uhrzeit
Anlass
Dauer
Name des Aussprechenden
anwesende Zeugen
Reaktion der betroffenen Person
Ein Hausverbot berechtigt nicht automatisch zu unbegrenzter körperlicher Gewalt. Verlässt eine Person den Bereich trotz Aufforderung nicht, sollten Lage, Gefährdung und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt und gegebenenfalls die Polizei verständigt werden.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Personalien feststellen?
Ein privater Sicherheitsmitarbeiter kann eine Person nach Namen, Anschrift oder einem Ausweisdokument fragen. Die betroffene Person ist aber nicht allein deshalb verpflichtet, diese Angaben zu machen, weil ein Sicherheitsmitarbeiter sie dazu auffordert.
Eine freiwillige Ausweiskontrolle kann beispielsweise Bestandteil einer Zutrittsregelung sein. Wer ein Unternehmensgelände betreten möchte, kann aufgefordert werden, seine Berechtigung nachzuweisen. Verweigert die Person den erforderlichen Nachweis, kann ihr im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verweigert werden.
Der Sicherheitsmitarbeiter darf jedoch nicht ohne Rechtsgrundlage:
den Ausweis gewaltsam wegnehmen
das Vorzeigen im öffentlichen Raum erzwingen
das Dokument eigenmächtig einbehalten
Ausweisdaten ohne zulässigen Zweck speichern
eine Person nur zur Identitätsfeststellung beliebig lange festhalten
Besteht ein konkreter Straftatverdacht und liegen die Voraussetzungen eines zulässigen vorläufigen Festhaltens vor, kann die Polizei zur Identitätsfeststellung hinzugezogen werden.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Taschen kontrollieren?
Taschenkontrollen durch private Sicherheitskräfte setzen grundsätzlich eine wirksame Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage voraus.
Bei Veranstaltungen, in Unternehmen oder Geschäften kann eine Taschenkontrolle als Bedingung für den freiwilligen Zutritt vorgesehen sein. Die Person kann die Kontrolle ablehnen. Dann kann ihr unter Umständen der Zutritt verweigert werden.
Wichtig ist die Unterscheidung:
Die Person darf die Kontrolle ablehnen.
Der Betreiber kann den Zutritt bei verweigerter Kontrolle verweigern.
Der Sicherheitsmitarbeiter darf die Tasche nicht allein deshalb gewaltsam öffnen.
Der Inhalt darf nicht ohne Erlaubnis durchsucht werden.
Kontrollen müssen respektvoll und verhältnismäßig erfolgen.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.
Bei einem konkreten Straftatverdacht sollte die Polizei verständigt werden. Ein bloßer Verdacht rechtfertigt nicht automatisch eine zwangsweise Durchsuchung.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Personen körperlich durchsuchen?
Auch eine körperliche Kontrolle setzt grundsätzlich eine freiwillige Einwilligung oder eine besondere Rechtsgrundlage voraus.
Bei Einlasskontrollen können Personen beispielsweise zustimmen, dass ihre Kleidung oberflächlich abgetastet wird. Die Kontrolle sollte vorher angekündigt und nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden.
Dabei sind insbesondere zu beachten:
Freiwilligkeit der Einwilligung
Wahrung der Menschenwürde
Schutz der Intimsphäre
Gleichbehandlung
Verhältnismäßigkeit
geschützter Kontrollbereich
Möglichkeit, die Kontrolle abzulehnen
klare Folgen einer Ablehnung, beispielsweise kein Zutritt
Intensive körperliche Durchsuchungen gehören grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei und dürfen nicht als normale Einlassmaßnahme durchgeführt werden.
Kontrollen von Mitarbeitern und Fremdfirmen
Unternehmen können aus Sicherheitsgründen Kontrollen an Werkstoren oder Ausgängen vorsehen. Solche Maßnahmen müssen jedoch arbeitsrechtlich, datenschutzrechtlich und gegebenenfalls mitbestimmungsrechtlich geprüft werden.
Mögliche Kontrollen sind:
Prüfung von Werksausweisen
Kontrolle von Zutrittsberechtigungen
Erfassung von Besuchern
Kontrolle mitgeführter Firmengegenstände
Prüfung von Warenbegleitscheinen
Fahrzeugkontrollen auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage
Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln
Prüfung von Fremdfirmenaufträgen
Sicherheitsmitarbeiter dürfen nicht eigenständig neue Kontrollverfahren einführen. Umfang und Ablauf müssen durch den Auftraggeber festgelegt und rechtlich geprüft sein.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter jemanden festhalten?
Unter bestimmten engen Voraussetzungen darf auch eine Privatperson einen anderen Menschen vorläufig festhalten. Die Grundlage ist § 127 Absatz 1 Strafprozessordnung, häufig als Jedermann-Festnahmerecht bezeichnet.
Danach kann eine Person vorläufig festgehalten werden, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und entweder:
der Flucht verdächtig ist oder
ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Diese Voraussetzungen müssen tatsächlich vorliegen. Ein unbestimmtes Gefühl oder ein allgemeiner Verdacht reicht nicht aus.
Das Festhalten dient nur dazu, die Person an die Polizei zu übergeben. Es ist keine private Strafe und keine Möglichkeit für eigene Ermittlungen. § 127 Strafprozessordnung
Was bedeutet „auf frischer Tat“?
„Auf frischer Tat“ bedeutet, dass eine Person während einer Tat oder in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang damit angetroffen wird.
Typische Situationen können sein:
ein Ladendetektiv beobachtet vollständig einen Diebstahl
eine Person wird unmittelbar beim gewaltsamen Eindringen angetroffen
ein Sicherheitsmitarbeiter beobachtet eine Sachbeschädigung
ein Täter flüchtet direkt nach einer beobachteten Tat
Zeugen verfolgen die Person unmittelbar nach dem Ereignis
Je größer der zeitliche Abstand und je unsicherer die Beobachtung, desto schwieriger wird ein zulässiges Festhalten.
Sicherheitsmitarbeiter müssen Beobachtungen sorgfältig dokumentieren und dürfen Vermutungen nicht als gesicherte Tatsachen darstellen.
Wie lange darf eine Person festgehalten werden?
Eine vorläufig festgehaltene Person darf nur so lange festgehalten werden, wie es erforderlich ist, um sie ohne vermeidbare Verzögerung an die Polizei zu übergeben.
Unzulässig wären beispielsweise:
unnötig langes Warten vor der Alarmierung
Verhöre zur Erzwingung eines Geständnisses
Festhalten als Bestrafung
öffentliche Bloßstellung
Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos
Drohungen
unnötige Fesselung
vermeidbare körperliche Schmerzen
Die Polizei sollte unverzüglich verständigt werden. Zeitpunkt, Anlass, Beobachtungen und Maßnahmen müssen dokumentiert werden.
Darf körperliche Gewalt eingesetzt werden?
Körperliche Gewalt ist kein normales Mittel zur Durchsetzung jeder Anweisung. Sie kann nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig sein, beispielsweise im Rahmen von Notwehr, Nothilfe oder eines rechtmäßigen Festhaltens.
Auch dann gilt:
Die Maßnahme muss erforderlich sein.
Sie darf nicht als Bestrafung dienen.
Sie muss beendet werden, sobald der Zweck erreicht ist.
unnötige Verletzungen sind zu vermeiden.
die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter müssen berücksichtigt werden.
bei Verletzungen ist medizinische Hilfe zu veranlassen.
der Vorfall muss vollständig dokumentiert werden.
Eine verbale Beleidigung rechtfertigt nicht automatisch einen körperlichen Angriff durch den Sicherheitsmitarbeiter.
Was bedeutet Notwehr?
Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Sie kann dem Schutz der eigenen Person oder eines geschützten Rechtsguts dienen.
Ein gegenwärtiger Angriff liegt vereinfacht ausgedrückt vor, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Beispiele können sein:
ein Sicherheitsmitarbeiter wird körperlich angegriffen
eine Person greift einen Besucher an
jemand versucht, gewaltsam in einen geschützten Bereich einzudringen
ein Täter setzt seine Sachbeschädigung fort
Notwehr ist keine nachträgliche Vergeltung. Ist der Angriff beendet, darf nicht zur Bestrafung weiter Gewalt angewendet werden.
Was bedeutet Nothilfe?
Nothilfe ist Notwehr zugunsten einer anderen Person. Ein Sicherheitsmitarbeiter kann im rechtlich zulässigen Rahmen eingreifen, wenn ein Mitarbeiter, Besucher, Kunde oder eine andere Person gegenwärtig rechtswidrig angegriffen wird.
Mögliche Maßnahmen können sein:
Angreifer deutlich ansprechen
räumliche Trennung herstellen
gefährdete Person aus dem Bereich führen
Hilfe alarmieren
erforderliche körperliche Abwehr
Polizei und Rettungsdienst verständigen
Die Maßnahme muss sich gegen den Angriff richten und darf nicht zur Bestrafung des Angreifers eingesetzt werden.
Was ist rechtfertigender Notstand?
Ein rechtfertigender Notstand kann vorliegen, wenn eine gegenwärtige Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut nicht anders abgewendet werden kann und bei der Abwägung das geschützte Interesse wesentlich überwiegt.
In der Sicherheitsarbeit kann das beispielsweise bei akuten Gefahren durch Feuer, Wasser, technische Störungen oder andere Notfälle eine Rolle spielen.
Die rechtliche Bewertung ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig. Sicherheitsmitarbeiter benötigen klare Notfallanweisungen und dürfen nicht aus Bequemlichkeit fremde Rechte beeinträchtigen.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Pfefferspray, Schlagstock oder Handschellen tragen?
Das Mitführen und Verwenden von Einsatzmitteln ist rechtlich und betrieblich getrennt zu prüfen. Nicht alles, was erworben werden kann, darf in jeder Situation geführt oder eingesetzt werden.
Zu beachten sind:
Waffenrecht
betriebliche Dienstanweisung
Gefährdungsbeurteilung
Ausbildung und Einweisung
Vorgaben des Auftraggebers
Unfallverhütung
Aufbewahrung und Übergabe
Verhältnismäßigkeit einer Anwendung
Das bloße Mitführen eines Einsatzmittels schafft keine zusätzliche Eingriffsbefugnis. Ein Schlagstock oder Reizstoff darf nicht eingesetzt werden, um eine Diskussion abzukürzen oder eine einfache Hausordnung durchzusetzen.
Handfesseln können erhebliche gesundheitliche und rechtliche Risiken verursachen. Ihr Einsatz muss auf einen rechtmäßigen Anlass beschränkt, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Dürfen Sicherheitsmitarbeiter Schusswaffen tragen?
Eine Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung berechtigt nicht automatisch zum Führen einer Schusswaffe.
Für bewaffnete Bewachungsaufgaben gelten zusätzliche waffenrechtliche Anforderungen. Dazu können gehören:
waffenrechtliche Erlaubnisse
nachgewiesene Sachkunde
Zuverlässigkeit
persönliche Eignung
anerkanntes Bedürfnis
sichere Aufbewahrung
regelmäßige Überprüfung
objektbezogene Vorgaben
Die überwiegende Zahl privater Sicherheitsaufträge wird unbewaffnet durchgeführt.
Welche Befugnisse bestehen bei einer Veranstaltung?
Bei Veranstaltungen handelt der Sicherheitsdienst im Rahmen des übertragenen Hausrechts und der festgelegten Einlassbedingungen.
Mögliche Aufgaben sind:
Eintrittskarten prüfen
Akkreditierungen kontrollieren
Besucher über Regeln informieren
freiwillige Taschenkontrollen durchführen
verbotene Gegenstände vom Zutritt ausschließen
stark alkoholisierte Personen abweisen
gesperrte Bereiche schützen
Besucher zum Verlassen auffordern
Hausverbote umsetzen
Straftaten beobachten und melden
bei Angriffen im Rahmen von Notwehr oder Nothilfe eingreifen
Alle Kontrollen müssen einheitlich, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Welche Befugnisse bestehen im Einzelhandel?
Ladendetektive und Sicherheitskräfte im Einzelhandel dienen der Prävention und Aufklärung von Ladendiebstählen. Auch sie besitzen keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte.
Sie können:
Verkaufsflächen beobachten
verdächtiges Verhalten sachlich dokumentieren
Personen nach einem vollständig beobachteten Vorgang ansprechen
um freiwillige Herausgabe von Waren bitten
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig festhalten
Polizei verständigen
Hausverbote im Auftrag aussprechen
Beweise und Beobachtungen sichern
Zeugen benennen
Sie dürfen nicht ohne ausreichende Grundlage Personen öffentlich als Dieb bezeichnen oder gewaltsam Taschen durchsuchen.
Welche Befugnisse bestehen auf Baustellen?
Auf einer Baustelle kann der Sicherheitsdienst das übertragene Hausrecht ausüben.
Zu den Aufgaben können gehören:
Zutrittsberechtigungen prüfen
unbefugten Personen den Zutritt verweigern
Besucher anmelden
Lieferfahrzeuge kontrollieren
gesperrte Bereiche sichern
auf persönliche Schutzausrüstung hinweisen
Baustellenregeln durchsetzen
Diebstahl und Sachbeschädigung melden
bei Straftaten Polizei alarmieren
Kontrollgänge durchführen
Arbeitsschutzrechtliche Entscheidungen und technische Freigaben bleiben bei den dafür verantwortlichen Fachpersonen.
Welche Befugnisse bestehen in Behörden und Kliniken?
In sensiblen Einrichtungen steht häufig der Schutz von Beschäftigten, Patienten und Besuchern im Mittelpunkt.
Der Sicherheitsdienst kann:
Besucher anmelden
Zugangsvoraussetzungen prüfen
Wartebereiche überwachen
auf Hausordnungen hinweisen
aggressive Personen ansprechen
gefährdete Mitarbeiter schützen
bei Angriffen Nothilfe leisten
Polizei oder medizinische Hilfe alarmieren
Flucht- und Rettungswege freihalten
Vorfälle dokumentieren
Medizinische Zwangsmaßnahmen oder behördliche Entscheidungen gehören nicht zu den allgemeinen Aufgaben eines Sicherheitsdienstes.
Datenschutz und Videoüberwachung
Sicherheitsmitarbeiter verarbeiten häufig personenbezogene Daten, beispielsweise:
Namen von Besuchern
Kennzeichen
Ausweisangaben
Zutrittszeiten
Videoaufnahmen
Ereignisberichte
Informationen über Hausverbote
Daten dürfen nicht vorsorglich ohne Zweck gesammelt werden. Es müssen eine zulässige Grundlage, ein festgelegter Zweck, geeignete Schutzmaßnahmen und angemessene Löschfristen bestehen.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen Informationen nicht privat nutzen, fotografieren oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Deeskalation vor Zwang
Professionelle Sicherheitsarbeit beginnt mit Beobachtung und Kommunikation. Viele Situationen lassen sich lösen, bevor körperliche Maßnahmen erforderlich werden.
Wichtige Grundsätze sind:
ruhig und eindeutig sprechen
angemessenen Abstand halten
verständliche Anweisungen geben
keine unnötigen Provokationen
nicht mehrere widersprüchliche Anweisungen erteilen
Flucht- und Rückzugswege beachten
frühzeitig Unterstützung anfordern
unbeteiligte Personen schützen
Polizei bei einer Eskalation rechtzeitig verständigen
Deeskalation bedeutet nicht, jedes Verhalten hinzunehmen. Sie bedeutet, notwendige Maßnahmen kontrolliert und ohne unnötige Verschärfung durchzuführen.
Warum klare Dienstanweisungen wichtig sind
Sicherheitsmitarbeiter dürfen nicht nach persönlichen Vorstellungen entscheiden, welche Regeln in einem Objekt gelten.
Eine Dienstanweisung sollte mindestens regeln:
Schutzauftrag
Kontrollbereiche
Hausrechtsbefugnisse
Zutrittsbedingungen
Umgang mit Besuchern
Taschen- und Fahrzeugkontrollen
Verhalten bei Straftaten
Alarmierungswege
Einsatz von Hilfsmitteln
Dokumentationspflichten
Datenschutz
Zusammenarbeit mit Polizei und Rettungsdienst
Grenzen der eigenen Tätigkeit
Unklare Anweisungen erhöhen das Risiko rechtswidriger oder uneinheitlicher Maßnahmen.
Dokumentation von Vorfällen
Nach einem sicherheitsrelevanten Ereignis sollte der Bericht sachlich, vollständig und ohne persönliche Wertung erstellt werden.
Er sollte enthalten:
Datum und Uhrzeit
genauer Ort
beteiligte Personen
eigene Beobachtungen
Anlass des Einschreitens
ausgesprochene Aufforderungen
Reaktion der Person
getroffene Maßnahmen
eingesetzte Hilfsmittel
Zeugen
Zeitpunkt der Polizeialarmierung
Übergabe an die Polizei
mögliche Verletzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen
vorhandene Videoaufzeichnungen
Vermutungen müssen als solche gekennzeichnet werden. Ein Bericht darf keine erfundenen oder übertriebenen Angaben enthalten.
Verantwortung des Auftraggebers
Auch der Auftraggeber trägt Verantwortung. Er muss festlegen, welche Regeln gelten und welche Befugnisse er dem Sicherheitsdienst überträgt.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
klarer Bewachungsauftrag
rechtlich geprüfte Hausordnung
eindeutige Zutrittsregeln
Festlegung von Kontrollmaßnahmen
Datenschutzkonzept
Benennung von Ansprechpartnern
Abstimmung mit Betriebsrat oder Personalvertretung, wenn erforderlich
Bereitstellung notwendiger Informationen
regelmäßige Prüfung des Sicherheitskonzeptes
Ein Sicherheitsdienst kann unklare oder rechtswidrige Vorgaben nicht durch bloße Ausführung rechtmäßig machen.
WachPro Security GmbH – professionell und verhältnismäßig handeln
WachPro Security GmbH unterstützt Unternehmen, Veranstalter, Baustellen, Immobilienverwaltungen und öffentliche Einrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
Unsere Sicherheitsmitarbeiter arbeiten auf Grundlage klarer Aufgaben, objektbezogener Einweisungen und dokumentierter Meldewege. Im Mittelpunkt stehen Prävention, Deeskalation und ein rechtssicheres Auftreten.
Mögliche Leistungen sind:
Objektschutz
Werkschutz
Baustellenbewachung
Revierdienst
Empfangs- und Pfortendienst
Veranstaltungsschutz
Zutrittskontrollen
Einzelhandelsschutz
Hotelsicherheit
Brandwachen
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Telefon: 0151 56856098
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Internetseite: www.wachprosecurity.de
Vor Einsatzbeginn stimmen wir Hausrecht, Kontrollaufgaben, Meldewege, Dokumentation und rechtliche Grenzen mit dem Auftraggeber ab.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sicherheitsmitarbeiter dieselben Rechte wie die Polizei?
Nein. Private Sicherheitskräfte besitzen grundsätzlich keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte. Sie handeln insbesondere auf Grundlage des Hausrechts, freiwilliger Einwilligungen und der Rechte, die auch anderen Privatpersonen zustehen.
Darf Security einen Personalausweis verlangen?
Ein Sicherheitsmitarbeiter darf danach fragen und den Nachweis als Zutrittsbedingung vorsehen. Er kann das Vorzeigen aber nicht wie eine Polizeibehörde allgemein erzwingen.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter eine Tasche durchsuchen?
Grundsätzlich nur mit wirksamer Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage. Wird eine freiwillige Einlasskontrolle abgelehnt, kann der Zutritt verweigert werden.
Darf Security mich anfassen?
Körperliche Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei Notwehr, Nothilfe oder einem rechtmäßigen vorläufigen Festhalten. Sie müssen erforderlich und verhältnismäßig sein.
Wann darf ein Sicherheitsmitarbeiter jemanden festhalten?
Wenn eine Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtverdacht besteht oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Polizei muss unverzüglich verständigt werden.
Darf Security ein Handy durchsuchen?
Nein, nicht ohne freiwillige und wirksame Zustimmung oder eine besondere Rechtsgrundlage. Private Sicherheitskräfte dürfen den Zugriff nicht erzwingen.
Darf Security Hausverbot erteilen?
Wenn das Hausrecht entsprechend übertragen wurde, kann der Sicherheitsmitarbeiter ein Hausverbot im Auftrag des Berechtigten aussprechen oder durchsetzen.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Pfefferspray tragen?
Das hängt von der rechtlichen Einordnung, den betrieblichen Vorgaben und dem konkreten Auftrag ab. Das Mitführen schafft keine zusätzliche Befugnis zur Anwendung.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter mich fotografieren?
Nicht beliebig. Für die Aufnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten muss eine zulässige Grundlage bestehen. Eine private Veröffentlichung ist nicht erlaubt.
Was kann ich tun, wenn ich mich rechtswidrig behandelt fühle?
Betroffene können die Einsatzleitung, den Auftraggeber oder das Sicherheitsunternehmen kontaktieren. Bei einem möglichen strafbaren Verhalten kann die Polizei eingeschaltet und rechtlicher Rat eingeholt werden.
Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?
Nein. Er bietet eine allgemeine Orientierung. Die Zulässigkeit einer konkreten Maßnahme hängt vom Einzelfall ab und sollte bei Bedarf rechtlich geprüft werden.
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