Sicherheitsdienst in Bedburg – Tordienst und Lkw-Zufahrtskontrolle

Sicherheitsdienst für Logistik-, Industrie- und Gewerbestandorte in Bedburg. WachPro Security GmbH unterstützt Unternehmen mit Tordienst, Lkw-Zufahrtskontrolle, Besucherverwaltung, Kontrollgängen und dokumentierten Sicherheitsabläufen.

6/12/20269 min read

Sicherheitsdienst in Bedburg – Tordienst und Lkw-Zufahrtskontrolle

Bedburg liegt im Rhein-Erft-Kreis und ist über wichtige Verkehrsverbindungen gut erreichbar. Für Gewerbe-, Industrie- und Logistikunternehmen ist diese Lage von Vorteil. Gleichzeitig führen ein hohes Fahrzeugaufkommen, wechselnde Lieferanten und zahlreiche Fremdfirmen zu besonderen Anforderungen an die Sicherheit.

An der Zufahrt eines Betriebsgeländes entscheidet sich, wer das Grundstück betreten oder befahren darf. Wenn Fahrzeuge nicht eindeutig zugeordnet, Besucher nicht angemeldet oder Lieferungen nicht richtig weitergeleitet werden, können Betriebsabläufe gestört und Sicherheitsrisiken erhöht werden.

Ein professioneller Tordienst unterstützt Unternehmen dabei, Personen- und Fahrzeugbewegungen nachvollziehbar zu organisieren. Der Sicherheitsdienst ersetzt dabei weder die Versandabteilung noch die Warenannahme. Er übernimmt die zuvor vereinbarten Kontroll-, Dokumentations- und Ordnungsaufgaben.

WachPro Security GmbH bietet Unternehmen und anderen berechtigten Auftraggebern Tordienste, Lkw-Zufahrtskontrollen, Objektschutz und Kontrollgänge in Bedburg und im Rhein-Erft-Kreis.

Warum eine geregelte Zufahrt wichtig ist

Auf einem Logistik- oder Industriegelände treffen viele unterschiedliche Personen und Fahrzeuge aufeinander. Eigene Beschäftigte kennen die örtlichen Regeln meist. Fremdfahrer, Lieferanten, Handwerker und Besucher benötigen dagegen häufig eine klare Einweisung.

Ohne geregelte Zufahrtskontrolle können unter anderem folgende Probleme entstehen:

  • unangemeldete Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände

  • unberechtigte Personen in Lager- oder Produktionsbereichen

  • Lastkraftwagen an der falschen Laderampe

  • blockierte Zufahrten und Rettungswege

  • fehlende Übersicht über anwesende Fremdfirmen

  • verspätete oder falsch zugeordnete Lieferungen

  • unkontrollierte Nutzung von Parkflächen

  • Diebstahl von Waren oder Betriebsmitteln

  • Manipulationen an Fahrzeugen

  • Streitigkeiten bei Wartezeiten

  • fehlende Dokumentation von Ein- und Ausfahrten

  • erschwerte Räumung bei einem Notfall

Ein Tordienst hilft dabei, diese Abläufe nach den Vorgaben des Auftraggebers zu ordnen und Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Sicherheitskonzept für Tor und Zufahrt

Die Aufgaben an einer Zufahrt unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen. Ein kleiner Betriebshof benötigt andere Abläufe als ein großes Logistikzentrum mit mehreren Einfahrten und Laderampen.

Vor Einsatzbeginn müssen deshalb wichtige Fragen geklärt werden:

  • Wie viele Zufahrten gibt es?

  • Welche Zufahrt ist für Lastkraftwagen vorgesehen?

  • Gibt es getrennte Wege für Beschäftigte und Besucher?

  • Welche Lieferzeiten gelten?

  • Wie werden angekündigte Lieferungen übermittelt?

  • Welche Angaben sollen erfasst werden?

  • Wer entscheidet über eine Einfahrtsberechtigung?

  • Wo sollen wartende Fahrzeuge abgestellt werden?

  • Welche Laderampe ist einer Lieferung zugeordnet?

  • Welche Bereiche dürfen Fahrer betreten?

  • Wie werden Besucher- und Fahrerausweise ausgegeben?

  • Wer ist bei Unklarheiten erreichbar?

  • Wie wird bei einer verweigerten Zufahrt vorgegangen?

  • Welche Maßnahmen gelten bei einem Notfall?

Diese Punkte werden in einer Dienstanweisung und in betrieblichen Verfahrensregeln festgehalten.

Tordienst für Gewerbe- und Industrieobjekte

Der Tordienst ist häufig die erste Kontaktstelle eines Unternehmens. Sicherheitsmitarbeiter müssen deshalb aufmerksam, freundlich und gleichzeitig konsequent auftreten.

Mögliche Aufgaben des Tordienstes sind:

  • Kontrolle der Zufahrtsberechtigung

  • Anmeldung von Besuchern

  • Erfassung von Lieferanten

  • Abgleich mit Anmeldelisten

  • Kontaktaufnahme mit zuständigen Abteilungen

  • Ausgabe von Besucher- oder Fahrerausweisen

  • Bedienung von Toren und Schranken

  • Führung von Besucher- und Fahrzeuglisten

  • Schlüssel- und Zugangsmittelverwaltung

  • Weitergabe betrieblicher Hinweise

  • Überwachung des unmittelbaren Zufahrtsbereichs

  • Meldung besonderer Vorkommnisse

  • Unterstützung bei Alarmen und Notfällen

Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach dem Auftrag und den betrieblichen Vorgaben.

Lkw-Zufahrtskontrolle

Lastkraftwagen unterscheiden sich in Größe, Ladung, Zweck und geplanter Aufenthaltsdauer. Eine geregelte Kontrolle hilft dabei, Fahrzeuge richtig zuzuordnen und unnötige Bewegungen auf dem Gelände zu vermeiden.

Bei der Einfahrt können abhängig vom Auftrag folgende Angaben geprüft oder dokumentiert werden:

  • Kennzeichen

  • Name des Fahrers

  • Spedition

  • Auftraggeber oder Empfänger

  • Liefer- oder Abholnummer

  • Ankunftszeit

  • zugewiesene Wartefläche

  • vorgesehene Laderampe

  • Einfahrtsberechtigung

  • Ausfahrtszeit

  • besondere Abweichungen

Eine Zufahrtskontrolle ist keine technische Fahrzeugprüfung. Auch die Prüfung von Zollunterlagen, Ladungssicherung oder Warenmengen gehört nur dann zum Auftrag, wenn dafür eine eindeutige Grundlage und eine entsprechende Einweisung bestehen.

Abgleich mit Liefer- und Anmeldelisten

Eine wirksame Zufahrtskontrolle benötigt aktuelle Informationen. Der Sicherheitsdienst muss wissen, welche Lieferungen, Besucher und Fremdfirmen erwartet werden.

Anmeldelisten sollten möglichst folgende Angaben enthalten:

  • Name des Unternehmens

  • Name des Fahrers oder Besuchers

  • geplantes Zeitfenster

  • zuständige Kontaktperson

  • Grund des Besuchs

  • erwartetes Fahrzeug

  • vorgesehener Arbeits- oder Lieferbereich

  • besondere Zugangsvoraussetzungen

Fehlen diese Informationen, darf der Sicherheitsmitarbeiter nicht eigenständig vermuten, ob eine Zufahrt erlaubt ist. Stattdessen wird der zuständige Ansprechpartner kontaktiert.

Regelmäßige und kurzfristige Aktualisierungen der Anmeldelisten sind wichtig. Veraltete Angaben führen zu Wartezeiten und können die Sicherheit beeinträchtigen.

Zuweisung von Warteflächen und Laderampen

Auf Betriebsgeländen mit mehreren Lieferungen müssen Fahrzeuge geordnet weitergeleitet werden. Falsche Fahrwege können zu gefährlichen Situationen, beschädigten Anlagen oder blockierten Verkehrsflächen führen.

Der Tordienst kann nach den Vorgaben des Auftraggebers:

  • festgelegte Warteflächen zuweisen

  • Fahrer über zugelassene Fahrwege informieren

  • auf Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweisen

  • die zuständige Laderampe mitteilen

  • gesperrte Bereiche erklären

  • die Warenannahme über die Ankunft informieren

  • zurückkehrende Fahrzeuge erneut erfassen

  • die Ausfahrt nach Freigabe dokumentieren

Der Sicherheitsdienst übernimmt dabei keine Disposition, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen von Lieferreihenfolgen oder Rampenzuweisungen bleiben grundsätzlich bei den verantwortlichen Betriebsstellen.

Umgang mit unangemeldeten Fahrzeugen

Nicht jedes unangemeldete Fahrzeug stellt eine Gefahr dar. Lieferzeiten können sich ändern und interne Informationen können verspätet an der Pforte eintreffen.

Trotzdem darf ein unbekanntes Fahrzeug nicht ohne Prüfung auf das Gelände gelassen werden.

Ein mögliches Vorgehen ist:

  1. Fahrzeug an einer sicheren Stelle anhalten lassen

  2. Fahrer und Unternehmen feststellen

  3. Liefer- oder Besuchsgrund erfragen

  4. vorhandene Unterlagen prüfen

  5. zuständige Abteilung kontaktieren

  6. Entscheidung über die Zufahrt abwarten

  7. Fahrer über Wartebereich informieren

  8. Vorgang dokumentieren

Wenn kein zuständiger Ansprechpartner erreicht wird, gelten die vorher vereinbarten Regeln. Der Sicherheitsmitarbeiter entscheidet nicht eigenmächtig über betriebliche Ausnahmen.

Besucherverwaltung an der Pforte

Neben Fahrern betreten auch Kunden, Bewerber, Handwerker, Prüfer und weitere Besucher das Betriebsgelände.

Ein geregelter Empfang kann folgende Schritte umfassen:

  • Feststellung des Besuchsgrundes

  • Abgleich mit der Anmeldung

  • Information der Kontaktperson

  • Ausgabe eines Besucherausweises

  • Hinweis auf erlaubte Aufenthaltsbereiche

  • Übergabe wichtiger Verhaltensregeln

  • Begleitung oder Weiterleitung

  • Erfassung der Rückgabe des Ausweises

  • Dokumentation der Abmeldezeit

Besucher dürfen sensible Bereiche nicht ohne Berechtigung betreten. Abhängig vom Unternehmen kann eine Begleitung durch einen Beschäftigten vorgeschrieben sein.

Einweisung von Fahrern und Fremdfirmen

Fahrer und Fremdfirmen kennen die örtlichen Verkehrs- und Sicherheitsregeln häufig nicht. Eine kurze Einweisung an der Zufahrt kann Unfälle und Fehlverhalten verhindern.

Mögliche Hinweise betreffen:

  • zugelassene Fahrwege

  • Geschwindigkeitsbegrenzung

  • vorgeschriebene Warnkleidung

  • Park- und Warteflächen

  • Laderampen

  • Raucherbereiche

  • Foto- und Filmverbote

  • Flucht- und Rettungswege

  • Verhalten bei Alarm

  • Abmeldepflicht

  • Aufenthaltsverbote in bestimmten Bereichen

Eine solche Einweisung ersetzt keine fachliche Arbeitsschutzunterweisung durch den Auftraggeber oder das beauftragte Unternehmen.

Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände

Auf einem Logistikgelände bewegen sich Lastkraftwagen, Lieferwagen, Flurförderzeuge und Fußgänger teilweise auf engem Raum. Unübersichtliche Kreuzungen, Rückwärtsfahrten und Zeitdruck können gefährliche Situationen verursachen.

Der Sicherheitsdienst kann die Einhaltung sichtbarer und klar festgelegter Verkehrsregeln unterstützen.

Dabei kann auf folgende Punkte geachtet werden:

  • blockierte Fahrwege

  • abgestellte Fahrzeuge in Verbotsbereichen

  • versperrte Notausgänge

  • blockierte Feuerwehrzufahrten

  • Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung

  • überhöhte Geschwindigkeit

  • fehlende Warnkleidung

  • Aufenthalt von Fußgängern in gesperrten Bereichen

  • beschädigte Beschilderung

  • unzureichende Beleuchtung

Sicherheitsmitarbeiter ersetzen keine Verkehrssicherheitsplanung. Gefahrenstellen müssen durch den verantwortlichen Betrieb bewertet und beseitigt werden.

Kontrolle bei der Ausfahrt

Die Ausfahrtskontrolle kann ebenso wichtig sein wie die Einfahrtskontrolle. Sie dokumentiert, wann ein Fahrzeug das Gelände verlassen hat und ob die betrieblich vorgesehenen Freigaben vorliegen.

Mögliche Aufgaben sind:

  • Abgleich des Kennzeichens

  • Erfassung der Ausfahrtszeit

  • Rücknahme von Ausweisen

  • Rücknahme von Schlüsseln oder Zugangskarten

  • Prüfung einer Ausfahrtsfreigabe

  • Sichtkontrolle nach festgelegten Vorgaben

  • Meldung erkennbarer Schäden

  • Dokumentation besonderer Abweichungen

Kontrollen von Fahrzeugen, Ladeflächen oder persönlichen Gegenständen benötigen eine klare vertragliche und rechtliche Grundlage. Sie dürfen nicht willkürlich erfolgen.

Umgang mit langen Wartezeiten und Konflikten

Verspätete Lieferungen, belegte Laderampen oder fehlende Unterlagen können zu längeren Wartezeiten führen. Fahrer reagieren möglicherweise unzufrieden oder gereizt.

Sicherheitsmitarbeiter müssen ruhig bleiben und dürfen keine nicht bestätigten Informationen weitergeben.

Ein angemessenes Vorgehen umfasst:

  • sachliche Erklärung des aktuellen Ablaufs

  • Weitergabe bestätigter Informationen

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung

  • Hinweis auf vorgesehene Warteflächen

  • Freihaltung der Zufahrt

  • ruhige Ansprache bei Regelverstößen

  • Dokumentation erheblicher Konflikte

  • Anforderung weiterer Unterstützung bei Eskalation

Der Sicherheitsdienst kann betriebliche Verzögerungen nicht lösen. Er unterstützt jedoch dabei, die Zufahrt geordnet und sicher zu halten.

Schutz von Pfortenpersonal und Beschäftigten

An einer Pforte können Konflikte entstehen, wenn eine Zufahrt verweigert oder ein Fahrer zur Wartefläche geschickt wird. Deshalb müssen klare Eskalationswege bestehen.

Bei aggressivem Verhalten kann die Sicherheitskraft:

  • ausreichend Abstand halten

  • weitere Mitarbeiter informieren

  • den Zugang geschlossen halten

  • gefährdete Personen schützen

  • die Betriebsleitung verständigen

  • bei konkreter Gefahr die Polizei rufen

  • Personen- und Fahrzeugbeschreibung notieren

  • den Vorfall dokumentieren

Körperliche Maßnahmen kommen nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse und bei entsprechender Erforderlichkeit infrage.

Schlüssel- und Zugangsmittelverwaltung

An der Pforte werden häufig Schlüssel, Zugangskarten, Transponder oder Besucherausweise verwaltet.

Eine geregelte Ausgabe umfasst:

  • eindeutige Nummerierung

  • Name des Empfängers

  • ausgegebenes Zugangsmittel

  • Uhrzeit der Ausgabe

  • vorgesehene Rückgabezeit

  • Unterschrift oder elektronische Bestätigung

  • Dokumentation der Rückgabe

  • Meldung fehlender Zugangsmittel

  • sichere Aufbewahrung

  • Übergabe zwischen den Schichten

Schlüssel und Zugangskarten dürfen nur an berechtigte Personen ausgegeben werden. Ausnahmen benötigen die Bestätigung eines zuständigen Ansprechpartners.

Datenschutz bei Besucher- und Fahrzeugdaten

Bei der Zufahrtskontrolle werden möglicherweise personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören Namen, Kennzeichen, Unternehmen, Besuchszeiten und Kontaktpersonen.

Vor Einsatzbeginn muss der Auftraggeber festlegen:

  • welche Daten benötigt werden

  • zu welchem Zweck die Daten erfasst werden

  • wer darauf zugreifen darf

  • wie lange sie aufbewahrt werden

  • wie sie geschützt werden

  • wann sie gelöscht werden

  • wie Betroffene informiert werden

Der Sicherheitsdienst darf keine Daten sammeln, die für den vereinbarten Zweck nicht erforderlich sind. Besucherlisten und elektronische Systeme müssen gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden.

Objektschutz außerhalb der Betriebszeiten

Nach Betriebsschluss kann die Pforte mit weiteren Sicherheitsaufgaben verbunden werden. Dazu gehören Kontrollgänge, Schließdienste oder die Bearbeitung von Alarmmeldungen.

Kontrolliert werden können:

  • Außentüren

  • Fenster

  • Lagerhallen

  • Werkstätten

  • Außenflächen

  • Fahrzeugstellplätze

  • Zäune und Tore

  • Ladezonen

  • Technikbereiche

  • Beleuchtung

  • Flucht- und Rettungswege

Auffälligkeiten werden nach den vereinbarten Meldewegen weitergegeben.

Revierdienst für kleinere Standorte

Nicht jedes Gewerbeobjekt benötigt einen dauerhaft besetzten Tordienst. Bei kleineren oder zeitweise unbesetzten Standorten kann ein mobiler Revierdienst eine geeignete Ergänzung sein.

Mögliche Aufgaben sind:

  • Anfahrt zu vereinbarten Zeiten

  • Kontrolle von Toren und Zufahrten

  • Begehung der Außenflächen

  • Prüfung von Türen und Fenstern

  • Kontrolle abgestellter Fahrzeuge

  • Feststellung fremder Personen

  • Meldung sichtbarer Schäden

  • Durchführung vereinbarter Schließaufgaben

  • Dokumentation der Kontrolle

Ob ein Revierdienst ausreicht, hängt von der Größe, Nutzung und Gefährdung des Objekts ab.

Elektronisches Wächterkontrollsystem

Kontrollgänge können mit einem elektronischen Wächterkontrollsystem dokumentiert werden. Dabei bestätigt die Sicherheitskraft ihre Anwesenheit an festgelegten Kontrollpunkten.

Dokumentiert werden können:

  • Datum

  • Uhrzeit

  • kontrollierter Bereich

  • ausgelassene Kontrollpunkte

  • besondere Feststellungen

  • eingeleitete Maßnahmen

  • verständigte Ansprechpartner

Das System schafft einen nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Es ersetzt jedoch nicht die Aufmerksamkeit des eingesetzten Mitarbeiters.

Alarmverfolgung

Wenn eine Einbruch-, Brand- oder technische Alarmanlage eine Meldung auslöst, muss ein eindeutiger Reaktionsplan bestehen.

Ein möglicher Ablauf ist:

  1. Eingang der Meldung

  2. Prüfung der verfügbaren Informationen

  3. Anfahrt durch die Sicherheitskraft

  4. Kontrolle zugänglicher Außenbereiche

  5. Feststellung sichtbarer Auffälligkeiten

  6. Information des Auftraggebers

  7. Verständigung von Polizei oder Feuerwehr bei Bedarf

  8. Sicherung des Bereichs

  9. Dokumentation des Einsatzes

Bei erkennbaren Einbruchspuren oder einer konkreten Gefahr wird das Objekt nicht unkontrolliert betreten.

Verhalten bei einem Notfall

Bei einem Brand, Unfall oder einer anderen Gefahr müssen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei das Gelände schnell erreichen können.

Der Tordienst kann abhängig von der betrieblichen Organisation:

  • Einsatzkräfte an der Zufahrt erwarten

  • Schranken und Tore öffnen

  • Zufahrtswege freihalten

  • die Einsatzleitung über den Ereignisort informieren

  • vorhandene Lagepläne bereithalten

  • verantwortliche Ansprechpartner verständigen

  • Besucherlisten zur Verfügung stellen

  • Sammelplätze kontrollieren

  • Beobachtungen dokumentieren

Die konkrete Aufgabenverteilung muss vorher im Alarm- und Notfallplan festgelegt werden.

Anforderungen an das Sicherheitspersonal

Ein Tordienst verlangt Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit und sorgfältiges Arbeiten. Die Beschäftigten müssen auch bei hohem Verkehrsaufkommen den Überblick behalten.

Wichtige Anforderungen sind:

  • freundliches und bestimmtes Auftreten

  • gute Kommunikationsfähigkeit

  • sorgfältige Datenerfassung

  • verständliche Dokumentation

  • Aufmerksamkeit

  • Kenntnis der Dienstanweisung

  • verantwortungsvoller Umgang mit Schlüsseln

  • ruhiges Verhalten bei Konflikten

  • Beachtung der eigenen Befugnisse

  • zuverlässige Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

  • korrekte Übergabe zwischen den Schichten

  • Kenntnis betrieblicher Alarmwege

  • angemessener Umgang mit vertraulichen Informationen

Zusätzliche Einweisungen können erforderlich sein, wenn betriebliche Programme, Schrankenanlagen oder besondere Zugangssysteme verwendet werden.

Befugnisse des Sicherheitsdienstes

Sicherheitsmitarbeiter sind keine Polizeibeamten. Sie besitzen keine allgemeinen Sonderrechte.

Ihre Befugnisse ergeben sich unter anderem aus:

  • dem übertragenen Hausrecht

  • der konkreten Beauftragung

  • Notwehr und Nothilfe

  • gesetzlichen Rechten, die auch anderen Personen zustehen

Die Verweigerung einer Zufahrt muss auf den Vorgaben des Auftraggebers beruhen. Fahrzeug- oder Taschenkontrollen dürfen nicht ohne eine klare rechtliche und vertragliche Grundlage durchgeführt werden.

Ein respektvoller und rechtssicherer Umgang mit Fahrern, Besuchern und Beschäftigten ist ein wesentlicher Bestandteil des Tordienstes.

Dokumentation und Schichtübergabe

Eine vollständige Dokumentation ermöglicht es dem Auftraggeber, Fahrzeugbewegungen und besondere Ereignisse nachzuvollziehen.

Erfasst werden können:

  • Datum und Uhrzeit

  • Fahrzeug und Kennzeichen

  • Name des Fahrers

  • Spedition

  • Besuchszweck

  • zuständige Abteilung

  • Einfahrts- und Ausfahrtszeit

  • ausgegebene Zugangsmittel

  • besondere Abweichungen

  • Konflikte oder Regelverstöße

  • eingeleitete Maßnahmen

  • verständigte Ansprechpartner

  • Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsatz

Bei der Schichtübergabe müssen offene Vorgänge klar weitergegeben werden. Dazu gehören Fahrzeuge, die sich noch auf dem Gelände befinden, nicht zurückgegebene Ausweise, erwartete Lieferungen und technische Störungen.

Sicherheitsdienst und Tordienst in Bedburg anfragen

WachPro Security GmbH unterstützt Logistikunternehmen, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie andere berechtigte Auftraggeber in Bedburg und im Rhein-Erft-Kreis mit Tordiensten, Lkw-Zufahrtskontrollen, Besucherverwaltung, Objektschutz und dokumentierten Kontrollgängen.

Telefon: 0151 56856098

E-Mail: info@wachprosecurity.de

Internetseite: www.wachprosecurity.de

Senden Sie uns die Objektadresse, die Anzahl der Zufahrten, die Betriebs- und Lieferzeiten, das durchschnittliche Fahrzeugaufkommen und die gewünschten Aufgaben. Auf dieser Grundlage prüfen wir den Personalbedarf und erstellen ein passendes Angebot.

Häufige Fragen zum Tordienst in Bedburg

Kann WachPro Security eine Pforte rund um die Uhr besetzen?

Ja. Abhängig vom Personalbedarf kann ein Tordienst tagsüber, nachts, an Wochenenden oder rund um die Uhr geplant werden.

Können alle ein- und ausfahrenden Lastkraftwagen dokumentiert werden?

Ja. Bei entsprechender Beauftragung können Kennzeichen, Fahrer, Spedition sowie Ein- und Ausfahrtszeiten nach einem festgelegten Verfahren erfasst werden.

Darf der Sicherheitsdienst die Ladung kontrollieren?

Eine Kontrolle der Ladung gehört nicht automatisch zum Tordienst. Sie setzt eine eindeutige Beauftragung, betriebliche Regeln und eine rechtliche Grundlage voraus.

Was passiert bei einem unangemeldeten Fahrzeug?

Der Fahrer wird zunächst nach dem Liefer- oder Besuchsgrund gefragt. Anschließend kontaktiert der Sicherheitsmitarbeiter die zuständige Abteilung. Ohne Freigabe erfolgt keine Einfahrt.

Kann der Tordienst Besucherausweise ausgeben?

Ja. Ausgabe, Rücknahme und Dokumentation von Besucherausweisen können Bestandteil des Auftrags sein.

Übernimmt WachPro Security auch die Rampenzuweisung?

Eine Weiterleitung zu vorher festgelegten Rampen ist möglich. Die betriebliche Disposition und Änderung von Lieferreihenfolgen bleiben grundsätzlich bei der zuständigen Abteilung.

Können Kontrollgänge zusätzlich zum Tordienst durchgeführt werden?

Ja. Abhängig von der Besetzung und der Dienstanweisung können Kontrollgänge über das Gelände in den Auftrag aufgenommen werden.

Werden Schlüssel und Zugangskarten verwaltet?

Ja. Eine dokumentierte Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln, Karten oder Transpondern kann über den Tordienst organisiert werden.

Ist auch ein reiner Nacht- oder Wochenenddienst möglich?

Ja. Die Einsatzzeiten können auf Nächte, Wochenenden, Feiertage oder betriebliche Schließzeiten begrenzt werden.

Welche Angaben benötigt WachPro Security für ein Angebot?

Benötigt werden insbesondere die Objektadresse, Anzahl der Zufahrten, Einsatzzeiten, Fahrzeugaufkommen, gewünschte Kontrollaufgaben und besondere betriebliche Anforderungen.

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