Sicherheitsdienst für Behörden und öffentliche Einrichtungen in NRW
Ein professioneller Sicherheitsdienst für Behörden schützt Verwaltungsgebäude, Bürgerbüros, Rathäuser, Sozialämter und andere öffentliche Einrichtungen durch Empfangsdienste, Zugangskontrollen, Besuchersteuerung, Poststellenabsicherung und regelmäßige Kontrollgänge. WachPro Security entwickelt individuelle Sicherheitskonzepte für kommunale und staatliche Einrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
6/12/202610 min read
Sicherheitsdienst für Behörden und öffentliche Einrichtungen in NRW
Behörden und öffentliche Einrichtungen werden täglich von zahlreichen Bürgern, Beschäftigten, Lieferanten und externen Dienstleistern besucht. In Rathäusern, Bürgerbüros, Sozialämtern und Verwaltungsgebäuden müssen offene Bürgernähe und zuverlässige Sicherheit miteinander verbunden werden.
Viele Besucher haben wichtige persönliche Anliegen. Lange Wartezeiten, abgelehnte Anträge oder belastende Lebenssituationen können zu angespannten Gesprächen führen. Gleichzeitig müssen sensible Daten, Beschäftigte und nicht öffentliche Gebäudebereiche geschützt werden.
Ein professioneller Sicherheitsdienst übernimmt Empfangs-, Kontroll- und Schutzaufgaben, ohne den Zugang für berechtigte Besucher unnötig zu erschweren. WachPro Security bietet individuell geplante Sicherheitsleistungen für Behörden und öffentliche Einrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
Welche Behörden können einen Sicherheitsdienst einsetzen?
Sicherheitsleistungen können für unterschiedliche kommunale, staatliche und öffentlich getragene Einrichtungen erforderlich sein.
Mögliche Einsatzorte sind:
Rathäuser,
Bürgerbüros,
Sozialämter,
Jugendämter,
Ausländerbehörden,
Jobcenter,
Zulassungsstellen,
Gesundheitsämter,
Finanzverwaltungen,
Gerichtsnahe Verwaltungsbereiche,
öffentliche Beratungsstellen,
kommunale Betriebshöfe,
Bezirksverwaltungen,
öffentliche Bildungseinrichtungen,
Verwaltungsgebäude kommunaler Unternehmen.
Der tatsächliche Sicherheitsbedarf hängt von Besucherzahl, Aufgabenbereich, Gebäudeaufbau und bisherigen Vorfällen ab.
Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit verbinden
Ein Behördensicherheitsdienst darf nicht ausschließlich kontrollierend wirken. Die Sicherheitsmitarbeiter sind häufig die ersten Ansprechpartner, denen Besucher beim Betreten des Gebäudes begegnen.
Ein professioneller Empfang verbindet deshalb Sicherheit und Hilfsbereitschaft.
Dazu gehören:
freundliche Begrüßung,
verständliche Auskünfte,
Wegweisung,
Unterstützung bei der Orientierung,
Prüfung von Terminen,
Weiterleitung an zuständige Stellen,
Erklärung von Zutrittsregeln,
ruhiger Umgang mit Beschwerden.
Besucher sollen sich respektvoll behandelt fühlen. Gleichzeitig müssen festgelegte Sicherheitsregeln einheitlich und konsequent umgesetzt werden.
Empfangsdienst im Verwaltungsgebäude
Der Empfang ist die zentrale Stelle für Besucher und externe Dienstleister. Hier kann frühzeitig erkannt werden, ob eine Person ein berechtigtes Anliegen hat und welchen Bereich sie aufsuchen möchte.
Mögliche Aufgaben des Empfangsdienstes sind:
Besucher begrüßen und anmelden,
Termine prüfen,
Ansprechpartner kontaktieren,
Besucherausweise ausgeben,
Zutrittsberechtigungen kontrollieren,
Lieferanten und Handwerker registrieren,
Informationen zu Wartebereichen geben,
gefundene Gegenstände entgegennehmen,
besondere Situationen melden.
Welche Daten bei der Anmeldung erfasst werden dürfen, muss vorab datenschutzrechtlich festgelegt werden. Es dürfen nicht mehr Informationen erhoben werden, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Zugangskontrolle für Besucher
Nicht jeder Bereich eines Verwaltungsgebäudes ist öffentlich zugänglich. Büros, Archive, Personalräume, Technikbereiche und interne Besprechungsräume benötigen einen besonderen Schutz.
Eine Zugangskontrolle kann folgende Maßnahmen umfassen:
Prüfung von Besuchsterminen,
Abgleich mit Anmeldelisten,
Ausgabe zeitlich begrenzter Besucherausweise,
Begleitung in gesicherte Bereiche,
Kontrolle von Nebeneingängen,
Verhinderung unberechtigten Zutritts,
Rücknahme von Besuchsausweisen,
Dokumentation besonderer Zugänge.
Die Zutrittsregeln werden durch die Behörde festgelegt. Sicherheitsmitarbeiter wenden diese Regeln einheitlich und diskriminierungsfrei an.
Besuchersteuerung und Wartebereiche
In Bürgerbüros, Zulassungsstellen und anderen stark besuchten Einrichtungen können sich längere Warteschlangen bilden. Unklare Zuständigkeiten und fehlende Informationen können die Stimmung zusätzlich belasten.
Der Sicherheitsdienst kann unterstützen durch:
Bildung geordneter Warteschlangen,
Trennung verschiedener Anliegen,
Hinweise auf Anmeldestellen,
Freihalten von Fluren und Ausgängen,
Kontrolle der maximalen Belegung,
Unterstützung älterer oder eingeschränkter Personen,
frühzeitige Meldung entstehender Konflikte,
Koordination mit den zuständigen Sachbearbeitern.
Sicherheitsmitarbeiter entscheiden nicht über die Bearbeitungsreihenfolge, wenn hierfür ein behördliches Termin- oder Aufrufsystem besteht.
Schutz von Beschäftigten
Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen können während ihrer Arbeit mit Beleidigungen, Drohungen oder aggressivem Verhalten konfrontiert werden. Ein verlässliches Sicherheitskonzept muss schnelle Unterstützung ermöglichen.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
sichtbare Sicherheitspräsenz,
interne Notruftasten,
feste Notrufnummern,
Funkverbindung zum Empfang,
Begleitung bei schwierigen Gesprächen,
Kontrolle gefährdeter Wartebereiche,
geschützte Rückzugsräume,
klare Alarmierungswege,
Begleitung zum Fahrzeug.
Beschäftigte müssen wissen, wie sie bei einer Bedrohung Hilfe anfordern und welche Informationen sie übermitteln sollen.
Unterstützung bei schwierigen Gesprächen
Bestimmte Termine können ein erhöhtes Konfliktpotenzial besitzen. Wenn bereits Drohungen ausgesprochen wurden oder ein früherer Vorfall bekannt ist, kann ein Sicherheitsmitarbeiter vorsorglich in der Nähe bleiben.
Die Sicherheitskraft kann:
den Zugang zum Gesprächsraum kontrollieren,
in erreichbarer Nähe bleiben,
auf ein vereinbartes Notrufsignal reagieren,
gefährdete Beschäftigte schützen,
weitere Personen aus dem Bereich führen,
bei einer Eskalation die Polizei alarmieren.
Der Sicherheitsmitarbeiter beteiligt sich nicht an der fachlichen Entscheidung der Behörde und kommentiert keine Verwaltungsangelegenheiten.
Deeskalation bei Konflikten
Nicht jede laute oder unzufriedene Person stellt automatisch eine Gefahr dar. Menschen können aufgrund belastender persönlicher Situationen emotional reagieren.
Sicherheitsmitarbeiter müssen deshalb aufmerksam, aber verhältnismäßig handeln.
Professionelle Deeskalation umfasst:
ruhiges und respektvolles Sprechen,
verständliche Erklärungen,
klare Grenzen,
ausreichenden Sicherheitsabstand,
Vermeidung unnötiger Provokationen,
Trennung von Konfliktparteien,
Schutz unbeteiligter Personen,
rechtzeitige Anforderung weiterer Hilfe.
Bei einer konkreten Bedrohung, körperlichen Gewalt oder Waffenhinweisen wird unverzüglich die Polizei verständigt.
Umgang mit Drohungen
Drohungen gegen Beschäftigte oder eine Behörde müssen ernst genommen und dokumentiert werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder über soziale Netzwerke ausgesprochen werden.
Der Sicherheitsdienst kann unterstützen durch:
Sicherung des betroffenen Bereichs,
Schutz gefährdeter Personen,
Festhalten objektiver Beobachtungen,
Weitergabe von Personenbeschreibungen,
Aufbewahrung möglicher Beweismittel,
Verständigung verantwortlicher Stellen,
Alarmierung der Polizei.
Sicherheitsmitarbeiter beurteilen nicht eigenständig, ob eine Drohung strafrechtlich relevant ist. Die Bewertung erfolgt durch die zuständigen Behörden.
Personen- und Taschenkontrollen
In besonders sensiblen Einrichtungen können Zugangskontrollen mit Taschenprüfungen vorgesehen werden. Grundlage müssen klare, transparente und rechtlich geprüfte Zutrittsbedingungen sein.
Mögliche Kontrollmittel sind:
Sichtkontrolle mitgeführter Taschen,
Durchgangsdetektoren,
Handdetektoren,
kontrollierte Ablagebereiche,
Prüfung mitgeführter Gegenstände.
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine hoheitliche Durchsuchung gegen den Willen einer Person durchführen. Wird eine als Voraussetzung festgelegte Kontrolle verweigert, kann der Zutritt im Rahmen des Hausrechts verweigert werden.
Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat oder einen gefährlichen Gegenstand wird die Polizei hinzugezogen.
Umgang mit gefährlichen Gegenständen
Werden Waffen, verdächtige Gegenstände oder andere mögliche Gefahren festgestellt, muss nach einem klaren Maßnahmenplan gehandelt werden.
Sicherheitsmitarbeiter sollen:
Abstand halten,
Situation nicht unnötig eskalieren,
gefährdete Personen schützen,
Polizei verständigen,
Bereich absichern,
genaue Beobachtungen weitergeben,
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
Ein unbekannter Gegenstand wird nicht eigenmächtig geöffnet, bewegt oder untersucht.
Sicherheitsdienst in Sozial- und Ausländerbehörden
In Sozialämtern, Jobcentern, Jugendämtern oder Ausländerbehörden werden häufig Entscheidungen besprochen, die eine große persönliche Bedeutung besitzen. Besucher können sich in finanziell, familiär oder rechtlich belastenden Situationen befinden.
Ein geeigneter Sicherheitsdienst benötigt deshalb:
Erfahrung in Deeskalation,
Geduld und Kommunikationsfähigkeit,
interkulturelle Kompetenz,
klare Kenntnisse der Zuständigkeiten,
respektvollen Umgang,
einheitliche Anwendung der Hausordnung,
Fähigkeit zur schnellen Gefahreneinschätzung.
Der Sicherheitsdienst darf keine fachlichen Auskünfte zu Sozialleistungen, Aufenthaltsrecht oder behördlichen Verfahren erteilen. Besucher werden an die zuständigen Sachbearbeiter verwiesen.
Schutz sensibler Daten und Akten
Behörden verarbeiten personenbezogene und teilweise besonders schützenswerte Informationen. Archive, Poststellen, Büros und Serverräume dürfen deshalb nicht unkontrolliert betreten werden.
Der Sicherheitsdienst unterstützt durch:
Zugangskontrollen,
Schlüssel- und Kartenverwaltung,
Begleitung externer Dienstleister,
Überwachung geschlossener Bereiche,
Kontrolle offener Türen,
Meldung verdächtiger Zugriffsversuche,
Verschwiegenheit über dienstlich wahrgenommene Informationen.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen Akten, Bildschirme oder Unterlagen nicht ohne dienstliche Notwendigkeit einsehen.
Sicherheit in der Poststelle
Poststellen erhalten täglich Briefe, Pakete und Lieferungen. Neben gewöhnlichen Sendungen können beschädigte, unbekannte oder auffällige Pakete eintreffen.
Zu den möglichen Schutzmaßnahmen gehören:
geregelte Lieferzeiten,
Zutrittskontrolle für Lieferdienste,
Trennung von Besucher- und Lieferbereichen,
dokumentierte Übergaben,
Schutz interner Posträume,
Meldung auffälliger Sendungen,
Freihalten von Fluchtwegen.
Verdächtige Sendungen werden nicht unnötig berührt, geöffnet oder bewegt. Der Bereich wird abgesichert und die zuständige interne Stelle beziehungsweise die Polizei oder Feuerwehr informiert.
Sicherheitsmitarbeiter ersetzen keine speziell geschulten Fachkräfte für Gefahrstoffe oder Kampfmittel.
Lieferanten- und Handwerkerzugänge
Externe Dienstleister benötigen häufig Zugang zu nicht öffentlichen Bereichen. Damit keine unberechtigten Personen in das Gebäude gelangen, sollte ein geregeltes Anmeldeverfahren bestehen.
Mögliche Aufgaben sind:
Prüfung des Arbeitsauftrags,
Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber,
Ausgabe eines zeitlich begrenzten Ausweises,
Eintragung der Ankunftszeit,
Weiterleitung oder Begleitung,
Kontrolle mitgeführter Schlüssel,
Dokumentation des Verlassens,
Rücknahme des Ausweises.
Ein Firmenfahrzeug oder eine Arbeitskleidung allein stellt noch keine ausreichende Zutrittsberechtigung dar.
Schlüssel- und Zugangskartenverwaltung
Schlüssel, elektronische Karten und Schließberechtigungen müssen gegen Verlust und unbefugte Nutzung geschützt werden.
Eine geregelte Verwaltung umfasst:
dokumentierte Ausgabe,
Prüfung der Berechtigung,
begrenzte Ausgabedauer,
Rückgabe bei Arbeitsende,
sichere Aufbewahrung,
unverzügliche Verlustmeldung,
regelmäßige Bestandskontrolle.
Generalschlüssel und übergeordnete Zugangskarten benötigen besondere Schutzmaßnahmen. Ausgabe und Rücknahme müssen eindeutig nachvollziehbar bleiben.
Schutz von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen
Rathäuser und öffentliche Einrichtungen verfügen häufig über Ratssäle, Besprechungsräume und Veranstaltungsflächen. Öffentliche Sitzungen können ein erhöhtes Besucher- oder Konfliktaufkommen verursachen.
Der Sicherheitsdienst kann unterstützen durch:
Einlasskontrollen,
Besucherzählung,
Freihalten der Zugänge,
Kontrolle gesperrter Bereiche,
Schutz der Sitzungsteilnehmer,
Deeskalation bei Störungen,
Umsetzung der Hausordnung,
Unterstützung bei einer Räumung.
Maßnahmen während einer Sitzung werden mit der Sitzungsleitung und den verantwortlichen Stellen abgestimmt.
Schutz von Bürgermeistern und Amtsträgern
Amtsträger können aufgrund ihrer Funktion Ziel von Beleidigungen, Drohungen oder persönlichen Angriffen werden. Bei bekannten Gefährdungen kann ein abgestimmtes Schutzkonzept erforderlich sein.
Mögliche Maßnahmen sind:
kontrollierter Zugang zu Terminen,
Schutz vertraulicher Besprechungen,
Sicherung von Veranstaltungswegen,
Begleitung innerhalb des Gebäudes,
Beobachtung öffentlicher Termine,
abgestimmte Alarmierung,
Zusammenarbeit mit der Polizei.
Ein solcher Schutz muss auf einer konkreten Gefährdungsbewertung beruhen. Er unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Empfangsdienst.
Regelmäßige Kontrollgänge
Außerhalb der Öffnungszeiten können Verwaltungsgebäude durch Kontrollgänge geschützt werden.
Kontrolliert werden können:
Haupteingänge,
Nebeneingänge,
Fenster im Erdgeschoss,
Keller- und Technikzugänge,
Archive,
Parkflächen,
Innenhöfe,
Sitzungssäle,
Flucht- und Rettungswege,
Feuerwehrzufahrten.
Festgestellte Schäden, offene Türen oder technische Störungen werden dokumentiert und nach der vereinbarten Meldekette weitergegeben.
Öffnungs- und Schließdienst
WachPro Security kann einen geregelten Öffnungs- und Schließdienst übernehmen.
Mögliche Aufgaben sind:
Gebäude vor Dienstbeginn öffnen,
Alarmanlage deaktivieren,
festgelegte Bereiche kontrollieren,
Zugänge nach Dienstende schließen,
Fenster und Türen überprüfen,
Alarmanlage aktivieren,
Schlüsselübergaben dokumentieren,
festgestellte Mängel melden.
Vor dem Schließen muss geklärt werden, ob sich noch berechtigte Beschäftigte oder Besucher im Gebäude befinden.
Sicherheit auf Parkflächen
Beschäftigte und Besucher nutzen öffentliche oder interne Parkplätze teilweise in den frühen Morgen- und späten Abendstunden.
Kontrollgänge können umfassen:
Überprüfung der Beleuchtung,
Kontrolle von Treppenhäusern,
Meldung beschädigter Schranken,
Feststellung von Einbruchsspuren,
Schutz reservierter Zufahrten,
Freihalten von Feuerwehrflächen,
Begleitung gefährdeter Beschäftigter.
Der Sicherheitsdienst stellt keine amtlichen Verwarnungen aus und übernimmt keine hoheitliche Verkehrsüberwachung.
Verhalten bei medizinischen Notfällen
Auch in einem Verwaltungsgebäude können medizinische Notfälle auftreten. Sicherheitsmitarbeiter sind häufig schnell erreichbar und können erste Maßnahmen einleiten.
Dazu gehören:
Erste Hilfe leisten,
Rettungsdienst alarmieren,
genaue Ortsangaben übermitteln,
Zugang für Rettungskräfte freihalten,
Einsatzkräfte einweisen,
Schaulustige fernhalten,
verantwortliche Stelle informieren,
Vorfall dokumentieren.
Medizinische Diagnosen oder Behandlungen bleiben qualifiziertem Fachpersonal vorbehalten.
Brandschutz und Evakuierung
In einem öffentlichen Gebäude halten sich viele ortsunkundige Besucher auf. Bei einem Brand oder einer anderen Gefahr benötigen sie klare Anweisungen.
Der Sicherheitsdienst kann:
Alarmmeldungen weitergeben,
Besucher zu Ausgängen leiten,
Fluchtwege freihalten,
Aufzüge gegen Nutzung sichern,
Feuerwehrzufahrten freihalten,
Einsatzkräfte einweisen,
Sammelstellen unterstützen,
geräumte Zugänge sichern.
Die Aufgaben richten sich nach dem Brandschutz-, Alarm- und Räumungskonzept der Einrichtung.
Videoüberwachung in Behörden
Eine Videoüberwachung kann bestimmte Eingänge, Außenflächen oder besonders gefährdete Bereiche absichern. Ihr Einsatz muss jedoch datenschutzrechtlich geprüft werden.
Zu klären sind:
Zweck der Überwachung,
Erforderlichkeit,
überwachte Bereiche,
Kennzeichnung,
Speicherdauer,
Zugriffsberechtigungen,
Schutz unbeteiligter Personen,
Löschung der Aufnahmen.
Büros, Beratungsräume und Bereiche mit vertraulichen Gesprächen benötigen einen besonders hohen Schutz der Privatsphäre.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen Aufnahmen nur im Rahmen ihrer Berechtigung einsehen und weitergeben.
Rechte und Grenzen des Sicherheitsdienstes
Auch in einer Behörde besitzen private Sicherheitsmitarbeiter keine allgemeinen hoheitlichen Befugnisse. Sie werden durch den öffentlichen Auftraggeber nicht automatisch zu Polizeibeamten oder kommunalen Vollzugsbediensteten.
Der Sicherheitsdienst handelt auf Grundlage:
des Bewachungsvertrags,
der Dienstanweisung,
des übertragenen Hausrechts,
der Hausordnung,
der allgemein geltenden Rechte.
Sicherheitsmitarbeiter können unberechtigten Personen den Zugang verweigern, auf die Hausordnung hinweisen und bei erheblichen Verstößen zum Verlassen auffordern.
Sie dürfen keine behördlichen Entscheidungen treffen, keine amtlichen Strafen verhängen und keine allgemeinen Personenkontrollen erzwingen.
Qualifikation des Sicherheitspersonals
Der Einsatz in einer Behörde verlangt zuverlässige, kommunikative und belastbare Mitarbeiter.
Wichtige Anforderungen sind:
erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,
Zuverlässigkeit und Anmeldung im Bewacherregister,
gepflegtes Erscheinungsbild,
gute Deutschkenntnisse,
freundliche Kommunikation,
Erfahrung in Deeskalation,
interkulturelle Kompetenz,
Erste-Hilfe-Kenntnisse,
Verschwiegenheit,
Datenschutzbewusstsein,
sachliche Dokumentation.
Je nach Einsatzbereich können Fremdsprachenkenntnisse und zusätzliche Schulungen sinnvoll sein.
Dienstanweisung für Behördenobjekte
Eine objektbezogene Dienstanweisung legt eindeutig fest, welche Aufgaben der Sicherheitsdienst übernimmt.
Sie sollte unter anderem enthalten:
öffentliche und gesperrte Bereiche,
Zutrittsberechtigungen,
Besucherverfahren,
Umgang mit schwierigen Personen,
Alarmierungswege,
Notrufnummern,
Schlüsselverwaltung,
Vorgehen bei Drohungen,
Verhalten bei verdächtigen Gegenständen,
Brandschutz- und Räumungsaufgaben,
Dokumentationspflichten,
Datenschutzregeln.
Neue Mitarbeiter müssen vor ihrem ersten Einsatz gründlich eingewiesen werden.
Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle
Vorfälle müssen sachlich, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein Bericht kann enthalten:
Datum und Uhrzeit,
genauer Ort,
beteiligte Personen,
objektiv wahrgenommenes Verhalten,
getroffene Maßnahmen,
verständigte Ansprechpartner,
Einsatz von Polizei oder Rettungsdienst,
erkennbare Schäden,
Namen möglicher Zeugen,
Abschluss des Vorfalls.
Vermutungen, persönliche Wertungen und diskriminierende Formulierungen gehören nicht in einen professionellen Bericht.
Kosten eines Behördensicherheitsdienstes
Die Kosten hängen vom Umfang und von den Einsatzzeiten ab.
Wichtige Kostenfaktoren sind:
Anzahl der Sicherheitsmitarbeiter,
tägliche Einsatzdauer,
Zahl der Eingänge,
Besucheraufkommen,
zusätzliche Empfangsaufgaben,
Personen- und Taschenkontrollen,
Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze,
besondere Qualifikationen,
technische Ausrüstung,
Dokumentationsumfang,
Öffnungs- und Schließdienste.
Nach einer Objektbegehung und Abstimmung der Aufgaben kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Sicherheitsdienst für Behörden in Aachen und NRW
WachPro Security bietet Sicherheits- und Empfangsdienste für öffentliche Einrichtungen in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens an.
Mögliche Einsatzorte sind:
Aachen,
Würselen,
Eschweiler,
Stolberg,
Alsdorf,
Herzogenrath,
Geilenkirchen,
Heinsberg,
Hückelhoven,
Erkelenz,
Düren,
Jülich,
Mönchengladbach,
Düsseldorf,
Köln,
Bonn und weitere Orte in Nordrhein-Westfalen.
Neben dauerhaften Bewachungsaufträgen können auch zeitlich begrenzte Einsätze bei öffentlichen Sitzungen, bekannten Gefährdungslagen oder personellen Engpässen geplant werden.
WachPro Security kontaktieren
Sie suchen einen professionellen Sicherheitsdienst für ein Rathaus, Bürgerbüro, Sozialamt oder anderes Verwaltungsgebäude? WachPro Security erstellt ein individuelles Sicherheitskonzept mit Empfangsdienst, Zugangskontrolle, Besuchersteuerung und nachvollziehbarer Dokumentation.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst in einer Behörde?
Zu den möglichen Aufgaben gehören Empfangsdienst, Zugangskontrolle, Besuchersteuerung, Schutz der Beschäftigten, Kontrollgänge, Schlüsselverwaltung und Unterstützung bei Notfällen.
Besitzt der private Sicherheitsdienst hoheitliche Befugnisse?
Nein. Private Sicherheitsmitarbeiter werden durch einen Behördenauftrag nicht zu Polizeibeamten oder kommunalen Vollzugsbediensteten. Sie handeln im Rahmen des übertragenen Hausrechts und der allgemein geltenden Rechte.
Können Besucher und Taschen kontrolliert werden?
Kontrollen können auf einer transparenten und rechtlich geprüften Grundlage als Voraussetzung für den Zutritt durchgeführt werden. Eine hoheitliche Durchsuchung gegen den Willen der Person darf der private Sicherheitsdienst nicht erzwingen.
Kann der Sicherheitsdienst schwierige Behördentermine begleiten?
Ja. Bei bekannten Gefährdungen kann ein Sicherheitsmitarbeiter in der Nähe bleiben und auf ein vereinbartes Alarmsignal reagieren.
Darf der Sicherheitsdienst Besucher aus dem Gebäude verweisen?
Im Rahmen des übertragenen Hausrechts können Personen bei erheblichen Verstößen zum Verlassen aufgefordert werden. Bei Widerstand oder einer Gefahr wird die Polizei hinzugezogen.
Kann WachPro Security auch die Poststelle schützen?
Ja. Lieferantenkontrolle, Zugangsschutz und die Absicherung bei verdächtigen Sendungen können in das Sicherheitskonzept aufgenommen werden.
Werden Kontrollgänge und Vorfälle dokumentiert?
Ja. Rundgänge, Schäden, Störungen und eingeleitete Maßnahmen können schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
Ist eine Bewachung außerhalb der Öffnungszeiten möglich?
Ja. Nachtkontrollen, Wochenendbewachung sowie Öffnungs- und Schließdienste können individuell geplant werden.
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