Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte in NRW – Schutz, Zugangskontrolle und Deeskalation

Ein professioneller Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte schützt Bewohner, Mitarbeitende, Besucher und Gebäude durch geregelte Zugangskontrollen, regelmäßige Kontrollgänge, frühzeitige Konflikterkennung, konsequente Deeskalation und strukturierte Notfallabläufe. WachPro Security entwickelt bedarfsgerechte Sicherheitskonzepte für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte in Aachen und ganz Nordrhein-Westfalen.

6/12/202610 min read

Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte in NRW – Schutz, Zugangskontrolle und Deeskalation

Flüchtlingsunterkünfte sind sensible Einrichtungen, in denen viele Menschen mit unterschiedlichen persönlichen Erfahrungen, Sprachen und kulturellen Hintergründen zusammenleben. Bewohner benötigen Schutz und verlässliche Ansprechpartner, während Mitarbeitende, Sozialdienste, Betreiber und Behörden auf geordnete Betriebsabläufe angewiesen sind.

Ein professioneller Sicherheitsdienst trägt dazu bei, ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen. Dabei geht es nicht darum, Bewohner unter Generalverdacht zu stellen. Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz aller Personen innerhalb der Einrichtung – insbesondere auch von Kindern, Frauen, älteren Menschen und anderen besonders schutzbedürftigen Bewohnern.

WachPro Security entwickelt Sicherheitskonzepte für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und temporäre Unterbringungsstandorte in Aachen und ganz Nordrhein-Westfalen. Die Leistungen werden an die Größe, Belegung, Gebäudestruktur und das individuelle Risikoprofil der jeweiligen Einrichtung angepasst.

Besondere Anforderungen in Flüchtlingsunterkünften

Die Sicherheitsarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft unterscheidet sich deutlich von der Bewachung eines gewöhnlichen Gewerbeobjekts. Sicherheitsmitarbeiter treffen auf Menschen, die sich möglicherweise in einer belastenden Lebenssituation befinden und traumatische Erfahrungen gemacht haben.

Gleichzeitig entstehen durch die gemeinschaftliche Unterbringung besondere organisatorische Herausforderungen. Dazu zählen unter anderem:

  • zahlreiche Bewohner und Besucher,

  • unterschiedliche Sprachen,

  • wechselnde Belegungen,

  • gemeinschaftlich genutzte Räume,

  • Konflikte aufgrund beengter Wohnverhältnisse,

  • Schutzbedürfnisse von Familien und Minderjährigen,

  • Brand- und Evakuierungsrisiken,

  • mögliche medizinische oder psychische Krisen,

  • unbefugtes Betreten durch außenstehende Personen,

  • erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Datenschutz.

Deshalb muss das eingesetzte Sicherheitspersonal neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation vor allem über Kommunikationsfähigkeit, Geduld und Erfahrung in der Deeskalation verfügen.

Schutz für Bewohner, Mitarbeitende und Besucher

Ein Sicherheitsdienst schützt nicht ausschließlich das Gebäude. Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die sich in der Einrichtung aufhalten.

Das Sicherheitskonzept sollte daher mehrere Schutzbereiche miteinander verbinden:

  • Schutz der Bewohner vor Gewalt, Bedrohung und Belästigung,

  • Schutz von Kindern und besonders gefährdeten Personen,

  • Schutz der Mitarbeitenden und Sozialbetreuer,

  • Kontrolle des Zutritts betriebsfremder Personen,

  • Verhinderung von Diebstahl und Sachbeschädigung,

  • Unterstützung bei medizinischen und technischen Notfällen,

  • Sicherung von Flucht- und Rettungswegen,

  • geregelte Abläufe bei Konflikten und größeren Vorfällen.

Die konkrete Aufgabenverteilung wird gemeinsam mit dem Betreiber festgelegt. Dadurch wissen Sicherheitsdienst, Einrichtungsleitung, Sozialdienst und Behörden, wer in welcher Situation zuständig ist.

Zugangskontrolle und Empfangsdienst

Die Zugangskontrolle gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft. Sie soll verhindern, dass unberechtigte Personen unbemerkt in sensible Bereiche gelangen.

Je nach Einrichtung können folgende Tätigkeiten vereinbart werden:

  • Kontrolle von Besuchern und externen Dienstleistern,

  • Abgleich mit Besucherlisten oder Anmeldungen,

  • Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen,

  • Dokumentation der Zutritts- und Besuchszeiten,

  • Überprüfung von Lieferanten und Handwerkern,

  • Weiterleitung angemeldeter Personen an die zuständige Stelle,

  • Kontrolle definierter Ein- und Ausgänge,

  • Verhinderung des Zutritts erkennbar unberechtigter Personen.

Kontrollen müssen respektvoll, nachvollziehbar und für alle Beteiligten nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Sicherheitsmitarbeiter dürfen Personen nicht willkürlich kontrollieren oder durchsuchen.

Taschenkontrollen können grundsätzlich nur auf einer klaren rechtlichen und organisatorischen Grundlage sowie im zulässigen Rahmen erfolgen. Die konkrete Vorgehensweise muss vorab im Sicherheits- und Betreiberkonzept festgelegt werden.

Umsetzung des Hausrechts

Der Betreiber einer Unterkunft kann dem Sicherheitsdienst bestimmte Aufgaben zur Durchsetzung des Hausrechts übertragen. Grundlage dafür sind die Hausordnung, der Bewachungsvertrag und die schriftliche Dienstanweisung.

Sicherheitsmitarbeiter können beispielsweise:

  • Besucher auf die Hausordnung hinweisen,

  • unberechtigten Personen den Zutritt verweigern,

  • Störungen dokumentieren,

  • Personen bei erheblichen Verstößen zum Verlassen auffordern,

  • bei Gefahr die Polizei oder andere Einsatzkräfte verständigen.

Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen jedoch keine allgemeinen polizeilichen Sonderrechte. Sie dürfen weder eigenständig Strafen verhängen noch hoheitliche Aufgaben übernehmen.

Zwangsmaßnahmen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig, beispielsweise im Rahmen der Notwehr, Nothilfe oder einer vorläufigen Festnahme nach den allgemein geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Regelmäßige Kontrollgänge

Kontrollgänge helfen dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen. Welche Bereiche kontrolliert werden, hängt von der jeweiligen Unterkunft und den vertraglich vereinbarten Aufgaben ab.

Kontrolliert werden können unter anderem:

  • Eingangs- und Empfangsbereiche,

  • Treppenhäuser und Flure,

  • Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume,

  • Außenflächen und Parkplätze,

  • Technik- und Lagerräume,

  • Küchen und gemeinschaftliche Versorgungsbereiche,

  • Fluchtwege und Notausgänge,

  • Brandschutztüren und Feuerlöscheinrichtungen,

  • besonders sensible oder eingeschränkt zugängliche Gebäudeteile.

Private Wohn- und Sanitärbereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Sicherheitsmitarbeiter dürfen Bewohnerzimmer nicht ohne Zustimmung, Gefahrensituation oder eine andere zulässige Grundlage betreten.

Die Kontrollintervalle werden so geplant, dass kritische Bereiche ausreichend überwacht werden, ohne die Privatsphäre der Bewohner unnötig zu beeinträchtigen.

Konfliktprävention und Deeskalation

In Gemeinschaftsunterkünften können Auseinandersetzungen aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Häufig spielen Missverständnisse, sprachliche Schwierigkeiten, persönliche Belastungen, Lärm, unterschiedliche Tagesabläufe oder die begrenzte Privatsphäre eine Rolle.

Professionelle Sicherheitsmitarbeiter sollen Konflikte frühzeitig erkennen und beruhigend auf die Beteiligten einwirken. Dazu gehören:

  • ruhige und respektvolle Kommunikation,

  • Herstellen eines angemessenen Sicherheitsabstands,

  • Trennung der Konfliktparteien, soweit gefahrlos möglich,

  • Schutz unbeteiligter Personen,

  • Hinzuziehen der Einrichtungsleitung oder des Sozialdienstes,

  • Verständigung von Polizei oder Rettungsdienst bei akuter Gefahr,

  • nachvollziehbare Dokumentation des Vorfalls.

Körperliche Gewalt ist niemals das reguläre Mittel der Konfliktlösung. Der Schwerpunkt liegt auf Kommunikation, Distanz, Eigensicherung und professioneller Deeskalation.

Bei einer unmittelbar drohenden Gefahr steht der Schutz gefährdeter Personen im Vordergrund. Sicherheitsmitarbeiter müssen erkennen können, wann eine Situation nicht mehr eigenständig kontrolliert werden kann und staatliche Einsatzkräfte erforderlich sind.

Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und Einrichtungsleitung

Sicherheitsdienst und soziale Betreuung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine klare Abgrenzung verhindert Missverständnisse und unzulässige Zuständigkeitsverschiebungen.

Der Sicherheitsdienst ist unter anderem für Schutz, Prävention, Kontrollen und vereinbarte Notfallmaßnahmen zuständig. Sozialarbeiter und Betreuungskräfte kümmern sich dagegen um soziale Beratung, Unterstützung im Alltag und die Begleitung der Bewohner.

Regelmäßige Abstimmungen sind dennoch wichtig. Dazu können gehören:

  • tägliche Schichtübergaben,

  • Meldung sicherheitsrelevanter Beobachtungen,

  • gemeinsame Bewertung wiederkehrender Konfliktlagen,

  • Anpassung von Zugangs- und Besucherregelungen,

  • Abstimmung zu besonders schutzbedürftigen Personen,

  • Auswertung schwerwiegender Vorfälle,

  • Planung von Evakuierungs- und Notfallabläufen.

Vertrauliche Informationen dürfen nur im erforderlichen und zulässigen Umfang weitergegeben werden. Auch innerhalb der Einrichtung gelten Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten.

Brandschutz und Verhalten im Notfall

Viele Personen, unterschiedliche Sprachen und möglicherweise unbekannte Gebäudestrukturen können eine Evakuierung erschweren. Deshalb besitzt der organisatorische Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften eine besondere Bedeutung.

Sicherheitsmitarbeiter können im Rahmen ihrer Dienstanweisung insbesondere darauf achten, dass:

  • Flucht- und Rettungswege frei bleiben,

  • Notausgänge nicht verstellt oder verschlossen werden,

  • Brandschutztüren funktionsfähig und nicht blockiert sind,

  • erkennbare Brandgefahren gemeldet werden,

  • Sammelstellen bekannt und erreichbar sind,

  • Feuerwehrzufahrten freigehalten werden,

  • Alarmierungswege eingehalten werden.

Bei einem Brand oder einer Rauchentwicklung alarmiert der Sicherheitsdienst unverzüglich die Feuerwehr und unterstützt die geordnete Räumung, soweit dies ohne unvertretbare Eigengefährdung möglich ist.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen Personen mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit kleinen Kindern und Bewohner, die Warnhinweise aufgrund sprachlicher Barrieren nicht verstehen.

Medizinische und psychische Notfälle

Sicherheitsmitarbeiter können auch mit medizinischen Notfällen oder akuten psychischen Krisen konfrontiert werden. Sie ersetzen weder Ärzte noch Rettungsfachkräfte, müssen aber angemessen reagieren können.

Zu den möglichen Sofortmaßnahmen gehören:

  • Absicherung des betroffenen Bereichs,

  • Alarmierung des Rettungsdienstes,

  • Erste Hilfe im Rahmen der vorhandenen Qualifikation,

  • Freihalten der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge,

  • Einweisung der Rettungskräfte,

  • Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person,

  • Fernhalten unbeteiligter Zuschauer,

  • Dokumentation des Einsatzes.

Bei Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung ist besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich. Provokationen, unnötiger körperlicher Kontakt und hektische Kommunikation können die Situation verschärfen. Der Sicherheitsdienst muss deshalb klare Alarmierungs- und Rückzugsregeln kennen.

Schutz von Kindern, Frauen und besonders gefährdeten Personen

In Flüchtlingsunterkünften können Menschen leben, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts, Gesundheitszustands oder ihrer persönlichen Vorgeschichte einen erhöhten Schutzbedarf haben.

Das Sicherheitskonzept sollte deshalb unter anderem berücksichtigen:

  • geschützte Wohn- und Aufenthaltsbereiche,

  • geregelte Zutrittsberechtigungen,

  • ausreichende Beleuchtung von Wegen und Außenflächen,

  • vertrauliche Meldewege bei Bedrohungen oder Belästigungen,

  • sensible Behandlung von Verdachtsfällen,

  • Hinzuziehen weiblicher Sicherheitsmitarbeiterinnen,

  • Schutz vor unerlaubten Foto- und Videoaufnahmen,

  • klare Reaktion auf sexualisierte Belästigung und Gewalt,

  • unverzügliche Einbindung zuständiger Fach- oder Behördenstellen.

Sicherheitsmitarbeiter führen keine eigenen Ermittlungen durch und bewerten keine sozialpädagogischen oder medizinischen Sachverhalte. Ihre Aufgabe besteht darin, Gefahren zu erkennen, Betroffene zu schützen und die zuständigen Stellen einzuschalten.

Anforderungen an das eingesetzte Sicherheitspersonal

Nicht jeder Sicherheitsmitarbeiter ist automatisch für den Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft geeignet. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen sind persönliche Eignung und einsatzbezogene Schulungen entscheidend.

Wichtige Anforderungen sind:

  • Zuverlässigkeit und einwandfreies Auftreten,

  • gesetzlich erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,

  • ordnungsgemäße Anmeldung im Bewacherregister,

  • Kenntnisse im Umgang mit Hausrecht und Jedermannsrechten,

  • Erfahrung in Konfliktprävention und Deeskalation,

  • interkulturelle Kompetenz,

  • verständliche und respektvolle Kommunikation,

  • Erste-Hilfe-Kenntnisse,

  • Kenntnisse im Brandschutz und Evakuierungsmanagement,

  • psychische Belastbarkeit,

  • Fähigkeit zur sachlichen Dokumentation.

Für leitende Bewachungstätigkeiten in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ist grundsätzlich eine Sachkundeprüfung erforderlich. Welche Qualifikationen für die weiteren eingesetzten Mitarbeiter benötigt werden, muss anhand der gesetzlichen Vorgaben, der konkreten Tätigkeit und der Ausschreibung geprüft werden.

Fremdsprachenkenntnisse können die tägliche Kommunikation erleichtern. Sie ersetzen jedoch keine professionelle Sprachmittlung, wenn wichtige rechtliche, medizinische oder behördliche Inhalte vermittelt werden müssen.

Respektvoller und neutraler Umgang

Sicherheitsmitarbeiter müssen allen Bewohnern respektvoll und neutral begegnen. Herkunft, Religion, Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder Aufenthaltsstatus dürfen keinen Einfluss auf die Qualität der Behandlung haben.

Ein professioneller Umgang bedeutet:

  • Regeln einheitlich anzuwenden,

  • sachlich und verständlich zu kommunizieren,

  • Bewohner nicht zu provozieren oder herabzusetzen,

  • vertrauliche Informationen zu schützen,

  • persönliche Grenzen zu respektieren,

  • Gerüchte und Vorurteile nicht in die Sicherheitsarbeit einfließen zu lassen,

  • Beschwerden nachvollziehbar weiterzuleiten.

Gerade in sensiblen Einrichtungen entscheidet das Verhalten des Sicherheitspersonals wesentlich darüber, ob Sicherheitsmaßnahmen akzeptiert werden.

Videoüberwachung und Datenschutz

Eine Videoüberwachung kann bestimmte Eingangs- oder Außenbereiche absichern. Sie darf jedoch nicht pauschal und ohne rechtliche Prüfung eingesetzt werden.

Vor der Installation müssen unter anderem Zweck, Erforderlichkeit, Interessenabwägung, Speicherdauer und Zugriffsberechtigung geklärt werden. Bewohner, Beschäftigte und Besucher müssen entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen informiert werden.

Besonders geschützte Bereiche dürfen grundsätzlich nicht überwacht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Bewohnerzimmer,

  • Sanitärbereiche,

  • Umkleiden,

  • Untersuchungsräume,

  • andere Bereiche mit besonders hoher Privatsphäre.

Auch vorhandene Aufnahmen dürfen nicht beliebig angesehen, kopiert oder weitergegeben werden. Zugriffe müssen klar geregelt und auf berechtigte Personen beschränkt sein.

Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse

Eine lückenlose Dokumentation schafft Nachvollziehbarkeit und unterstützt die weitere Bewertung eines Vorfalls. Sie schützt sowohl den Betreiber als auch Bewohner, Mitarbeitende und Sicherheitskräfte.

Dokumentiert werden können:

  • Datum und genaue Uhrzeit,

  • Ort des Vorfalls,

  • beteiligte und anwesende Personen,

  • objektiv wahrnehmbare Situation,

  • getroffene Maßnahmen,

  • alarmierte Einsatzkräfte,

  • Übergabe an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst,

  • erkennbare Schäden oder Verletzungen,

  • Namen möglicher Zeugen,

  • Abschluss und Ergebnis des Einsatzes.

Ein Bericht muss sachlich bleiben. Vermutungen, persönliche Bewertungen oder diskriminierende Formulierungen gehören nicht in eine professionelle Dokumentation.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben und gespeichert werden, wenn dies für die vereinbarte Aufgabe erforderlich und rechtlich zulässig ist.

Was ein Sicherheitsdienst nicht übernehmen darf

Die Grenzen des privaten Sicherheitsdienstes müssen eindeutig definiert sein. Sicherheitsmitarbeiter sind keine Polizei, keine Ausländerbehörde und kein Ersatz für Sozial- oder Gesundheitsdienste.

Zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes gehören grundsätzlich nicht:

  • Entscheidungen über Asyl- oder Aufenthaltsverfahren,

  • Vorbereitung oder Durchführung von Abschiebungen,

  • sozialpädagogische Betreuung,

  • medizinische Diagnosen oder Behandlungen,

  • willkürliche Zimmer- oder Taschenkontrollen,

  • Bestrafung von Bewohnern,

  • Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände ohne Grundlage,

  • eigenständige Vernehmungen oder Ermittlungen,

  • Übersetzungen komplexer rechtlicher oder medizinischer Inhalte,

  • Anwendung polizeilicher Zwangsbefugnisse.

Diese Abgrenzung schützt die Rechte der Bewohner und gibt den eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern klare Handlungssicherheit.

Individuelle Sicherheitsanalyse vor dem Einsatz

Vor Beginn der Bewachung sollte die Unterkunft gemeinsam mit dem Betreiber besichtigt werden. Dabei werden organisatorische, personelle und bauliche Risiken erfasst.

Zu einer Sicherheitsanalyse gehören beispielsweise:

  • Anzahl der Bewohner und Gebäudeteile,

  • Belegungsstruktur und Betriebszeiten,

  • vorhandene Ein- und Ausgänge,

  • Besucher- und Lieferverkehr,

  • Lage der Flucht- und Rettungswege,

  • technische Sicherungssysteme,

  • Beleuchtung der Außenbereiche,

  • bekannte Konfliktschwerpunkte,

  • Reaktionszeiten externer Einsatzkräfte,

  • verfügbare Rückzugs- und Schutzbereiche,

  • Anforderungen an Nacht- und Wochenenddienste,

  • erforderliche Qualifikation und Personalstärke.

Auf dieser Grundlage entsteht eine objektbezogene Dienstanweisung. Sie beschreibt eindeutig, welche Aufgaben das Sicherheitspersonal übernimmt und wie bei bestimmten Ereignissen vorzugehen ist.

Personalstärke und Schichtplanung

Die erforderliche Zahl der Sicherheitsmitarbeiter kann nicht allein anhand der Bewohnerzahl bestimmt werden. Entscheidend sind auch die Gebäudestruktur, die Anzahl der Eingänge, die Ausdehnung des Geländes und das konkrete Gefährdungsprofil.

Bei der Planung müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • Anzahl gleichzeitig zu besetzender Positionen,

  • Kontrollgänge innerhalb und außerhalb des Gebäudes,

  • Empfangs- und Zugangsdienst,

  • Pausen- und Vertretungsregelungen,

  • erhöhte Anforderungen während der Nacht,

  • bekannte Stoßzeiten,

  • Trennung verschiedener Gebäudebereiche,

  • mögliche Alarm- und Interventionssituationen.

Alleinarbeit kann insbesondere nachts oder bei erhöhtem Konfliktpotenzial problematisch sein. Ein seriöses Sicherheitskonzept berücksichtigt deshalb auch Eigensicherung, Verstärkungsmöglichkeiten und verlässliche Meldewege.

Kosten für die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Leistungsumfang ab. Eine belastbare Kalkulation ist erst nach Prüfung der Unterkunft und der gewünschten Bewachungszeiten möglich.

Wesentliche Kostenfaktoren sind:

  • Anzahl der benötigten Sicherheitsmitarbeiter,

  • tägliche Einsatz- und Bewachungsdauer,

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste,

  • erforderliche Qualifikation der Beschäftigten,

  • Größe und Aufbau der Unterkunft,

  • Anzahl der Kontroll- und Zugangspunkte,

  • Umfang der Dokumentation,

  • zusätzliche Brandschutz- oder Empfangsaufgaben,

  • notwendige Einsatzleitung,

  • technische Ausstattung und Kommunikationsmittel.

Der günstigste Stundenpreis ist nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Fehlende Qualifikation, unzureichende Personalstärke oder häufige Personalwechsel können das Sicherheitsniveau erheblich beeinträchtigen.

Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte in Aachen und NRW

WachPro Security bietet Sicherheitsleistungen für kommunale, private und gemeinnützige Betreiber von Unterbringungseinrichtungen an.

Mögliche Einsatzgebiete sind unter anderem:

  • Aachen,

  • Würselen,

  • Eschweiler,

  • Stolberg,

  • Alsdorf,

  • Herzogenrath,

  • Düren,

  • Heinsberg,

  • Mönchengladbach,

  • Düsseldorf,

  • Köln,

  • Bonn,

  • Leverkusen,

  • Krefeld,

  • Duisburg und weitere Orte in Nordrhein-Westfalen.

Das Sicherheitskonzept wird nicht pauschal übernommen, sondern an die tatsächlichen Bedingungen der jeweiligen Einrichtung angepasst.

WachPro Security kontaktieren

Sie benötigen einen professionellen Sicherheitsdienst für eine Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft oder temporäre Flüchtlingsunterkunft? WachPro Security erstellt ein objektbezogenes Sicherheitskonzept mit klaren Zuständigkeiten, geeigneter Personalplanung und nachvollziehbaren Einsatzabläufen.

Telefon: 0151 56856098

E-Mail: info@wachprosecurity.de

Internetseite: www.wachprosecurity.de

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst in einer Flüchtlingsunterkunft?

Zu den möglichen Aufgaben gehören Zugangskontrollen, Empfangsdienste, Kontrollgänge, Konfliktprävention, Deeskalation, Unterstützung bei Notfällen, Überwachung von Fluchtwegen und Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse. Der genaue Leistungsumfang wird mit dem Betreiber vereinbart.

Dürfen Sicherheitsmitarbeiter Bewohner durchsuchen?

Sicherheitsmitarbeiter dürfen Personen oder Taschen nicht willkürlich durchsuchen. Kontrollen benötigen eine zulässige Grundlage und müssen Bestandteil eines klaren Betreiber- und Sicherheitskonzepts sein. Gegen den Willen einer Person bestehen für private Sicherheitskräfte grundsätzlich keine allgemeinen polizeilichen Durchsuchungsbefugnisse.

Darf der Sicherheitsdienst Bewohnerzimmer betreten?

Bewohnerzimmer sind besonders geschützte Bereiche. Ein Betreten kommt nur mit Zustimmung, auf einer zulässigen Grundlage oder in einer akuten Gefahrensituation in Betracht. Regelmäßige anlasslose Zimmerkontrollen durch Sicherheitsmitarbeiter sind nicht zulässig.

Benötigen Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

Für leitende Bewachungstätigkeiten in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ist grundsätzlich eine Sachkundeprüfung erforderlich. Bei den weiteren eingesetzten Mitarbeitern hängt die erforderliche Qualifikation von der Tätigkeit und den geltenden Vorgaben ab.

Wie reagiert der Sicherheitsdienst bei einem Konflikt?

Der Sicherheitsdienst versucht zunächst, die Situation durch ruhige Kommunikation, Abstand und Trennung der Beteiligten zu beruhigen. Besteht eine Gefahr für Personen oder kann die Situation nicht sicher kontrolliert werden, werden Polizei oder Rettungsdienst alarmiert.

Übernimmt der Sicherheitsdienst auch soziale Betreuung?

Nein. Sicherheitsdienst und Sozialdienst haben unterschiedliche Aufgaben. Sicherheitsmitarbeiter sorgen für Schutz und geregelte Abläufe. Beratung und soziale Betreuung werden von entsprechend qualifizierten Fachkräften übernommen.

Ist eine Bewachung rund um die Uhr möglich?

Ja. Abhängig vom Bedarf kann eine Flüchtlingsunterkunft dauerhaft im Schichtbetrieb bewacht werden. Dabei müssen ausreichende Personalstärke, Pausenregelungen, Vertretungen und eine zuverlässige Schichtübergabe gewährleistet sein.

Erstellt WachPro Security ein individuelles Angebot?

Ja. Nach der Erfassung der Unterkunft, der Bewachungszeiten und des gewünschten Leistungsumfangs kann ein individuelles Sicherheitskonzept mit entsprechender Kalkulation erstellt werden.

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