Sicherheitsdienst für Kommunen – Stadtstreife und Schutz öffentlicher Plätze in NRW
Ein professioneller Sicherheitsdienst für Kommunen unterstützt dabei, öffentliche Plätze, Fußgängerzonen, Parkanlagen, Bahnhofsbereiche, Verwaltungsgebäude und kommunale Einrichtungen zuverlässig zu kontrollieren. WachPro Security bietet sichtbare Stadtstreifen, dokumentierte Kontrollgänge, Konfliktprävention und schnelle Meldung von Gefahren, Schäden und Ordnungsstörungen – individuell geplant für Städte und Gemeinden in Aachen, Heinsberg, Düren und ganz Nordrhein-Westfalen.
6/12/202610 min read
Sicherheitsdienst für Kommunen – Stadtstreife und Schutz öffentlicher Plätze in NRW
Öffentliche Plätze sollen für Einwohner, Besucher, Familien, Beschäftigte und Gewerbetreibende sicher und angenehm nutzbar sein. Besonders in Innenstädten, an Bahnhöfen, in Parkanlagen oder an stark besuchten Treffpunkten kann es jedoch zu Belästigungen, Vandalismus, Sachbeschädigungen, Ruhestörungen und anderen Konflikten kommen.
Kommunale Ordnungsbehörden und die Polizei können nicht dauerhaft an jedem Ort präsent sein. Ein privater Sicherheitsdienst kann Städte und Gemeinden deshalb im Rahmen klar vereinbarter Aufgaben unterstützen.
Eine sichtbare Stadtstreife wirkt vorbeugend, erkennt Gefahren frühzeitig und sorgt dafür, dass zuständige Stellen schnell informiert werden. WachPro Security entwickelt individuelle Sicherheitskonzepte für öffentliche Plätze und kommunale Einrichtungen in Aachen, Heinsberg, Düren, Mönchengladbach und weiteren Städten Nordrhein-Westfalens.
Was ist eine kommunale Stadtstreife?
Eine Stadtstreife ist ein mobiler Sicherheitsdienst, der festgelegte öffentliche oder kommunale Bereiche zu Fuß oder mit einem Einsatzfahrzeug kontrolliert. Die Sicherheitsmitarbeiter zeigen Präsenz, sprechen bei Bedarf Personen an und dokumentieren relevante Beobachtungen.
Die Kontrollen können zu festen oder wechselnden Zeiten stattfinden. Abhängig vom Auftrag sind tägliche Streifen, Kontrollen am Wochenende oder verstärkte Einsätze in den Abend- und Nachtstunden möglich.
Mögliche Einsatzbereiche sind:
Marktplätze,
Fußgängerzonen,
Parkanlagen und Grünflächen,
Spielplätze,
Schulhöfe,
öffentliche Parkplätze,
Bushaltestellen,
Bahnhofsumfelder,
Verwaltungsgebäude,
Bürgerhäuser,
Sport- und Freizeitanlagen,
Friedhöfe,
öffentliche Toilettenanlagen,
Veranstaltungsflächen,
kommunale Unterkünfte,
Wertstoffhöfe und Betriebshöfe.
Welche Aufgaben übernommen werden dürfen, muss vor dem Einsatz genau definiert werden. Private Sicherheitsmitarbeiter ersetzen weder die Polizei noch den kommunalen Ordnungsdienst.
Mehr Sicherheit durch sichtbare Präsenz
Eine gut erkennbare Sicherheitsstreife kann bereits durch ihre Anwesenheit eine vorbeugende Wirkung erzielen. Personen, die eine Sachbeschädigung, einen Diebstahl oder eine andere Störung planen, müssen damit rechnen, beobachtet und gemeldet zu werden.
Gleichzeitig erhalten Bürger einen sichtbaren Ansprechpartner. Sicherheitsmitarbeiter können Auskünfte geben, Gefahrenstellen melden und bei medizinischen oder sonstigen Notfällen Unterstützung anfordern.
Die sichtbare Präsenz kann besonders an Orten sinnvoll sein, an denen wiederholt folgende Probleme auftreten:
Vandalismus,
Lärmbelästigungen,
aggressives Verhalten,
Belästigung von Passanten,
unerlaubtes Betreten gesperrter Bereiche,
Verunreinigungen,
Alkohol- oder Drogenkonsum in untersagten Bereichen,
Beschädigung öffentlicher Einrichtungen,
Ansammlung größerer Personengruppen mit Konfliktpotenzial,
unzulässiges Abstellen von Fahrzeugen in sensiblen Bereichen.
Sicherheitsmaßnahmen müssen stets verhältnismäßig und respektvoll durchgeführt werden. Nicht jede Personengruppe und nicht jede Ansammlung stellt automatisch ein Sicherheitsrisiko dar.
Schutz von Marktplätzen und Fußgängerzonen
Marktplätze und Fußgängerzonen gehören zu den wichtigsten Treffpunkten einer Stadt. Dort befinden sich Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Wochenmärkte und Veranstaltungsflächen. Besonders zu stark besuchten Zeiten können unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen.
Eine Stadtstreife kann dazu beitragen, frühzeitig auf Konflikte und Gefahren zu reagieren. Mögliche Aufgaben sind:
Kontrollgänge durch festgelegte Bereiche,
Beobachtung besonders gefährdeter Aufenthaltsorte,
Meldung beschädigter Stadtmöbel,
Feststellung von Verunreinigungen,
Unterstützung bei Veranstaltungen,
Kontrolle kommunaler Gebäude und Anlagen,
Weitergabe sicherheitsrelevanter Beobachtungen,
Alarmierung von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Sicherheitsmitarbeiter können zudem prüfen, ob kommunale Zugänge, Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten frei zugänglich bleiben.
Sicherheitsdienst für Parkanlagen und Grünflächen
Parks und Grünanlagen werden von Spaziergängern, Familien, Jugendlichen und Sportlern genutzt. Vor allem am Abend können schlecht beleuchtete Bereiche oder abgelegene Wege bei Besuchern ein Unsicherheitsgefühl auslösen.
Regelmäßige Kontrollgänge erhöhen die sichtbare Präsenz und ermöglichen eine frühzeitige Erkennung von Gefahren.
Kontrolliert werden können beispielsweise:
Eingangsbereiche,
Haupt- und Nebenwege,
Sitzgruppen,
Spielplätze,
öffentliche Toiletten,
Grill- und Aufenthaltsbereiche,
Gewässer und Uferbereiche,
Fahrradabstellplätze,
Beleuchtungsanlagen,
technische Einrichtungen.
Festgestellte Schäden, defekte Beleuchtungen oder gefährliche Gegenstände werden dokumentiert und an die zuständige kommunale Stelle weitergeleitet.
Bei einer unmittelbaren Gefahr sperrt der Sicherheitsdienst den betroffenen Bereich im Rahmen seiner Möglichkeiten ab und alarmiert die erforderlichen Einsatzkräfte.
Schutz von Spielplätzen und Schulhöfen
Spielplätze und Schulhöfe können außerhalb ihrer regulären Nutzungszeiten von unberechtigten Personen betreten werden. Mögliche Folgen sind Verunreinigungen, Glasscherben, Sachbeschädigungen oder zurückgelassene gefährliche Gegenstände.
Eine Kontrollstreife kann vor der täglichen Nutzung überprüfen, ob erkennbare Gefahren vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise:
beschädigte Spielgeräte,
Glasscherben,
Spritzen oder andere gefährliche Gegenstände,
offene Zugänge,
beschädigte Zäune,
starke Verunreinigungen,
Spuren von Vandalismus,
blockierte Rettungswege.
Sicherheitsmitarbeiter führen keine technische Prüfung von Spielgeräten durch. Erkennbare Schäden werden abgesichert und an die zuständige Stelle gemeldet. Die fachliche Prüfung und Reparatur müssen durch qualifizierte Unternehmen oder kommunale Beschäftigte erfolgen.
Kontrollen im Bahnhofsumfeld und an Haltestellen
Bahnhöfe und Haltestellen sind zentrale Orte des öffentlichen Lebens. Dort treffen Reisende, Pendler, Schüler und Besucher aufeinander. Besonders in den Abendstunden können Konflikte, Belästigungen oder Sachbeschädigungen das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen.
Eine kommunal beauftragte Sicherheitsstreife kann öffentlich zugängliche Bereiche rund um Bahnhöfe und Haltestellen kontrollieren. Die Zuständigkeiten innerhalb der Bahnanlagen müssen dabei eindeutig mit den jeweiligen Eigentümern, Verkehrsunternehmen und Behörden abgestimmt werden.
Mögliche Aufgaben im Bahnhofsumfeld sind:
Präsenz auf Vorplätzen und angrenzenden Wegen,
Meldung von beschädigten Einrichtungen,
Beobachtung gefährlicher Situationen,
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
Alarmierung des Rettungsdienstes,
Meldung aggressiver Auseinandersetzungen,
Kontrolle kommunaler Fahrradabstellanlagen,
Schutz angrenzender öffentlicher Parkflächen.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine Fahrkartenkontrollen oder bahnpolizeilichen Aufgaben übernehmen, wenn diese nicht gesondert und rechtlich zulässig beauftragt wurden.
Konfliktprävention und Deeskalation
Eine wichtige Aufgabe der Stadtstreife ist die frühzeitige Erkennung von Konflikten. Sicherheitsmitarbeiter sollen nicht unnötig provozieren oder eine Situation verschärfen.
Professionelle Deeskalation bedeutet:
ruhig und respektvoll zu kommunizieren,
einen angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten,
verständliche Anweisungen zu geben,
gefährdete Personen aus dem Konfliktbereich zu begleiten,
Verstärkung oder Einsatzkräfte rechtzeitig anzufordern,
keine unnötigen körperlichen Auseinandersetzungen einzugehen,
unbeteiligte Personen zu schützen.
Bei einem Streit kann der Sicherheitsdienst versuchen, die Beteiligten durch Kommunikation voneinander zu trennen. Ist die Situation nicht kontrollierbar oder besteht eine Gefahr für Personen, wird die Polizei verständigt.
Umgang mit hilfsbedürftigen Personen
Auf öffentlichen Plätzen können Sicherheitsmitarbeiter auf orientierungslose, verletzte, stark alkoholisierte oder psychisch belastete Menschen treffen. In solchen Situationen sind Respekt, Geduld und eine angemessene Kommunikation besonders wichtig.
Der Sicherheitsdienst kann:
die Situation beobachten und einschätzen,
Erste Hilfe leisten,
den Rettungsdienst verständigen,
gefährdete Personen vor dem Straßenverkehr schützen,
zuständige Hilfsstellen informieren,
einen Gefahrenbereich absichern,
bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort bleiben.
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine medizinischen Diagnosen stellen. Sie entscheiden auch nicht darüber, ob eine Person zwangsweise behandelt oder untergebracht werden muss.
Wohnungslose und andere hilfsbedürftige Menschen dürfen nicht allein aufgrund ihrer Lebenssituation als Sicherheitsrisiko betrachtet werden. Maßnahmen benötigen immer einen konkreten und nachvollziehbaren Anlass.
Maßnahmen gegen Vandalismus und Sachbeschädigung
Beschädigte Sitzbänke, beschmierte Fassaden, zerstörte Beleuchtungen und beschädigte Spielgeräte verursachen hohe Kosten. Gleichzeitig können defekte Einrichtungen eine Gefahr für Bürger darstellen.
Regelmäßige Kontrollgänge helfen dabei, Schäden schneller zu erkennen. Die Stadt oder Gemeinde kann dadurch frühzeitig Reparaturen, Reinigungen oder Absperrungen veranlassen.
Bei einer unmittelbar beobachteten Sachbeschädigung geht der Sicherheitsdienst nach der vereinbarten Meldekette vor. Dabei können folgende Maßnahmen erforderlich sein:
Polizei verständigen,
Personenbeschreibung erfassen,
Fluchtrichtung dokumentieren,
Tatort aus sicherer Entfernung beobachten,
Zeugen feststellen,
Bereich vor weiteren Schäden schützen,
verantwortliche kommunale Stelle informieren.
Eine riskante Verfolgung von Personen gehört nicht zu den normalen Aufgaben einer Stadtstreife.
Öffnungs- und Schließdienste für öffentliche Anlagen
Viele kommunale Einrichtungen haben festgelegte Öffnungszeiten. Dazu gehören Parks, Friedhöfe, Sportanlagen, öffentliche Toiletten, Schulhöfe und bestimmte Veranstaltungsflächen.
WachPro Security kann einen geregelten Öffnungs- und Schließdienst übernehmen. Vor dem Schließen wird kontrolliert, ob sich noch Personen auf dem Gelände befinden und ob erkennbare Gefahren vorliegen.
Zum vereinbarten Schließdienst können gehören:
Kontrolle des Geländes,
freundliche Information über die Schließzeit,
Schließen von Toren und Zugängen,
Prüfung von Türen und Fenstern,
Kontrolle der Beleuchtung,
Aktivierung einer Alarmanlage,
Dokumentation der Schließzeit,
Meldung festgestellter Schäden.
Die Stadt legt fest, wie vorzugehen ist, wenn Personen das Gelände nicht verlassen möchten. Bei Widerstand oder einer gefährlichen Situation wird die zuständige Behörde oder Polizei hinzugezogen.
Kontrolle kommunaler Gebäude
Neben öffentlichen Plätzen können auch Rathäuser, Verwaltungsstellen, Bürgerbüros, Bauhöfe und andere kommunale Gebäude in die Kontrollstrecke aufgenommen werden.
Mögliche Kontrollpunkte sind:
Haupteingänge und Nebentüren,
Fenster im Erdgeschoss,
Innenhöfe,
Parkflächen,
Keller- und Technikzugänge,
Müll- und Lagerbereiche,
Fahrradabstellplätze,
Feuerwehrzufahrten,
Außenbeleuchtungen.
Werden Einbruchspuren, offene Türen oder beschädigte Fenster festgestellt, betritt der Sicherheitsmitarbeiter das Gebäude nicht unüberlegt. Stattdessen wird der Bereich abgesichert und nach der vereinbarten Alarmkette gehandelt.
Mobile Streifen mit elektronischem Kontrollnachweis
Bei großflächigen kommunalen Aufträgen können mehrere Standorte in einer Kontrollroute zusammengefasst werden. Ein Einsatzfahrzeug ermöglicht es, verschiedene Plätze, Parks und Gebäude innerhalb einer Schicht zu kontrollieren.
Die Kontrollen können durch ein elektronisches Wächterkontrollsystem dokumentiert werden. Erfasst werden beispielsweise:
Datum und Uhrzeit,
kontrollierter Standort,
Kontrollpunkt,
festgestellter Zustand,
besondere Beobachtungen,
eingeleitete Maßnahmen,
verständigte Ansprechpartner,
alarmierte Einsatzkräfte.
Die Stadt oder Gemeinde erhält dadurch einen nachvollziehbaren Leistungsnachweis und kann erkennen, an welchen Orten wiederholt Probleme auftreten.
Sicherheitsberichte als Grundlage für kommunale Entscheidungen
Eine professionelle Stadtstreife liefert nicht nur Präsenz, sondern auch strukturierte Informationen. Wenn Vorfälle einheitlich dokumentiert werden, können bestimmte Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Aus der Dokumentation kann beispielsweise hervorgehen:
an welchen Orten häufig Sachbeschädigungen auftreten,
zu welchen Uhrzeiten die meisten Störungen stattfinden,
welche Beleuchtungen regelmäßig ausfallen,
wo sich Beschwerden von Bürgern häufen,
welche Anlagen wiederholt unbefugt betreten werden,
wo zusätzliche technische Sicherungen erforderlich sein könnten.
Die Berichte können Kommunen bei der Anpassung von Streifenplänen, Beleuchtung, Zugangskontrollen oder baulichen Maßnahmen unterstützen.
Personenbezogene Daten dürfen dabei nur im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet werden.
Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt
Eine Stadtstreife muss über klare Melde- und Alarmwege verfügen. Sicherheitsmitarbeiter sollten wissen, wann die kommunale Leitstelle, das Ordnungsamt, die Polizei, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst informiert werden muss.
Eine gute Zusammenarbeit setzt voraus, dass Zuständigkeiten bereits vor Einsatzbeginn festgelegt werden.
Wichtige Punkte sind:
feste Ansprechpartner,
erreichbare Bereitschaftsnummern,
definierte Meldeschwellen,
Vorgehensweise bei Straftaten,
Verhalten bei medizinischen Notfällen,
Regelungen für Fundsachen,
Umgang mit beschädigten Einrichtungen,
Weitergabe dringender Informationen,
strukturierte Einsatzberichte.
Der private Sicherheitsdienst unterstützt die zuständigen Stellen, übernimmt aber keine hoheitlichen Entscheidungen.
Rechte und Grenzen privater Stadtstreifen
Private Sicherheitsmitarbeiter haben nicht die gleichen Befugnisse wie Polizeibeamte oder kommunale Vollzugsbedienstete. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eine Stadt oder Gemeinde ist.
Sicherheitsmitarbeiter handeln auf Grundlage:
des Bewachungsvertrags,
der Dienstanweisung,
eines gegebenenfalls übertragenen Hausrechts,
der allgemein geltenden Rechte jeder Person,
gesetzlicher Regelungen zu Notwehr und Nothilfe.
Sie dürfen keine Person allein aufgrund eines Verdachts durchsuchen, keine allgemeinen Platzverweise mit behördlicher Wirkung erteilen und keine Ausweiskontrollen erzwingen.
Auf kommunalen Grundstücken kann ein übertragenes Hausrecht bestimmte Maßnahmen ermöglichen. Auf allgemein zugänglichen öffentlichen Straßen und Plätzen bestehen dagegen keine allgemeinen privaten Sonderbefugnisse.
Bei Straftaten, akuten Gefahren oder erheblichen Ordnungsstörungen müssen die zuständigen Behörden eingeschaltet werden.
Datenschutz und Videoaufnahmen
Sicherheitsmitarbeiter dürfen öffentliche Plätze nicht eigenmächtig und dauerhaft filmen. Der Einsatz von Körperkameras, mobilen Kameras oder fest installierter Videoüberwachung benötigt eine klare rechtliche Prüfung.
Dabei müssen insbesondere berücksichtigt werden:
Zweck der Aufnahme,
Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit,
Rechtsgrundlage,
Kennzeichnung des überwachten Bereichs,
Speicherdauer,
Zugriff auf die Aufnahmen,
Schutz unbeteiligter Personen,
Löschung der Daten.
Auch schriftliche Einsatzberichte dürfen nur relevante Informationen enthalten. Persönliche Bewertungen, diskriminierende Angaben oder unbegründete Vermutungen gehören nicht in eine sachliche Dokumentation.
Anforderungen an das eingesetzte Sicherheitspersonal
Eine Stadtstreife steht in direktem Kontakt mit Bürgern und vertritt während des Einsatzes auch das Erscheinungsbild des Auftraggebers. Deshalb sind Auswahl, Qualifikation und Auftreten der Mitarbeiter besonders wichtig.
Geeignete Sicherheitsmitarbeiter sollten verfügen über:
erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,
Zuverlässigkeit und einwandfreies Führungsverhalten,
gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild,
gute Deutschkenntnisse,
freundliche und klare Kommunikation,
Kenntnisse in Deeskalation,
Erste-Hilfe-Kenntnisse,
Ortskenntnisse,
körperliche und psychische Belastbarkeit,
Fähigkeit zur sachlichen Dokumentation,
Verständnis für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen.
Fremdsprachenkenntnisse können insbesondere in größeren Städten oder touristisch geprägten Bereichen hilfreich sein.
Individuelle Planung einer kommunalen Stadtstreife
Vor Einsatzbeginn sollte gemeinsam mit der Kommune eine ausführliche Begehung stattfinden. Dabei werden Einsatzbereiche, Gefahrenpunkte und Meldewege festgelegt.
Zur Einsatzplanung gehören unter anderem:
Auswahl der Kontrollgebiete,
Festlegung der Einsatzzeiten,
Bestimmung der Kontrollhäufigkeit,
Definition besonders sensibler Orte,
Abstimmung mit Ordnungsamt und Polizei,
Festlegung der Personalstärke,
Planung der Fahrzeug- und Fußstreifen,
Einrichtung der Dokumentation,
Erstellung einer Dienstanweisung,
Planung der Notfall- und Eskalationswege.
Die Kontrollen sollten regelmäßig ausgewertet werden. Verändert sich die Lage, kann der Streifenplan entsprechend angepasst werden.
Kosten einer Stadtstreife
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der gewünschten Leistungen. Eine mobile Kontrollfahrt wird anders kalkuliert als eine dauerhaft besetzte Fußstreife.
Wichtige Kostenfaktoren sind:
Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter,
tägliche Einsatzdauer,
Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten,
Anzahl und Entfernung der Kontrollorte,
Einsatz eines Fahrzeugs,
Umfang der Dokumentation,
erforderliche Qualifikationen,
zusätzliche Öffnungs- und Schließdienste,
Einsatzleitung und Bereitschaftsdienst,
Dauer des Auftrags.
Für eine zuverlässige Kalkulation müssen die Einsatzorte und Anforderungen der Kommune zunächst genau erfasst werden.
Sicherheitsdienst für Städte und Gemeinden in NRW
WachPro Security bietet individuell geplante Sicherheits- und Kontrollleistungen für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen an.
Mögliche Einsatzregionen sind unter anderem:
Aachen,
Geilenkirchen,
Heinsberg,
Hückelhoven,
Erkelenz,
Wassenberg,
Übach-Palenberg,
Baesweiler,
Alsdorf,
Würselen,
Eschweiler,
Stolberg,
Düren,
Jülich,
Mönchengladbach,
Köln,
Düsseldorf,
Bonn und weitere Orte in Nordrhein-Westfalen.
Neben dauerhaften Aufträgen sind auch zeitlich begrenzte Einsätze, saisonale Kontrollen und verstärkte Streifen bei Veranstaltungen oder bekannten Problemlagen möglich.
WachPro Security kontaktieren
Sie suchen einen professionellen Sicherheitsdienst für öffentliche Plätze, Parkanlagen oder kommunale Einrichtungen? WachPro Security entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein bedarfsgerechtes Konzept mit klaren Zuständigkeiten, dokumentierten Kontrollgängen und verlässlichen Meldewegen.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben übernimmt eine private Stadtstreife?
Eine private Stadtstreife führt vereinbarte Kontrollgänge durch, zeigt Präsenz, dokumentiert Schäden und Störungen, unterstützt hilfsbedürftige Personen und alarmiert bei Bedarf Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Darf eine Stadtstreife Platzverweise erteilen?
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine behördlichen Platzverweise erteilen. Auf Grundstücken, für die ihnen das Hausrecht übertragen wurde, können sie Personen zum Verlassen auffordern. Auf allgemein zugänglichen öffentlichen Flächen bestehen keine entsprechenden privaten Sonderbefugnisse.
Ersetzt ein privater Sicherheitsdienst das Ordnungsamt?
Nein. Der Sicherheitsdienst kann die Kommune unterstützen, ersetzt aber weder das Ordnungsamt noch die Polizei. Hoheitliche Aufgaben und Entscheidungen verbleiben bei den zuständigen Behörden.
Können Kontrollen nachts und am Wochenende stattfinden?
Ja. Die Einsatzzeiten können an die örtliche Situation angepasst werden. Gerade am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden können zusätzliche Kontrollen sinnvoll sein.
Werden die Kontrollgänge dokumentiert?
Ja. Die Kontrollen können elektronisch mit Datum, Uhrzeit und Kontrollpunkt dokumentiert werden. Schäden, Gefahren und besondere Ereignisse werden zusätzlich in einem Bericht festgehalten.
Darf der Sicherheitsdienst Personen kontrollieren oder durchsuchen?
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine allgemeinen Personenkontrollen oder Durchsuchungen erzwingen. Solche Maßnahmen benötigen eine zulässige Grundlage und sind grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Behörden.
Kann WachPro Security mehrere kommunale Einrichtungen kontrollieren?
Ja. Mehrere öffentliche Plätze, Parks, Verwaltungsgebäude und andere kommunale Standorte können in einer mobilen Kontrollroute zusammengefasst werden.
Ist auch ein kurzfristiger Einsatz möglich?
Grundsätzlich können auch zeitlich begrenzte Einsätze geplant werden, beispielsweise bei Veranstaltungen, saisonalen Problemlagen, wiederholtem Vandalismus oder dem vorübergehenden Ausfall technischer Sicherungssysteme.
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