Sicherheitsdienst für Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen in NRW
Ein professioneller Sicherheitsdienst für Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen schützt Bewohner, Besucher, Fahrzeuge, Kellerbereiche und Gemeinschaftsflächen vor unbefugtem Zutritt, Vandalismus, Diebstahl und wiederkehrenden Störungen. WachPro Security bietet Hausstreifen, Schließdienste, Tiefgaragenkontrollen und dokumentierte Kontrollgänge für Eigentümer und Hausverwaltungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
6/12/202610 min read
Sicherheitsdienst für Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen in NRW
Mehrfamilienhäuser und größere Wohnanlagen verfügen über zahlreiche gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Hauseingänge, Treppenhäuser, Keller, Fahrradabstellräume, Müllplätze und Tiefgaragen werden täglich von Bewohnern, Besuchern, Lieferdiensten und Handwerkern genutzt.
Diese offene Nutzung kann Sicherheitsprobleme begünstigen. Unbekannte Personen gelangen möglicherweise in das Gebäude, Kellerabteile werden aufgebrochen oder Fahrzeuge in schlecht einsehbaren Garagen beschädigt. Auch Ruhestörungen und wiederkehrende Verschmutzungen können das Sicherheitsgefühl der Bewohner beeinträchtigen.
Ein professioneller Sicherheitsdienst unterstützt Eigentümer und Hausverwaltungen mit sichtbarer Präsenz, regelmäßigen Kontrollgängen, Schließdiensten und einer nachvollziehbaren Dokumentation.
WachPro Security entwickelt individuelle Kontrollkonzepte für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Tiefgaragen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
Typische Sicherheitsprobleme in Wohnanlagen
Die Sicherheitslage unterscheidet sich von Gebäude zu Gebäude. Kleine Wohnhäuser benötigen andere Maßnahmen als große Anlagen mit mehreren Eingängen und unterirdischen Parkbereichen.
Häufige Probleme sind:
unbefugter Zutritt,
aufgebrochene Kellerabteile,
Fahrraddiebstahl,
Paketdiebstahl,
Vandalismus,
beschädigte Haustüren,
Ruhestörungen,
Personen in Treppenhäusern,
unbefugte Nutzung von Gemeinschaftsräumen,
Verunreinigung von Eingangsbereichen,
Einbrüche in Fahrzeuge,
blockierte Fluchtwege,
beschädigte Beleuchtung,
offen stehende Tiefgaragentore.
Die Sicherheitsmaßnahmen werden anhand der tatsächlichen Vorfälle und der baulichen Bedingungen geplant.
Warum Mehrfamilienhäuser besonders zugänglich sind
In einem Mehrfamilienhaus kennen Bewohner nicht zwangsläufig alle Nachbarn und Besucher. Dadurch können fremde Personen weniger auffallen als in einem Einfamilienhaus.
Unberechtigte Personen gelangen möglicherweise in das Gebäude, indem sie:
an mehreren Wohnungen klingeln,
sich als Lieferdienst ausgeben,
hinter einem Bewohner durch die Tür gehen,
eine nicht vollständig geschlossene Haustür nutzen,
über Tiefgarage oder Keller eintreten,
beschädigte Schließanlagen ausnutzen,
sich als Handwerker vorstellen.
Eine funktionierende Haustür und ein bewusster Umgang mit der Gegensprechanlage sind deshalb wichtige Grundlagen der Gebäudesicherheit.
Kontrollgänge durch Treppenhäuser und Flure
Regelmäßige Hausstreifen können gemeinschaftliche Bereiche kontrollieren und erkennbare Gefahren frühzeitig feststellen.
Kontrolliert werden können:
Hauseingänge,
Flure,
Treppenhäuser,
Aufzüge,
Kellerzugänge,
Dachbodenzugänge,
Waschküchen,
Gemeinschaftsräume,
Fahrradabstellplätze,
Müllbereiche,
Innenhöfe,
Tiefgaragen.
Private Wohnungen werden nicht betreten. Der Sicherheitsdienst kontrolliert ausschließlich vereinbarte Gemeinschafts- und Außenbereiche.
Kontrolle der Hauseingänge
Eine Haustür erfüllt ihre Schutzfunktion nur, wenn sie ordnungsgemäß schließt. Defekte Türschließer, beschädigte Schlösser oder Gegenstände im Türspalt können unberechtigten Zugang ermöglichen.
Der Sicherheitsmitarbeiter achtet unter anderem auf:
vollständig geschlossene Haustüren,
erkennbare Hebel- oder Einbruchsspuren,
beschädigte Schlösser,
defekte Türschließer,
Gegenstände im Schließbereich,
manipulierte Klingelanlagen,
beschädigte Verglasungen,
unbekannte Markierungen.
Festgestellte Mängel werden dokumentiert und an die Hausverwaltung gemeldet.
Unbefugte Personen im Gebäude
Nicht jede unbekannte Person hält sich unberechtigt im Haus auf. Besucher, Pflegekräfte, Lieferanten und Handwerker können einen berechtigten Grund haben.
Sicherheitsmitarbeiter sprechen Personen deshalb freundlich und sachlich an. Abhängig von der Situation kann nach dem Anlass des Aufenthalts gefragt werden.
Kann kein nachvollziehbarer Grund genannt werden, kann die Person im Rahmen des übertragenen Hausrechts zum Verlassen der Gemeinschaftsbereiche aufgefordert werden.
Bei Widerstand, Bedrohungen oder einem konkreten Straftatverdacht wird die Polizei hinzugezogen.
Schutz der Privatsphäre der Bewohner
Ein Sicherheitsdienst in einer Wohnanlage arbeitet in unmittelbarer Nähe privater Lebensbereiche. Diskretion ist deshalb besonders wichtig.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen:
nicht ohne Grund vor Wohnungstüren verweilen,
keine privaten Gespräche belauschen,
keine Bewohner fotografieren,
keine Informationen über Anwesenheitszeiten weitergeben,
keine privaten Wohnungen betreten,
keine Namen oder Gewohnheiten veröffentlichen,
keine persönlichen Unterlagen einsehen.
Beobachtungen werden nur dokumentiert, wenn sie für den Sicherheitsauftrag erforderlich sind.
Kellereinbrüche verhindern
Kellerräume sind häufig abgelegen und schlecht einsehbar. Täter können dort teilweise längere Zeit unbemerkt bleiben. Fahrräder, Werkzeuge, Elektrogeräte und andere Gegenstände machen Kellerbereiche zu einem möglichen Ziel.
Der Sicherheitsdienst kontrolliert:
Kellertüren,
Zugänge von außen,
Kellerfenster,
Beleuchtung,
Flure,
Fahrradkeller,
Vorhängeschlösser, soweit sichtbar,
erkennbare Einbruchsspuren,
abgestellte Gegenstände in Fluchtwegen.
Einzelne Kellerabteile werden nicht geöffnet. Werden Aufbruchspuren festgestellt, wird der Bereich möglichst nicht verändert und die Hausverwaltung beziehungsweise Polizei informiert.
Fahrradräume und Abstellflächen
Fahrräder und elektrisch unterstützte Fahrräder besitzen teilweise einen hohen Wert. Gemeinschaftliche Fahrradräume benötigen deshalb geregelte Zugänge und stabile Verschlüsse.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
selbstschließende Türen,
elektronische Zutrittssysteme,
ausreichende Beleuchtung,
stabile Anschließmöglichkeiten,
regelmäßige Kontrollgänge,
Reparatur beschädigter Schlösser,
datenschutzgerecht eingesetzte Kameratechnik.
Sicherheitsmitarbeiter können prüfen, ob Türen offen stehen oder erkennbare Manipulationen vorhanden sind.
Sie kontrollieren jedoch nicht ohne konkreten Anlass, wem ein bestimmtes Fahrrad gehört.
Schutz vor Paketdiebstahl
Pakete werden häufig in Hauseingängen oder vor Wohnungstüren abgestellt. Dort sind sie für verschiedene Personen zugänglich.
Ein Sicherheitsdienst kann Paketdiebstähle nicht vollständig verhindern, aber erkennbare Risiken melden und gemeinschaftliche Bereiche kontrollieren.
Sinnvolle Maßnahmen sind:
abschließbare Paketkästen,
geregelte Ablageorte,
persönliche Annahme,
Abholung an Paketstationen,
klare Absprachen mit Nachbarn,
keine dauerhaft offen stehenden Hauseingänge,
Kontrolle auffälliger Personen.
Ein Sicherheitsmitarbeiter nimmt Pakete nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart und organisatorisch geregelt wurde.
Sicherheit in Tiefgaragen
Tiefgaragen sind häufig weitläufig, schlecht einsehbar und rund um die Uhr zugänglich. Neben Bewohnern nutzen auch Besucher, Lieferdienste und externe Personen die Zufahrten.
Mögliche Sicherheitsprobleme sind:
Einbruch in Fahrzeuge,
Diebstahl von Fahrzeugteilen,
Fahrraddiebstahl,
Vandalismus,
unbefugter Aufenthalt,
beschädigte Schranken,
manipulierte Garagentore,
defekte Beleuchtung,
blockierte Rettungswege,
Brandgefahren,
unsichere Treppenhäuser.
Regelmäßige Kontrollen können solche Auffälligkeiten frühzeitig erkennen und das Sicherheitsgefühl verbessern.
Kontrollgänge durch Tiefgaragen
Bei einem Tiefgaragenrundgang können unter anderem folgende Bereiche geprüft werden:
Ein- und Ausfahrt,
Roll- und Sektionaltore,
Schranken,
Stellplatzbereiche,
Treppenhäuser,
Aufzüge,
Fahrradstellplätze,
Notausgänge,
Technikräume,
Lüftungsbereiche,
Feuerlöscher und Wandhydranten,
Fluchtwegkennzeichnungen.
Die Kontrolle erfolgt von allgemein zugänglichen oder ausdrücklich freigegebenen Bereichen aus. Fahrzeuge werden nicht geöffnet oder berührt.
Einbruchsspuren an Fahrzeugen
Stellt ein Sicherheitsmitarbeiter eingeschlagene Scheiben, offene Türen oder andere Einbruchsspuren fest, wird der Bereich gesichert und der Vorfall gemeldet.
Mögliche Maßnahmen sind:
Fahrzeug nicht unnötig berühren,
Polizei informieren,
Hausverwaltung verständigen,
Halter nach geregelter Vorgehensweise ermitteln lassen,
Beobachtungen dokumentieren,
mögliche Zeugen feststellen,
Kamerabilder durch Berechtigte sichern lassen.
Sicherheitsmitarbeiter durchsuchen keine Fahrzeuge und entnehmen keine Gegenstände.
Schutz vor Diebstahl von Fahrzeugteilen
Katalysatoren, Räder, Navigationsgeräte und andere Fahrzeugteile können Ziel von Diebstählen werden. Besonders gefährdet sind schlecht beleuchtete und selten kontrollierte Bereiche.
Vorbeugende Maßnahmen sind:
ausreichende Beleuchtung,
geschlossene Garagentore,
regelmäßige Kontrollgänge,
schnelle Reparatur defekter Zugänge,
klare Besucherregelungen,
geeignete Kameratechnik,
dokumentierte Meldung verdächtiger Fahrzeuge.
Ein fremdes Fahrzeug ist nicht automatisch verdächtig. Entscheidend sind Verhalten, Aufenthaltsdauer und weitere erkennbare Umstände.
Kontrolle von Garagentoren und Schranken
Tiefgaragentore bleiben gelegentlich durch technische Fehler oder Gegenstände im Schließbereich offen. Dadurch können fremde Personen unbemerkt in die Garage gelangen.
Der Sicherheitsdienst prüft:
ob das Tor vollständig geschlossen ist,
ob der Schließbereich frei bleibt,
ob sichtbare Beschädigungen vorliegen,
ob die Schranke funktioniert,
ob Notöffnungen manipuliert wurden,
ob ungewöhnliche Geräusche auftreten.
Technische Reparaturen führt ein qualifizierter Fachbetrieb durch. Der Sicherheitsdienst meldet den Schaden und kann bis zur Sicherung zusätzliche Kontrollen übernehmen.
Kein unkontrolliertes Mitfahren durch das Tiefgaragentor
Bewohner öffnen das Tor häufig per Funkbedienung und fahren anschließend direkt weiter. Ein fremdes Fahrzeug kann versuchen, vor dem Schließen ebenfalls einzufahren.
Bewohner sollten deshalb beobachten, ob das Tor nach der Einfahrt wieder vollständig schließt. Auffällige Fahrzeuge können der Hausverwaltung oder dem Sicherheitsdienst gemeldet werden.
Niemand sollte ein fremdes Fahrzeug eigenmächtig blockieren oder den Fahrer konfrontieren, wenn dadurch eine Gefahr entstehen kann.
Beleuchtung als Sicherheitsfaktor
Dunkle Treppenhäuser, Hauseingänge und Parkbereiche erhöhen nicht nur das Unsicherheitsgefühl. Sie können auch Stürze und andere Unfälle begünstigen.
Bei Kontrollgängen werden defekte Beleuchtungen dokumentiert, beispielsweise an:
Hauseingängen,
Treppenhäusern,
Kellerfluren,
Tiefgaragen,
Außenwegen,
Müllplätzen,
Fahrradabstellflächen.
Der Sicherheitsdienst führt keine elektrotechnischen Reparaturen aus. Die Meldung wird an Hausverwaltung oder technischen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
Ruhestörungen in Wohnanlagen
Wiederkehrende Ruhestörungen können zu Konflikten zwischen Bewohnern führen. Ein Sicherheitsdienst kann Beschwerden entgegennehmen und die Situation vor Ort prüfen.
Ein möglicher Ablauf ist:
Beschwerde erfassen,
betroffenen Bereich kontrollieren,
Lautstärke und Situation sachlich wahrnehmen,
verursachende Personen ansprechen,
auf Hausordnung und Ruhezeiten hinweisen,
wiederholte Störungen dokumentieren,
bei einer Eskalation die Polizei verständigen.
Der Sicherheitsdienst entscheidet nicht über Mietminderungen, Abmahnungen oder Kündigungen. Diese Fragen liegen bei Hausverwaltung, Vermieter und gegebenenfalls zuständigen rechtlichen Stellen.
Konflikte zwischen Bewohnern
Nachbarschaftliche Konflikte können über einen längeren Zeitraum bestehen. Ein Sicherheitsdienst darf nicht Partei für eine Seite ergreifen.
Sicherheitsmitarbeiter konzentrieren sich auf:
konkrete aktuelle Störungen,
Schutz gefährdeter Personen,
Einhaltung der Hausordnung,
Deeskalation,
Meldung von Schäden,
Alarmierung der Polizei bei Gewalt,
sachliche Dokumentation.
Private Streitigkeiten werden nicht durch den Sicherheitsdienst rechtlich bewertet.
Häusliche Gewalt und Hilferufe
Nimmt ein Sicherheitsmitarbeiter Hilferufe, Gewalttätigkeiten oder eine akute Bedrohung wahr, muss die Situation ernst genommen werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
Polizei alarmieren,
genaue Ortsangaben machen,
sicheren Abstand halten,
gefährdete Personen unterstützen, soweit gefahrlos möglich,
Zugang für Einsatzkräfte freihalten,
Beobachtungen sachlich weitergeben.
Sicherheitsmitarbeiter führen keine eigenständigen Ermittlungen in Wohnungen durch und bringen sich nicht ungesichert in eine gefährliche Lage.
Unbefugte Nutzung von Gemeinschaftsräumen
Waschküchen, Dachböden, Trockenräume und andere Gemeinschaftsbereiche dürfen häufig nur von Bewohnern genutzt werden.
Der Sicherheitsdienst kann kontrollieren, ob:
Zugänge verschlossen sind,
sich unberechtigte Personen dort aufhalten,
Sachbeschädigungen vorliegen,
Fluchtwege blockiert sind,
Brandlasten unzulässig gelagert werden,
technische Störungen erkennbar sind.
Persönliche Gegenstände der Bewohner werden nicht durchsucht oder ohne klare Grundlage entfernt.
Müllplätze und illegale Ablagerungen
Müllbereiche können durch unberechtigte Ablagerungen, Sperrmüll oder Brandstiftung belastet werden.
Kontrolliert werden können:
Zugänge,
ungewöhnliche Ablagerungen,
brennbare Gegenstände,
blockierte Wege,
beschädigte Behälter,
Rauch oder Brandgeruch,
offen stehende Müllräume.
Verdächtige oder gefährliche Stoffe werden nicht ungeschützt berührt. Die zuständige Hausverwaltung oder Fachstelle wird informiert.
Brandschutz in Treppenhäusern und Kellern
Treppenhäuser und notwendige Flure können im Notfall als Fluchtwege dienen. Dort abgestellte Möbel, Fahrräder oder Kartons können die Nutzung erschweren.
Der Sicherheitsdienst kann sichtbare Behinderungen dokumentieren und an die Hausverwaltung melden.
Bei Kontrollgängen wird geachtet auf:
freie Fluchtwege,
zugängliche Notausgänge,
geschlossene Brandschutztüren,
erkennbare Brandgefahren,
Rauchentwicklung,
beschädigte Feuerlöscheinrichtungen,
freie Feuerwehrzufahrten.
Welche Gegenstände in einem Bereich zulässig sind, wird nicht eigenmächtig vom Sicherheitsmitarbeiter entschieden. Grundlage sind die Vorgaben des Gebäudes und der verantwortlichen Stellen.
Verhalten bei einem Brand
Bei Rauch oder Feuer wird unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert.
Der Sicherheitsdienst kann:
Bewohner warnen,
Feuerwehrzufahrt freihalten,
Einsatzkräfte einweisen,
Personen von gefährdeten Bereichen fernhalten,
Fluchtwege sichern,
Informationen über den Brandort weitergeben.
Verrauchte Keller, Wohnungen oder Tiefgaragen werden nicht ohne geeignete Ausbildung und Schutzausrüstung betreten.
Schließdienst für Wohnanlagen
Ein Schließdienst kann zu vereinbarten Zeiten Gemeinschaftsbereiche kontrollieren und Zugänge schließen.
Mögliche Aufgaben sind:
Kontrolle der Haustüren,
Schließen von Nebeneingängen,
Prüfung der Kellertüren,
Kontrolle des Tiefgaragentors,
Schließen von Innenhöfen,
Kontrolle von Gemeinschaftsräumen,
Aktivierung vorhandener Alarmanlagen,
Dokumentation der Schließzeit.
Der Schließdienst darf nicht dazu führen, dass vorgeschriebene Flucht- und Rettungswege unzulässig verschlossen werden.
Öffnungsdienst
Am Morgen können vereinbarte Zugänge wieder geöffnet werden, beispielsweise:
Innenhöfe,
Fahrradbereiche,
Müllplätze,
Gemeinschaftsräume,
bestimmte Nebentore.
Vor der Öffnung kann eine Sichtkontrolle erfolgen. Schäden und Gefahrenstellen werden dokumentiert.
Mobile Kontrollfahrten
Nicht jede Wohnanlage benötigt eine dauerhaft anwesende Sicherheitskraft. Mobile Kontrollfahrten können eine wirtschaftliche Alternative sein.
Dabei fährt ein Sicherheitsmitarbeiter die Wohnanlage zu vereinbarten oder wechselnden Zeiten an und kontrolliert festgelegte Bereiche.
Mögliche Kontrollpunkte sind:
Hauseingänge,
Tiefgarage,
Kellerzugänge,
Innenhof,
Müllbereich,
Außenwege,
Fahrradstellplätze.
Die Kontrollgänge können elektronisch dokumentiert werden.
Dauerhafte Präsenz bei wiederkehrenden Problemen
Bei schweren oder wiederholten Vorfällen kann eine zeitlich begrenzte Standbewachung sinnvoll sein.
Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
wiederholten Kellereinbrüchen,
ständigen Sachbeschädigungen,
Bedrohungen gegen Bewohner,
offenem Drogenhandel,
unbefugten Personen in Gebäuden,
längeren technischen Ausfällen,
beschädigten Zugangssystemen,
besonderen Konfliktlagen.
Nach einer Stabilisierung kann die dauerhafte Präsenz gegebenenfalls durch mobile Kontrollgänge ersetzt werden.
Videoüberwachung in Wohnanlagen
Kameras können bestimmte Eingänge oder Tiefgaragenbereiche schützen. Der Einsatz ist jedoch datenschutzrechtlich besonders sensibel, weil Bewohner und Besucher regelmäßig erfasst werden.
Vor der Installation müssen geprüft werden:
konkreter Zweck,
tatsächliche Erforderlichkeit,
überwachte Bereiche,
Interessen der Bewohner,
Kennzeichnung,
Speicherdauer,
Zugriffsberechtigungen,
Schutz privater Wohnbereiche.
Wohnungstüren, Fenster und private Lebensbereiche dürfen nicht unnötig überwacht werden. Kameras innerhalb privater Wohnungen sind nicht Bestandteil eines Sicherheitsdienstauftrags.
Rechte und Grenzen des Sicherheitsdienstes
Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen keine allgemeinen Polizeibefugnisse.
Sie handeln auf Grundlage:
des Bewachungsvertrags,
der Dienstanweisung,
des übertragenen Hausrechts,
der Hausordnung,
allgemein geltender Rechte.
Sie können unberechtigte Personen ansprechen und im Rahmen des Hausrechts zum Verlassen der Gemeinschaftsbereiche auffordern.
Nicht zulässig sind:
willkürliche Durchsuchungen,
Betreten privater Wohnungen ohne Grundlage,
Öffnen privater Kellerabteile,
Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände,
Bestrafung von Bewohnern,
eigenmächtige mietrechtliche Entscheidungen.
Bei Widerstand, Gewalt oder einer beobachteten Straftat wird die Polizei verständigt.
Sachliche Einsatzberichte
Sicherheitsberichte können für Hausverwaltungen wichtig sein, insbesondere bei wiederkehrenden Vorfällen.
Ein Bericht sollte enthalten:
Datum und Uhrzeit,
genauer Ort,
objektiv wahrgenommene Situation,
beteiligte Personen, soweit bekannt und erforderlich,
getroffene Maßnahmen,
verständigte Ansprechpartner,
Einsatz von Polizei oder Rettungsdienst,
erkennbare Schäden,
Zeitpunkt des Einsatzendes.
Persönliche Meinungen, Gerüchte und nachbarschaftliche Anschuldigungen gehören nicht in einen professionellen Bericht.
Elektronische Kontrollnachweise
Kontrollgänge können über elektronische Kontrollpunkte dokumentiert werden.
Erfasst werden beispielsweise:
kontrollierter Eingang,
Tiefgaragenbereich,
Kellerzugang,
Innenhof,
Datum und Uhrzeit,
festgestellte Mängel,
eingeleitete Maßnahmen.
Dadurch erhält die Hausverwaltung einen nachvollziehbaren Leistungsnachweis.
Zusammenarbeit mit Hausverwaltung und Hausmeister
Sicherheitsdienst, Hausverwaltung und Hausmeister erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine klare Abgrenzung verhindert Missverständnisse.
Der Sicherheitsdienst:
kontrolliert vereinbarte Bereiche,
erkennt Gefahren und Störungen,
reagiert auf Sicherheitsvorfälle,
dokumentiert Auffälligkeiten.
Der Hausmeister beziehungsweise technische Dienst:
führt Reparaturen aus oder beauftragt sie,
kümmert sich um technische Anlagen,
beseitigt Mängel,
organisiert Instandhaltungsarbeiten.
Regelmäßige Abstimmungen helfen dabei, wiederkehrende Probleme schneller zu lösen.
Individuelles Sicherheitskonzept
Vor Beginn der Bewachung sollte die Wohnanlage gemeinsam besichtigt werden.
Dabei werden unter anderem geprüft:
Anzahl der Gebäude,
Haus- und Nebeneingänge,
Tiefgarage,
Kellerbereiche,
Innenhöfe,
Fahrrad- und Müllräume,
Beleuchtung,
vorhandene Kameratechnik,
bekannte Vorfälle,
sichere Kontrollwege,
Ansprechpartner und Alarmwege.
Auf dieser Grundlage werden Kontrollstrecke, Einsatzzeiten und Aufgaben festgelegt.
Kosten für Hausstreifen und Tiefgaragenkontrollen
Die Kosten hängen vom tatsächlichen Aufwand ab.
Wichtige Faktoren sind:
Größe der Wohnanlage,
Anzahl der Gebäude,
Zahl der Eingänge,
Größe der Tiefgarage,
gewünschte Kontrollhäufigkeit,
Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze,
Schließ- und Öffnungsdienste,
elektronische Dokumentation,
Dauerbewachung oder mobile Kontrolle,
Entfernung zur bestehenden Revierstrecke.
Nach einer Besichtigung kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Sicherheitsdienst für Wohnanlagen in Aachen und NRW
WachPro Security bietet Kontroll- und Sicherheitsleistungen für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen an.
Mögliche Einsatzregionen sind:
Aachen,
Würselen,
Eschweiler,
Stolberg,
Alsdorf,
Herzogenrath,
Geilenkirchen,
Heinsberg,
Hückelhoven,
Erkelenz,
Düren,
Jülich,
Mönchengladbach,
Düsseldorf,
Köln,
Bonn und weitere Orte in NRW.
Neben dauerhaften Aufträgen sind auch zeitlich begrenzte Einsätze nach Einbrüchen, Sachbeschädigungen oder anderen Sicherheitsvorfällen möglich.
WachPro Security kontaktieren
Sie benötigen regelmäßige Hausstreifen, einen Schließdienst oder Sicherheitskontrollen für eine Tiefgarage? WachPro Security erstellt ein individuelles Konzept für Ihre Wohnanlage.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Bereiche kontrolliert der Sicherheitsdienst?
Abhängig vom Auftrag können Hauseingänge, Treppenhäuser, Kellerzugänge, Fahrradbereiche, Tiefgaragen, Innenhöfe und andere Gemeinschaftsflächen kontrolliert werden.
Darf der Sicherheitsdienst Wohnungen betreten?
Nein. Private Wohnungen werden nicht betreten, außer es liegt eine ausdrückliche Zustimmung oder eine konkrete rechtlich zulässige Notsituation vor.
Kann eine Tiefgarage nachts kontrolliert werden?
Ja. Kontrollgänge können in den Abend- und Nachtstunden zu festen oder wechselnden Zeiten durchgeführt werden.
Was passiert bei Einbruchsspuren?
Der Bereich wird möglichst nicht verändert. Hausverwaltung und Polizei werden nach der vereinbarten Vorgehensweise informiert.
Darf der Sicherheitsdienst Personen aus dem Haus verweisen?
Im Rahmen eines übertragenen Hausrechts können unberechtigte Personen zum Verlassen der Gemeinschaftsbereiche aufgefordert werden. Bei Widerstand oder Gefahr wird die Polizei hinzugezogen.
Können Ruhestörungen dokumentiert werden?
Ja. Der Sicherheitsmitarbeiter kann die wahrgenommene Situation, Uhrzeit, Ansprache und weitere Maßnahmen sachlich dokumentieren.
Sind elektronische Kontrollnachweise möglich?
Ja. Festgelegte Bereiche können über elektronische Kontrollpunkte mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden.
Muss ein Sicherheitsmitarbeiter dauerhaft vor Ort sein?
Nicht unbedingt. Abhängig von der Lage können mobile Kontrollfahrten ausreichend sein. Bei wiederkehrenden schweren Vorfällen kann vorübergehend eine dauerhafte Präsenz sinnvoll sein.
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