Sicherheitsdienst in Nettetal – Sicherheit für grenzüberschreitende Logistik

Sicherheitsdienst für Logistik-, Lager- und Gewerbestandorte in Nettetal. WachPro Security GmbH unterstützt Unternehmen mit Zufahrtskontrollen, Objektschutz, Tordienst, Kontrollgängen und dokumentierten Sicherheitsabläufen.

6/12/20268 min read

Sicherheitsdienst in Nettetal – Sicherheit für grenzüberschreitende Logistik

Nettetal liegt im Kreis Viersen am Niederrhein und unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden. Die grenznahe Lage bietet Unternehmen gute Voraussetzungen für den Warenverkehr zwischen Nordrhein-Westfalen und den niederländischen Wirtschaftsregionen.

Für Logistikunternehmen, Speditionen, Lagerbetriebe und Gewerbestandorte bedeutet grenzüberschreitender Verkehr jedoch auch besondere Sicherheitsanforderungen. Fahrer verschiedener Unternehmen treffen auf wechselnde Lieferzeiten, unterschiedliche Fahrzeugkennzeichen und teilweise mehrsprachige Kommunikation.

Gleichzeitig müssen Waren, Gebäude, Außenflächen und abgestellte Fahrzeuge vor Diebstahl, Manipulation und unberechtigtem Zutritt geschützt werden. Ein professioneller Sicherheitsdienst unterstützt Unternehmen dabei, Personen- und Fahrzeugbewegungen zu kontrollieren und besondere Ereignisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

WachPro Security GmbH bietet Unternehmen und anderen berechtigten Auftraggebern Sicherheitsdienste für Logistik-, Industrie- und Gewerbestandorte in Nettetal und der umliegenden Grenzregion.

Besondere Sicherheitsanforderungen in der Grenzregion

Eine internationale Lieferung ist nicht automatisch riskanter als ein innerdeutscher Transport. Durch wechselnde Speditionen, unterschiedliche Dokumente und nicht immer persönlich bekannte Fahrer kann die Zuordnung an der Zufahrt jedoch anspruchsvoller sein.

Mögliche Sicherheitsrisiken sind:

  • unangemeldete Fahrzeuge

  • Fahrer ohne eindeutige Auftragszuordnung

  • unberechtigte Personen auf dem Betriebsgelände

  • falsche Nutzung von Zufahrten

  • Manipulation an Lastkraftwagen oder Anhängern

  • Diebstahl von Waren und Fahrzeugteilen

  • unkontrolliertes Abstellen von Fahrzeugen

  • blockierte Rettungs- und Verkehrswege

  • beschädigte Zäune oder Tore

  • Einbruch in Lagerhallen

  • Ausspähung betrieblicher Abläufe

  • fehlende Übersicht über Fremdfirmen

  • Missverständnisse bei betrieblichen Anweisungen

  • verspätete Erkennung technischer Störungen

Ein Sicherheitsdienst kann diese Risiken nicht vollständig verhindern. Geregelte Abläufe, sichtbare Präsenz und dokumentierte Kontrollen erschweren jedoch unberechtigte Handlungen und ermöglichen eine schnellere Reaktion.

Sicherheitskonzept für Logistikstandorte

Jeder Standort besitzt andere Betriebsabläufe. Die Sicherheitsplanung muss deshalb an die Größe, Nutzung und Gefährdung des Objekts angepasst werden.

Vor Beginn des Einsatzes sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie viele Zufahrten besitzt das Gelände?

  • Welche Zufahrt ist für Lastkraftwagen vorgesehen?

  • Gibt es getrennte Eingänge für Beschäftigte und Besucher?

  • Welche Lieferzeiten gelten?

  • Wie werden internationale Lieferungen angekündigt?

  • Welche Angaben müssen Fahrer vorlegen?

  • Wer entscheidet über die Einfahrtsberechtigung?

  • Wo befinden sich Warte- und Parkflächen?

  • Welche Lagerbereiche sind besonders geschützt?

  • Welche Personen dürfen bestimmte Bereiche betreten?

  • Welche Sprachen werden regelmäßig benötigt?

  • Wie werden Schlüssel und Zugangskarten verwaltet?

  • Welche Alarm- und Meldewege gelten?

  • Wer ist nachts und am Wochenende erreichbar?

  • Wie sollen Kontrollen dokumentiert werden?

Aus diesen Informationen werden Dienstanweisung, Kontrollpunkte und Meldewege entwickelt.

Tordienst und Zufahrtskontrolle

Die Pforte ist der wichtigste Zugang zu vielen Logistik- und Gewerbestandorten. Hier wird geprüft, ob eine Person oder ein Fahrzeug berechtigt ist, das Gelände zu betreten.

Mögliche Aufgaben des Tordienstes sind:

  • Kontrolle vorhandener Zufahrtsberechtigungen

  • Anmeldung von Fahrern und Besuchern

  • Abgleich mit Liefer- und Besucherlisten

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung

  • Erfassung von Ein- und Ausfahrtszeiten

  • Ausgabe von Fahrer- und Besucherausweisen

  • Bedienung von Toren und Schranken

  • Weiterleitung zu Warteflächen

  • Information über betriebliche Verkehrsregeln

  • Dokumentation besonderer Abweichungen

  • Rücknahme ausgegebener Zugangsmittel

  • Meldung nicht angekündigter Fahrzeuge

Die Sicherheitskraft entscheidet nicht eigenmächtig über Lieferfreigaben. Wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet ist, wird der zuständige betriebliche Ansprechpartner kontaktiert.

Kontrolle grenzüberschreitender Lieferungen

Bei grenzüberschreitenden Transporten können Fahrer, Fahrzeuge und Speditionen aus verschiedenen Ländern eintreffen. Für die Zufahrtskontrolle ist nicht die Herkunft entscheidend, sondern die nachvollziehbare Berechtigung.

Abhängig vom Auftrag können folgende Angaben erfasst werden:

  • Kennzeichen

  • Herkunftsland des Kennzeichens

  • Name des Fahrers

  • Spedition

  • Empfänger oder Auftraggeber

  • Liefernummer

  • geplantes Zeitfenster

  • vorgesehene Laderampe

  • Einfahrtszeit

  • Ausfahrtszeit

  • besondere Feststellungen

Eine gewöhnliche Sicherheitskraft ist nicht automatisch für Zollkontrollen oder die fachliche Prüfung von Frachtpapieren zuständig. Solche Aufgaben dürfen nur bei eindeutiger Beauftragung und entsprechender Einweisung übernommen werden.

Umgang mit unterschiedlichen Sprachen

Nicht jeder Fahrer spricht Deutsch. Unklare Anweisungen können zu falschen Fahrwegen, blockierten Zufahrten oder gefährlichen Situationen führen.

Unternehmen können den Tordienst durch klare und leicht verständliche Informationen unterstützen.

Geeignet sind beispielsweise:

  • mehrsprachige Kurzhinweise

  • Geländepläne

  • nummerierte Laderampen

  • verständliche Verkehrszeichen

  • farblich markierte Fahrwege

  • schriftliche Sicherheitsregeln

  • Hinweise zu Warnkleidung

  • Kennzeichnung von Warteflächen

  • Notfallinformationen mit Symbolen

  • zentrale Telefonnummern

Sicherheitsmitarbeiter dürfen nur Informationen weitergeben, die durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Bei Verständigungsproblemen wird die zuständige Abteilung einbezogen.

Abgleich mit Lieferlisten

Eine zuverlässige Zufahrtskontrolle benötigt aktuelle Lieferinformationen. Der Tordienst muss erkennen können, ob ein Fahrzeug erwartet wird.

Lieferlisten sollten möglichst enthalten:

  • Name der Spedition

  • Kennzeichen, sofern bekannt

  • Name des Fahrers, sofern bekannt

  • Liefer- oder Abholnummer

  • geplantes Zeitfenster

  • zuständige Abteilung

  • Ansprechpartner

  • vorgesehene Laderampe

  • besondere Zugangsvoraussetzungen

Änderungen müssen rechtzeitig an die Pforte weitergegeben werden. Veraltete oder unvollständige Listen führen zu Wartezeiten und können dazu beitragen, dass unberechtigte Fahrzeuge nicht sofort erkannt werden.

Zuweisung von Fahrwegen und Warteflächen

Große Lastkraftwagen benötigen ausreichend Platz. Falsches Abbiegen oder unkontrolliertes Wenden kann zu Beschädigungen und gefährlichen Situationen führen.

Der Tordienst kann Fahrer nach den Vorgaben des Auftraggebers informieren über:

  • zugelassene Zufahrt

  • vorgesehene Fahrtrichtung

  • Geschwindigkeitsbegrenzung

  • Wartefläche

  • Laderampe

  • Parkverbot

  • gesperrte Bereiche

  • Abmeldepflicht

  • Ausfahrt

  • Verhalten bei Betriebsstörungen

Die betriebliche Disposition bleibt bei der verantwortlichen Abteilung. Der Sicherheitsdienst weist keine neue Lieferreihenfolge zu, wenn dies nicht ausdrücklich zu seinen Aufgaben gehört.

Sicherheit auf Lkw-Park- und Abstellflächen

Abgestellte Zugmaschinen, Anhänger und Wechselbrücken können außerhalb der Betriebszeiten besonders gefährdet sein. Planen, Türen, Schlösser und technische Bauteile können beschädigt oder manipuliert werden.

Kontrollgänge können sich beziehen auf:

  • erkennbare Beschädigungen

  • geöffnete Türen

  • beschädigte Planen

  • auffällige Personen

  • fremde Fahrzeuge

  • auslaufende Betriebsstoffe

  • blockierte Verkehrswege

  • unzureichende Beleuchtung

  • Manipulationen an Fahrzeugteilen

  • ungesicherte Ladeeinheiten

Fahrzeuge und Laderäume werden nicht ohne Berechtigung geöffnet. Auffälligkeiten werden dokumentiert und an den zuständigen Ansprechpartner gemeldet.

Objektschutz für Lagerhallen

Logistikschutz endet nicht an der Zufahrt. Lagerhallen, Außenlager, Technikräume und Verwaltungsgebäude müssen ebenfalls kontrolliert werden.

Mögliche Kontrollbereiche sind:

  • Hallentore

  • Nebeneingänge

  • Fenster

  • Notausgänge

  • Ladezonen

  • Außenlager

  • Technikräume

  • Bürobereiche

  • Zaunanlagen

  • Grundstücksgrenzen

  • Fahrzeugstellplätze

  • Flucht- und Rettungswege

Die Kontrollpunkte richten sich nach dem Objekt und den bekannten Risiken. Besonders sensible Bereiche dürfen nur mit entsprechender Berechtigung betreten werden.

Öffnungs- und Schließdienst

Ein nicht verschlossenes Tor oder Fenster kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Ein geregelter Schließdienst hilft Unternehmen dabei, den Übergang zwischen Betriebs- und Ruhezeiten zu kontrollieren.

Beim Schließdienst können folgende Punkte geprüft werden:

  • Außentüren

  • Nebeneingänge

  • Hallentore

  • Fenster

  • Zufahrtstore

  • Schranken

  • Lagerbereiche

  • Bürobereiche

  • Flucht- und Rettungswege

  • Anwesenheit unberechtigter Personen

  • Beleuchtung nach Kundenvorgabe

  • Alarmanlage nach Einweisung

Beim Öffnungsdienst wird das Objekt vor Betriebsbeginn auf erkennbare Einbruchspuren oder Beschädigungen kontrolliert.

Bei verdächtigen Spuren wird das Gebäude nicht unkontrolliert betreten. Polizei und zuständige Ansprechpartner werden nach dem vereinbarten Ablauf verständigt.

Revierdienst außerhalb der Betriebszeiten

Für kleinere Lager- oder Gewerbeobjekte kann ein mobiler Revierdienst geeignet sein. Dabei wird das Objekt zu vereinbarten oder wechselnden Zeiten angefahren.

Mögliche Aufgaben sind:

  • Kontrolle der Zufahrten

  • Prüfung von Toren und Türen

  • Begehung der Außenflächen

  • Kontrolle von Zäunen

  • Feststellung fremder Fahrzeuge

  • Beobachtung abgestellter Anhänger

  • Kontrolle der Beleuchtung

  • Meldung sichtbarer Schäden

  • Durchführung von Schließdiensten

  • Dokumentation der Kontrolle

Ob mobile Kontrollen ausreichen, hängt von Größe, Wert der gelagerten Waren, Gefährdung und gewünschter Reaktionszeit ab.

Dokumentation mit Wächterkontrollsystem

Kontrollgänge können mit einem elektronischen Wächterkontrollsystem dokumentiert werden. Die Sicherheitskraft bestätigt dabei ihre Anwesenheit an festgelegten Kontrollpunkten.

Erfasst werden können:

  • Datum

  • Uhrzeit

  • kontrollierter Bereich

  • Dauer des Rundgangs

  • ausgelassene Kontrollpunkte

  • besondere Feststellungen

  • eingeleitete Maßnahmen

  • verständigte Ansprechpartner

Das System ermöglicht einen nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Es ersetzt jedoch nicht die Aufmerksamkeit der eingesetzten Sicherheitskraft.

Videoüberwachung als Ergänzung

Kameras können Zufahrten, Parkflächen und Außenbereiche überwachen. Sie können den personellen Sicherheitsdienst ergänzen, aber nicht in jeder Situation ersetzen.

Geeignete Einsatzbereiche können sein:

  • Hauptzufahrt

  • Nebentore

  • Fahrzeugstellplätze

  • Ladezonen

  • Außenlager

  • schwer einsehbare Grundstücksbereiche

  • Bau- und Erweiterungsflächen

  • Hallenzugänge

Vor dem Einsatz müssen Zweck, Erforderlichkeit, Blickwinkel, Speicherdauer und Zugriffsrechte geprüft werden. Öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage erfasst werden.

Bei einer Alarmmeldung muss eindeutig geregelt sein, wer die Bilder prüft und welche Maßnahmen anschließend eingeleitet werden.

Umgang mit verdächtigen Fahrzeugen

Ein unbekanntes Fahrzeug in der Nähe eines Betriebsgeländes ist nicht automatisch verdächtig. Wiederholtes langsames Vorbeifahren, Beobachtung von Zufahrten oder ein längerer Aufenthalt außerhalb regulärer Bereiche können jedoch eine Überprüfung erforderlich machen.

Sicherheitsmitarbeiter können:

  • Fahrzeugtyp und Kennzeichen erfassen

  • Standort und Fahrtrichtung notieren

  • Verhalten beobachten

  • Pfortenpersonal informieren

  • Auftraggeber verständigen

  • bei konkretem Straftatverdacht die Polizei informieren

  • Beobachtungen dokumentieren

Eine Kontrolle auf öffentlichen Straßen gehört nicht zum Hausrecht des Unternehmens.

Siegel, Planen und sichtbare Veränderungen

Bei abgestellten Anhängern oder Ladeeinheiten können sichtbare Veränderungen auf eine Manipulation hinweisen.

Abhängig vom Auftrag kann der Sicherheitsdienst achten auf:

  • beschädigte Plomben

  • geöffnete Türen

  • aufgeschnittene Planen

  • beschädigte Schlösser

  • verschobene Abdeckungen

  • neue Kratz- oder Hebelspuren

  • zurückgelassene Werkzeuge

  • Gegenstände unter Fahrzeugen

  • sichtbare Flüssigkeitsaustritte

Eine fachliche Prüfung der Ladung oder des Siegels erfolgt nur durch die dafür zuständigen Personen. Der Sicherheitsdienst meldet die sichtbare Auffälligkeit und sichert nach Möglichkeit den Bereich.

Umgang mit Wartezeiten und Konflikten

Fahrer können durch Verspätungen, belegte Rampen oder unklare Lieferinformationen belastet sein. Die Pforte wird dann häufig zur ersten Anlaufstelle für Beschwerden.

Sicherheitsmitarbeiter müssen ruhig und sachlich bleiben.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • bestätigte Informationen weitergeben

  • zuständige Abteilung kontaktieren

  • Wartebereich zuweisen

  • Zufahrt freihalten

  • auf betriebliche Regeln hinweisen

  • beleidigendes oder aggressives Verhalten klar ansprechen

  • bei einer Eskalation Unterstützung anfordern

  • erhebliche Vorfälle dokumentieren

Der Sicherheitsdienst kann keine betrieblichen Lieferprobleme lösen. Er unterstützt einen geordneten und sicheren Ablauf.

Besucherverwaltung und Fremdfirmen

Neben Fahrern betreten auch Handwerker, Wartungsunternehmen, Kunden und andere Besucher das Gelände.

Eine geregelte Besucherverwaltung kann folgende Schritte umfassen:

  • Abgleich mit der Anmeldung

  • Feststellung des Besuchsgrundes

  • Information des Ansprechpartners

  • Ausgabe eines Besucherausweises

  • Hinweis auf erlaubte Bereiche

  • Weiterleitung oder Begleitung

  • Dokumentation der Abmeldung

  • Rücknahme des Ausweises

Fremdfirmen müssen wissen, welche Bereiche sie betreten dürfen und bei wem sie sich melden müssen. Eine fachliche Arbeitsschutzunterweisung wird durch die Anmeldung an der Pforte nicht ersetzt.

Schlüssel- und Zugangsmittelverwaltung

An der Pforte können Schlüssel, Transponder, Zugangskarten und Besucherausweise verwaltet werden.

Eine geregelte Ausgabe beinhaltet:

  • eindeutige Nummerierung

  • Name des Empfängers

  • ausgegebenes Zugangsmittel

  • Ausgabezeit

  • geplante Rückgabe

  • Unterschrift oder elektronische Bestätigung

  • Rückgabezeit

  • Meldung bei Verlust

  • sichere Aufbewahrung

  • Übergabe zwischen Schichten

Zugangsmittel dürfen nur an berechtigte Personen ausgegeben werden.

Datenschutz bei internationalen Lieferungen

Auch bei ausländischen Fahrern gelten die Vorgaben zum Datenschutz. Namen, Kennzeichen, Unternehmen und Aufenthaltszeiten dürfen nicht ohne Zweck und klare Regelung erfasst werden.

Der Auftraggeber muss festlegen:

  • welche Daten benötigt werden

  • warum sie erfasst werden

  • wie lange sie gespeichert bleiben

  • wer darauf zugreifen darf

  • wie sie geschützt werden

  • wann sie gelöscht werden

  • wie betroffene Personen informiert werden

Der Sicherheitsdienst verarbeitet nur die Informationen, die für den vereinbarten Auftrag erforderlich sind.

Alarmverfolgung

Bei einer Alarmmeldung muss ein klarer Reaktionsplan bestehen.

Ein möglicher Ablauf ist:

  1. Eingang der Meldung

  2. Prüfung vorhandener Informationen

  3. Anfahrt der Sicherheitskraft

  4. Kontrolle zugänglicher Außenbereiche

  5. Feststellung sichtbarer Auffälligkeiten

  6. Information des Auftraggebers

  7. Verständigung von Polizei oder Feuerwehr bei Bedarf

  8. Sicherung des Bereichs

  9. Dokumentation des Einsatzes

Bei erkennbaren Einbruchspuren oder einer konkreten Gefahr wird das Gebäude nicht unkontrolliert betreten.

Zusammenarbeit mit Polizei und Einsatzkräften

Bei Einbruch, Gewalt, Brand oder einem medizinischen Notfall werden die zuständigen Einsatzkräfte verständigt.

Der Sicherheitsdienst kann:

  • Zufahrten freihalten

  • Einsatzkräfte am Tor erwarten

  • zum Ereignisort einweisen

  • Ansprechpartner verständigen

  • Beobachtungen weitergeben

  • Personen- und Fahrzeugbeschreibungen mitteilen

  • Besucherlisten bereitstellen

  • den Ereignisbereich sichern

  • den Einsatz dokumentieren

Die Maßnahmen der Polizei, Feuerwehr oder des Rettungsdienstes werden nicht durch den Sicherheitsdienst ersetzt.

Anforderungen an das Sicherheitspersonal

Sicherheit an einem grenznahen Logistikstandort erfordert Aufmerksamkeit, Kommunikationsfähigkeit und zuverlässige Dokumentation.

Wichtige Anforderungen sind:

  • ruhiges und bestimmtes Auftreten

  • verständliche Kommunikation

  • sorgfältige Erfassung von Daten

  • zuverlässige Durchführung von Kontrollgängen

  • verantwortungsvoller Umgang mit Schlüsseln

  • Kenntnis der Dienstanweisung

  • angemessenes Verhalten bei Konflikten

  • Beachtung der eigenen Befugnisse

  • Zusammenarbeit mit Fahrern und Beschäftigten

  • korrekte Schichtübergabe

  • sichere Nutzung betrieblicher Systeme

  • vertraulicher Umgang mit Informationen

Zusätzliche Sprachkenntnisse können hilfreich sein. Entscheidend ist jedoch, dass betriebliche Abläufe eindeutig geregelt und verständlich dargestellt werden.

Grenzen der Befugnisse

Sicherheitsmitarbeiter sind keine Polizeibeamten und besitzen keine allgemeinen Sonderrechte.

Ihre Befugnisse ergeben sich insbesondere aus:

  • übertragenem Hausrecht

  • konkreter Beauftragung

  • Notwehr und Nothilfe

  • gesetzlichen Rechten, die auch anderen Personen zustehen

Kontrollen von Fahrzeugen, Ladeflächen oder persönlichen Gegenständen benötigen eine eindeutige Grundlage. Sie dürfen nicht willkürlich erfolgen.

Dokumentation und Auswertung

Eine sorgfältige Dokumentation hilft dem Auftraggeber, wiederkehrende Sicherheitsprobleme zu erkennen.

Erfasst werden können:

  • Datum und Uhrzeit

  • Fahrzeug und Kennzeichen

  • Spedition

  • Fahrer oder Besucher

  • Einfahrts- und Ausfahrtszeit

  • zugewiesener Bereich

  • besondere Abweichungen

  • sichtbare Schäden

  • Konflikte

  • eingeleitete Maßnahmen

  • verständigte Stellen

  • Einsatz von Polizei oder Feuerwehr

  • mögliche Zeugen

Durch eine regelmäßige Auswertung kann festgestellt werden, ob Kontrollzeiten, Zufahrtsregeln, Beleuchtung oder technische Maßnahmen angepasst werden sollten.

Sicherheitsdienst für Logistik in Nettetal anfragen

WachPro Security GmbH unterstützt Logistikunternehmen, Lagerbetriebe und andere berechtigte Auftraggeber in Nettetal und der umliegenden Grenzregion mit Tordienst, Zufahrtskontrollen, Objektschutz, Revierdiensten und dokumentierten Kontrollgängen.

Telefon: 0151 56856098

E-Mail: info@wachprosecurity.de

Internetseite: www.wachprosecurity.de

Senden Sie uns die Objektadresse, die Anzahl der Zufahrten, die Liefer- und Betriebszeiten, das durchschnittliche Fahrzeugaufkommen und die gewünschten Sicherheitsaufgaben. Auf dieser Grundlage prüfen wir den Personalbedarf und erstellen ein passendes Angebot.

Häufige Fragen zum Sicherheitsdienst in Nettetal

Kann WachPro Security internationale Lastkraftwagen an der Zufahrt erfassen?

Ja. Bei entsprechender Beauftragung können Fahrer, Speditionen, Kennzeichen sowie Ein- und Ausfahrtszeiten nach einem festgelegten Verfahren dokumentiert werden.

Muss das Sicherheitspersonal Niederländisch sprechen?

Das hängt vom Auftrag und vom regelmäßigen Fahreraufkommen ab. Mehrsprachige Hinweise und klare Geländepläne können die Kommunikation zusätzlich unterstützen.

Übernimmt der Sicherheitsdienst Zollkontrollen?

Nein. Zollkontrollen gehören nicht zu den gewöhnlichen Aufgaben eines Sicherheitsdienstes. Der Tordienst prüft nur die ausdrücklich vereinbarten Angaben und Berechtigungen.

Kann ein unangemeldeter Lkw auf das Gelände fahren?

Eine Einfahrt erfolgt erst nach Prüfung und Freigabe durch die zuständige Stelle des Auftraggebers.

Können abgestellte Anhänger kontrolliert werden?

Ja. Sichtkontrollen auf erkennbare Schäden, geöffnete Türen oder beschädigte Planen können in die Kontrollgänge aufgenommen werden.

Ist eine Bewachung nur nachts möglich?

Ja. Sicherheitsleistungen können auf Nächte, Wochenenden, Feiertage oder andere betriebliche Schließzeiten begrenzt werden.

Können Kontrollgänge elektronisch dokumentiert werden?

Ja. Die Durchführung kann mit einem Wächterkontrollsystem und ergänzenden Wachberichten nachvollziehbar festgehalten werden.

Ist Videoüberwachung zusätzlich möglich?

Ja. Bei geeigneten örtlichen und rechtlichen Voraussetzungen kann technische Überwachung den personellen Sicherheitsdienst ergänzen.

Kann WachPro Security auch Schlüssel und Fahrerausweise verwalten?

Ja. Ausgabe, Rücknahme und Dokumentation können nach einem festgelegten Verfahren über die Pforte erfolgen.

Welche Informationen werden für ein Angebot benötigt?

Benötigt werden insbesondere Objektadresse, Einsatzzeiten, Anzahl der Zufahrten, Fahrzeugaufkommen, bekannte Risiken und die gewünschten Aufgaben.

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