Sicherheitsdienst für Schulen und Bildungseinrichtungen in NRW
Ein professioneller Sicherheitsdienst für Schulen und Bildungseinrichtungen schützt Schüler, Lehrkräfte, Beschäftigte, Besucher und Schulgebäude durch geregelte Zugangskontrollen, sichtbare Präsenz, Konfliktprävention und dokumentierte Kontrollgänge. WachPro Security entwickelt respektvolle und altersgerechte Sicherheitskonzepte für Schulen, Berufskollegs und andere Bildungseinrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
6/12/202610 min read
Sicherheitsdienst für Schulen und Bildungseinrichtungen in NRW
Schulen und Bildungseinrichtungen sollen sichere Orte zum Lernen, Arbeiten und Begegnen sein. Täglich bewegen sich Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Beschäftigte, Lieferanten und externe Dienstleister auf dem Gelände.
Die meisten Schultage verlaufen ohne besondere Sicherheitsprobleme. Trotzdem können unbefugter Zutritt, Konflikte, Vandalismus, Sachbeschädigungen oder Bedrohungssituationen eine Einrichtung vor erhebliche Herausforderungen stellen.
Ein professioneller Sicherheitsdienst kann die schulische Organisation unterstützen, ohne eine unnötig bedrückende Atmosphäre zu schaffen. Die Mitarbeiter zeigen Präsenz, kontrollieren vereinbarte Zugänge und reagieren bei einem Vorfall nach klaren Abläufen.
WachPro Security entwickelt individuelle Sicherheitskonzepte für Schulen und Bildungseinrichtungen in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
Welche Bildungseinrichtungen können geschützt werden?
Der Sicherheitsbedarf hängt von Größe, Alter der Schüler, Lage und Nutzungsart der Einrichtung ab.
Mögliche Einsatzbereiche sind:
Grundschulen,
weiterführende Schulen,
Gesamtschulen,
Gymnasien,
Berufskollegs,
Förderschulen,
Hochschulen,
Weiterbildungseinrichtungen,
Sprachschulen,
private Bildungsträger,
Internate,
Schulungszentren,
Sport- und Mehrzweckhallen.
Eine Grundschule benötigt ein anderes Sicherheitskonzept als ein Berufskolleg oder eine Hochschule mit mehreren öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Sicherheit ohne einschüchternde Wirkung
Ein Sicherheitsdienst an einer Schule muss besonders sensibel auftreten. Kinder und Jugendliche sollen sich geschützt fühlen und nicht den Eindruck erhalten, ständig überwacht oder grundsätzlich verdächtigt zu werden.
Deshalb sind wichtig:
freundliches Auftreten,
ruhige Kommunikation,
altersgerechte Ansprache,
zurückhaltende Dienstkleidung,
klare Zuständigkeiten,
respektvoller Umgang,
Vermeidung unnötiger Konfrontationen,
enge Abstimmung mit der Schulleitung.
Die Sicherheitsmitarbeiter übernehmen keine pädagogische Rolle. Sie unterstützen die Schule bei klar definierten Sicherheitsaufgaben.
Zugangskontrolle am Schulgebäude
Schulgebäude sind häufig über mehrere Eingänge erreichbar. Während des Unterrichts müssen öffentliche und interne Bereiche voneinander getrennt werden.
Mögliche Aufgaben sind:
Kontrolle des Haupteingangs,
Anmeldung von Besuchern,
Weiterleitung an das Sekretariat,
Prüfung angekündigter Handwerker,
Kontrolle von Lieferanten,
Überwachung von Nebeneingängen,
Verhinderung unberechtigten Zutritts,
Ausgabe von Besucherausweisen.
Eltern, Lieferanten und externe Personen werden freundlich nach ihrem Anliegen gefragt. Die Regeln gelten für alle Besucher einheitlich.
Besucheranmeldung
Ein geregeltes Besucherverfahren hilft der Schule zu wissen, welche externen Personen sich im Gebäude befinden.
Dokumentiert werden können:
Name des Besuchers,
Grund des Besuchs,
zuständiger Ansprechpartner,
Zeitpunkt des Betretens,
ausgegebener Besucherausweis,
Zeitpunkt des Verlassens.
Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweck erforderlich und zulässig sind. Besucherlisten müssen gegen unberechtigte Einsicht geschützt werden.
Schutz vor unbefugten Personen
Nicht jede unbekannte Person auf einem Schulgelände stellt automatisch eine Gefahr dar. Eltern, ehemalige Schüler, Handwerker oder Beschäftigte anderer Einrichtungen können einen nachvollziehbaren Grund haben.
Sicherheitsmitarbeiter sprechen unbekannte Personen höflich an und fragen nach dem Anliegen. Besteht keine Berechtigung, kann die Person im Rahmen des übertragenen Hausrechts zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden.
Bei Widerstand, Bedrohung oder einer konkreten Gefahr wird die Polizei verständigt.
Sicherheit vor Unterrichtsbeginn
Vor Schulbeginn treffen viele Schüler innerhalb kurzer Zeit ein. Gleichzeitig bringen Eltern ihre Kinder, Lieferanten fahren auf das Gelände und Schulbusse erreichen die Haltestellen.
Der Sicherheitsdienst kann unterstützen durch:
sichtbare Präsenz an den Eingängen,
Freihalten der Zufahrten,
Beobachtung des unmittelbaren Schulumfelds,
Meldung gefährlicher Verkehrssituationen,
Kontrolle geöffneter Zugänge,
Unterstützung bei der Besucherlenkung,
Meldung verdächtiger Beobachtungen.
Die Verkehrsregelung auf öffentlichen Straßen bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden, sofern keine besondere Beauftragung und Befugnis vorliegt.
Schutz während der Pausen
Pausen führen viele Schüler auf Schulhöfen, in Fluren und Gemeinschaftsbereichen zusammen. Lehrkräfte und pädagogische Beschäftigte sind für die schulische Aufsicht verantwortlich.
Ein Sicherheitsdienst kann ergänzend:
vereinbarte Zugänge beobachten,
unbefugte Personen erkennen,
Gefahrenstellen melden,
bei größeren Konflikten Unterstützung leisten,
gesperrte Bereiche schützen,
bei einem Notfall Alarmwege freihalten.
Die gewöhnliche Pausenaufsicht wird nicht automatisch durch den Sicherheitsdienst ersetzt.
Konfliktprävention auf dem Schulgelände
Konflikte zwischen Schülern gehören zunächst in den pädagogischen Verantwortungsbereich der Schule. Sicherheitsmitarbeiter greifen nicht bei jeder Meinungsverschiedenheit ein.
Unterstützung kann erforderlich werden, wenn:
eine körperliche Auseinandersetzung droht,
Waffen oder gefährliche Gegenstände vermutet werden,
Außenstehende beteiligt sind,
eine größere Gruppe entsteht,
Beschäftigte bedroht werden,
eine akute Gefahr für Personen besteht.
Der Schwerpunkt liegt auf Trennung, Deeskalation und schneller Unterstützung durch Schulleitung, Polizei oder Rettungsdienst.
Deeskalation mit Kindern und Jugendlichen
Jugendliche können auf eine autoritäre oder provozierende Ansprache besonders ablehnend reagieren. Sicherheitsmitarbeiter müssen deshalb ruhig und verständlich kommunizieren.
Zur Deeskalation gehören:
respektvolle Ansprache,
keine Beleidigungen oder Drohungen,
ausreichender Abstand,
klare und kurze Anweisungen,
Einbeziehung pädagogischer Ansprechpartner,
Vermeidung unnötiger körperlicher Berührung,
rechtzeitiges Anfordern von Unterstützung,
Schutz unbeteiligter Personen.
Das Alter und die individuelle Situation der beteiligten Schüler müssen berücksichtigt werden.
Keine pädagogischen Strafmaßnahmen
Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine schulischen Strafen verhängen.
Sie entscheiden nicht über:
Unterrichtsausschluss,
Nachsitzen,
Ordnungsmaßnahmen,
Noten,
Schulverweise,
pädagogische Konsequenzen,
Benachrichtigung der Eltern aus schulischem Anlass.
Diese Entscheidungen liegen bei Lehrkräften, Schulleitung und anderen zuständigen Stellen.
Der Sicherheitsdienst dokumentiert ausschließlich den sicherheitsrelevanten Ablauf eines Vorfalls.
Schutz von Lehrkräften und Beschäftigten
Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Sekretariatsmitarbeiter und Hausmeister können mit aggressiven Schülern, Eltern oder fremden Personen konfrontiert werden.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
erreichbare Sicherheitskräfte,
interne Notrufmöglichkeiten,
Begleitung schwieriger Gespräche,
geschützte Rückzugsbereiche,
klare Alarmierungswege,
Sicherung des Sekretariats,
Unterstützung bei Hausverboten,
Alarmierung der Polizei.
Die Schule sollte festlegen, wer in welcher Situation den Sicherheitsdienst anfordert.
Begleitung schwieriger Elterngespräche
In Einzelfällen kann ein Gespräch zwischen Schule und Eltern emotional oder angespannt verlaufen. Bei bekannten Drohungen kann eine vorsorgliche Sicherheitspräsenz sinnvoll sein.
Der Sicherheitsmitarbeiter kann:
den Zugang zum Gesprächsbereich kontrollieren,
in erreichbarer Nähe bleiben,
auf ein vereinbartes Signal reagieren,
weitere Personen fernhalten,
Flucht- und Rückzugswege freihalten,
bei einer Eskalation die Polizei alarmieren.
Der Sicherheitsdienst nimmt nicht am pädagogischen Inhalt des Gesprächs teil.
Hausverbote an Schulen
Eine Schule oder ihr zuständiger Träger kann im rechtlich zulässigen Rahmen Hausverbote aussprechen. Der Sicherheitsdienst kann bei der Umsetzung unterstützen.
Mögliche Aufgaben sind:
Kontrolle bekannter Personen,
Information der Schulleitung,
Ansprache der betroffenen Person,
Aufforderung zum Verlassen,
Dokumentation,
Verständigung der Polizei bei Widerstand.
Ob ein Hausverbot besteht oder aufgehoben wird, entscheidet nicht der eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter.
Umgang mit Waffenhinweisen
Hinweise auf Waffen oder gefährliche Gegenstände müssen ernst genommen werden. Sicherheitsmitarbeiter führen keine riskante eigenständige Suche oder Entwaffnung durch.
Mögliche Maßnahmen sind:
Schulleitung informieren,
Polizei alarmieren,
betroffenen Bereich absichern,
Personen fernhalten,
genaue Beobachtungen weitergeben,
Anweisungen der Polizei befolgen,
keine unbestätigten Informationen verbreiten.
Taschen und persönliche Gegenstände von Schülern dürfen nicht willkürlich durch private Sicherheitsmitarbeiter durchsucht werden.
Verhalten bei konkreten Bedrohungen
Bedrohungen können persönlich, schriftlich, telefonisch oder über digitale Kommunikationswege bekannt werden.
Die Schule benötigt einen klaren Notfallplan für:
Bedrohungen gegen Schüler oder Beschäftigte,
angekündigte Gewalttaten,
verdächtige Gegenstände,
bewaffnete Personen,
massive Störungen,
Gefahrstoff- oder Brandereignisse.
Der Sicherheitsdienst folgt den festgelegten Alarmwegen und den Anweisungen von Polizei und Einsatzleitung.
Informationen dürfen nicht unkontrolliert über soziale Netzwerke oder Nachrichtengruppen verbreitet werden.
Amok- und Bedrohungslagen
Eine schwere Gewalttat erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Private Sicherheitsmitarbeiter ersetzen keine polizeilichen Einsatzkräfte.
Ihre möglichen Aufgaben richten sich nach Notfallplan und konkreter Lage:
unverzügliche Alarmierung der Polizei,
präzise Weitergabe vorhandener Informationen,
Warnung nach vorgesehenem Verfahren,
Sicherung oder Sperrung von Bereichen, soweit gefahrlos möglich,
Verhinderung des Zutritts weiterer Personen,
Einweisung der Einsatzkräfte,
Unterstützung nach polizeilicher Freigabe.
Der Sicherheitsmitarbeiter darf sich und andere nicht durch unkoordinierte Alleinmaßnahmen zusätzlich gefährden.
Schulveranstaltungen und Elternabende
Schulfeste, Abschlussfeiern, Elternabende und Informationsveranstaltungen führen zu einem erhöhten Besucheraufkommen.
Der Sicherheitsdienst kann unterstützen bei:
Zugangskontrollen,
Besucherlenkung,
Schutz interner Bereiche,
Freihalten von Rettungswegen,
Parkflächenkontrollen,
Deeskalation,
Unterstützung bei medizinischen Notfällen,
Schließkontrolle nach Veranstaltungsende.
Das Sicherheitskonzept wird an Besucherzahl, Uhrzeit und Veranstaltungsfläche angepasst.
Schutz von Sporthallen
Sporthallen werden häufig auch außerhalb der Unterrichtszeiten von Vereinen oder Veranstaltern genutzt. Dadurch wechseln Nutzer und Verantwortliche.
Kontrolliert werden können:
Zugangsberechtigungen,
Umkleidebereiche von außen,
Geräteraumzugänge,
Notausgänge,
Zuschauerbereiche,
Fluchtwege,
Außentüren,
Übergabe der Schlüssel.
Sanitär- und Umkleideräume unterliegen einem besonderen Schutz der Privatsphäre und werden nicht unzulässig überwacht.
Schulhöfe außerhalb der Unterrichtszeiten
Schulhöfe können abends oder am Wochenende unbefugt genutzt werden. Mögliche Folgen sind Vandalismus, Glasscherben, Verunreinigung und beschädigte Spielgeräte.
Mobile Kontrollfahrten können prüfen:
Tore und Zäune,
Gebäudezugänge,
Schulhof,
Sportflächen,
Fahrradständer,
Müllbereiche,
Außenbeleuchtung,
erkennbare Sachbeschädigungen.
Technische Schäden an Spiel- oder Sportgeräten werden gemeldet. Eine fachliche Sicherheitsprüfung übernimmt ein qualifizierter Sachkundiger.
Schutz vor Vandalismus
Graffiti, eingeschlagene Fenster und beschädigte Türen verursachen Kosten und können den Schulbetrieb beeinträchtigen.
Vorbeugende Maßnahmen sind:
sichtbare Kontrollfahrten,
ausreichende Beleuchtung,
schnelle Reparatur beschädigter Zugänge,
geregelte Schlüsselverwaltung,
Alarmanlagen,
datenschutzgerechte Kameratechnik,
dokumentierte Kontrollen.
Wird eine Sachbeschädigung unmittelbar beobachtet, wird die Polizei verständigt. Eine gefährliche Verfolgung gehört nicht zu den regulären Aufgaben.
Schutz vor Einbruch und Diebstahl
Schulen enthalten Rechner, Tafelrechner, Bildschirme, Musikinstrumente und andere hochwertige Ausstattung.
Besonders gefährdet können sein:
Computerräume,
Verwaltungsbereiche,
Technikräume,
Werkstätten,
Musikräume,
Materiallager,
Schulsekretariate.
Kontrollgänge können Einbruchsspuren und offene Türen frühzeitig erkennen. Sicherheitsmitarbeiter betreten ein Gebäude mit sichtbaren Aufbruchspuren nicht ungesichert, sondern alarmieren die Polizei.
Öffnungs- und Schließdienst
Ein geregelter Schließdienst kann sicherstellen, dass Gebäude und Außenzugänge nach Unterrichts- oder Veranstaltungsende kontrolliert werden.
Mögliche Aufgaben sind:
Kontrolle von Türen und Fenstern,
Prüfung vereinbarter Räume,
Schließen von Toren,
Kontrolle der Sporthalle,
Überprüfung von Nebeneingängen,
Aktivierung der Alarmanlage,
Dokumentation der Schließzeit,
Meldung noch anwesender Personen.
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht unzulässig verschlossen werden.
Kontrollgänge während der Ferien
Während der Schulferien sind Gebäude teilweise nur gering besetzt. Gleichzeitig führen Handwerker, Reinigungskräfte und technische Unternehmen Arbeiten durch.
Kontrolliert werden können:
Besucher- und Fremdfirmenzugänge,
Außentüren,
Fenster,
Technikbereiche,
Materiallager,
Schulhöfe,
Alarmanlagen,
Feuer- und Rettungswege.
Besondere Ferienarbeiten müssen in den Kontrollplan aufgenommen werden, damit berechtigte Personen nicht fälschlich als unbefugt behandelt werden.
Schlüssel- und Zugangskartenverwaltung
Schulen besitzen zahlreiche Schlüssel für Klassenräume, Sporthallen, Technikbereiche und Außentore.
Eine sichere Verwaltung umfasst:
dokumentierte Ausgabe,
Prüfung der Berechtigung,
Rückgabe nach Nutzung,
geschützte Aufbewahrung,
sofortige Verlustmeldung,
regelmäßige Bestandskontrolle,
Sperrung verlorener elektronischer Karten.
Generalschlüssel dürfen nur an einen eng begrenzten Personenkreis ausgegeben werden.
Brandschutz und freie Fluchtwege
Schulgebäude müssen im Notfall schnell geräumt werden können. Kinder und ortsunkundige Besucher benötigen klare Anweisungen.
Bei Kontrollgängen wird darauf geachtet, ob:
Fluchtwege frei sind,
Notausgänge zugänglich bleiben,
Brandschutztüren nicht blockiert sind,
Feuerwehrzufahrten frei bleiben,
Feuerlöscheinrichtungen erreichbar sind,
Treppenhäuser nicht zugestellt werden.
Erkennbare Mängel werden an die zuständige Stelle gemeldet.
Unterstützung bei Räumungen
Bei einem Brand oder einer anderen Gefahr kann der Sicherheitsdienst eine Räumung nach dem Notfallplan unterstützen.
Mögliche Aufgaben sind:
Zugänge öffnen,
Schüler und Besucher zu Ausgängen weisen,
Gefahrenbereiche absichern,
Feuerwehrzufahrten freihalten,
Einsatzkräfte einweisen,
Sammelstellen sichern,
unbefugtes Zurücklaufen verhindern.
Die Aufsicht über Schüler bleibt grundsätzlich Aufgabe der Schule und der dafür verantwortlichen Beschäftigten.
Medizinische Notfälle
Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung kann der Sicherheitsdienst Erste Hilfe leisten und weitere Hilfe organisieren.
Mögliche Maßnahmen sind:
Erste Hilfe,
Rettungsdienst alarmieren,
genaue Ortsangabe übermitteln,
Zugang für Einsatzkräfte freihalten,
Schaulustige fernhalten,
zuständige Schulmitarbeiter informieren,
Vorfall dokumentieren.
Medizinische Diagnosen oder Behandlungen übernimmt ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal.
Datenschutz und Schutz Minderjähriger
Kinder und Jugendliche benötigen einen besonderen Schutz ihrer persönlichen Daten.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen:
keine privaten Fotos von Schülern anfertigen,
keine Namen oder Vorfälle unbefugt weitergeben,
keine Informationen in sozialen Netzwerken veröffentlichen,
keine privaten Nachrichten einsehen,
keine personenbezogenen Listen offen liegen lassen,
keine Gerüchte dokumentieren.
Einsatzberichte enthalten nur die Informationen, die für den konkreten Sicherheitsvorfall erforderlich sind.
Videoüberwachung an Schulen
Der Einsatz von Kameras ist an Schulen besonders sensibel. Schüler halten sich regelmäßig und teilweise verpflichtend auf dem Gelände auf.
Vor einer Videoüberwachung müssen unter anderem geprüft werden:
konkreter Zweck,
Erforderlichkeit,
überwachte Bereiche,
Betriebszeiten,
Speicherdauer,
Zugriffsberechtigungen,
Kennzeichnung,
Schutz von Minderjährigen,
mildere Alternativen.
Klassenräume, Sanitärbereiche, Umkleiden und andere besonders private Bereiche dürfen nicht überwacht werden.
Rechte und Grenzen des Sicherheitsdienstes
Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen keine allgemeinen Polizeibefugnisse und keine pädagogische Entscheidungsgewalt.
Sie handeln auf Grundlage:
des Bewachungsvertrags,
der Dienstanweisung,
des übertragenen Hausrechts,
der Schulordnung,
der allgemein geltenden Rechte.
Sie können Zugangskontrollen durchführen, unberechtigte Personen ansprechen und Gefahrenbereiche sichern.
Nicht zulässig sind:
willkürliche Durchsuchungen,
schulische Bestrafungen,
Verhöre,
Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände ohne Grundlage,
Veröffentlichung von Vorfällen,
unnötige körperliche Maßnahmen.
Anforderungen an Sicherheitsmitarbeiter
Nicht jeder Mitarbeiter ist für den Einsatz an einer Schule geeignet.
Wichtige Anforderungen sind:
erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,
Zuverlässigkeit und Anmeldung im Bewacherregister,
einwandfreies Verhalten,
ruhiges und freundliches Auftreten,
Erfahrung in Deeskalation,
Verständnis für Kinder und Jugendliche,
Erste-Hilfe-Kenntnisse,
Verschwiegenheit,
Datenschutzbewusstsein,
sachliche Dokumentation.
Vor dem Einsatz ist eine ausführliche Einweisung in Schulgelände, Zuständigkeiten und Notfallpläne erforderlich.
Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulträger
Ein Sicherheitsdienst kann nur zuverlässig arbeiten, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind.
Abzustimmen sind:
öffentliche und nicht öffentliche Bereiche,
Besucherregelungen,
Notrufwege,
Ansprechpartner,
Pausen- und Unterrichtszeiten,
Veranstaltungen,
Hausverbote,
Ferienarbeiten,
Räumungsabläufe,
Dokumentationswege.
Pädagogische und schulrechtliche Entscheidungen verbleiben bei Schule und Schulträger.
Individuelles Sicherheitskonzept
Vor dem Einsatz sollte eine gemeinsame Begehung stattfinden.
Dabei werden unter anderem geprüft:
Zahl der Gebäude,
Haupt- und Nebeneingänge,
Schulhöfe,
Sporthallen,
Besucherwege,
Flucht- und Rettungswege,
technische Sicherung,
bekannte Vorfälle,
Verkehrsbereiche,
Kontrollstrecken,
Notrufmöglichkeiten,
sensible Bereiche.
Auf dieser Grundlage werden Personalstärke, Einsatzzeiten und Aufgaben festgelegt.
Kosten eines Schulsicherheitsdienstes
Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Leistungsumfang.
Wichtige Faktoren sind:
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter,
Einsatzzeiten,
Größe des Schulgeländes,
Zahl der Eingänge,
Besucheraufkommen,
Abend- und Wochenendveranstaltungen,
Schließdienste,
Ferienkontrollen,
elektronische Dokumentation,
erforderliche Zusatzqualifikationen.
Nach einer Begehung und Abstimmung mit Schule oder Schulträger kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Sicherheitsdienst für Schulen in Aachen und NRW
WachPro Security bietet Sicherheits- und Kontrolldienste für Bildungseinrichtungen in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens an.
Mögliche Einsatzorte sind:
Aachen,
Würselen,
Eschweiler,
Stolberg,
Alsdorf,
Herzogenrath,
Geilenkirchen,
Heinsberg,
Hückelhoven,
Erkelenz,
Düren,
Jülich,
Mönchengladbach,
Düsseldorf,
Köln,
Bonn und weitere Orte in NRW.
Neben dauerhaften Einsätzen sind auch zeitlich begrenzte Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen, Ferienzeiten oder besonderen Gefährdungslagen möglich.
WachPro Security kontaktieren
Sie benötigen einen professionellen Sicherheitsdienst für eine Schule, Sporthalle oder andere Bildungseinrichtung? WachPro Security erstellt gemeinsam mit Schulleitung oder Schulträger ein respektvolles und objektbezogenes Sicherheitskonzept.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben übernimmt ein Sicherheitsdienst an Schulen?
Mögliche Aufgaben sind Zugangskontrollen, Besucheranmeldung, Schutz von Beschäftigten, Kontrollgänge, Schließdienste und Unterstützung bei Notfällen.
Ersetzt der Sicherheitsdienst die Pausenaufsicht?
Nein. Die pädagogische und schulische Aufsicht bleibt Aufgabe der Schule. Der Sicherheitsdienst übernimmt nur die vereinbarten Sicherheitsaufgaben.
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter Schüler durchsuchen?
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen Schüler nicht willkürlich durchsuchen. Bei einem konkreten Gefahren- oder Waffenverdacht werden Schulleitung und Polizei eingeschaltet.
Kann der Sicherheitsdienst ein Hausverbot durchsetzen?
Der Sicherheitsdienst kann im Rahmen des übertragenen Hausrechts bei der Umsetzung eines bestehenden Hausverbots unterstützen. Bei Widerstand wird die Polizei hinzugezogen.
Werden Schulhöfe auch nach Unterrichtsende kontrolliert?
Ja. Abend-, Nacht-, Wochenend- und Ferienkontrollen können individuell geplant werden.
Kann WachPro Security Schulveranstaltungen schützen?
Ja. Einlasskontrollen, Besucherlenkung, Schutz interner Bereiche und Kontrolle der Rettungswege können Bestandteil des Einsatzes sein.
Ist Videoüberwachung an Schulen erlaubt?
Eine Videoüberwachung ist besonders sensibel und muss vorab umfassend rechtlich geprüft werden. Private und pädagogisch besonders geschützte Bereiche dürfen nicht überwacht werden.
Werden Kontrollgänge dokumentiert?
Ja. Kontrollzeiten, festgestellte Schäden und eingeleitete Maßnahmen können schriftlich oder elektronisch dokumentiert werden.
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