Sicherheitsdienst für Wahlkampfveranstaltungen und politische Termine in NRW
Ein professioneller Sicherheitsdienst für Wahlkampfveranstaltungen schützt Redner, Besucher, Beschäftigte und Veranstaltungsbereiche durch abgestimmte Einlasskontrollen, Besucherlenkung, Deeskalation und klare Notfallabläufe. WachPro Security bietet parteipolitisch neutrale Sicherheitskonzepte für politische Veranstaltungen, Informationsstände und öffentliche Termine in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
6/12/20269 min read
Sicherheitsdienst für Wahlkampfveranstaltungen und politische Termine in NRW
Wahlkampfveranstaltungen und politische Termine sind wichtige Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft. Bürger sollen mit Kandidaten, Parteien und politischen Vertretern in direkten Austausch treten können. Gleichzeitig können unterschiedliche Meinungen, Proteste und emotional geführte Diskussionen besondere Sicherheitsanforderungen verursachen.
Ein professioneller Sicherheitsdienst schützt die Veranstaltung, ohne die politische Auseinandersetzung unnötig einzuschränken. Er kontrolliert vereinbarte Zugänge, erkennt gefährliche Situationen frühzeitig und unterstützt bei Störungen oder medizinischen Notfällen.
WachPro Security entwickelt parteipolitisch neutrale Sicherheitskonzepte für Informationsveranstaltungen, Bürgerdialoge, Parteitage, Wahlkampfstände und öffentliche Auftritte in Aachen und Nordrhein-Westfalen.
Welche politischen Veranstaltungen können geschützt werden?
Politische Termine können sich in Größe, Ort und Besucherstruktur deutlich unterscheiden.
Mögliche Einsatzbereiche sind:
Wahlkampfveranstaltungen,
Bürgerdialoge,
öffentliche Podiumsdiskussionen,
Parteitage,
Informationsstände,
Kundgebungen,
Presseveranstaltungen,
Wahlkampfauftakte,
Veranstaltungen in Bürgerhäusern,
öffentliche Auftritte von Kandidaten,
interne Parteiversammlungen,
Diskussionsveranstaltungen,
Wahlpartys,
Informationsabende.
Ein kleiner Informationsstand in einer Fußgängerzone benötigt ein anderes Sicherheitskonzept als eine große Hallenveranstaltung mit bekannten Rednern.
Parteipolitische Neutralität des Sicherheitsdienstes
Ein Sicherheitsunternehmen muss seine Aufgaben professionell und unabhängig von persönlichen politischen Überzeugungen erfüllen.
Sicherheitsmitarbeiter behandeln:
Veranstalter,
Besucher,
Medienvertreter,
Demonstranten,
politische Gegner,
Beschäftigte und Dienstleister
nach einheitlichen und nachvollziehbaren Regeln.
Das bedeutet:
keine politische Diskussion während des Dienstes,
keine parteipolitischen Äußerungen,
keine Bevorzugung einzelner Besucher,
keine Bewertung politischer Aussagen,
keine Symbole persönlicher politischer Unterstützung,
sachliche Dokumentation aller Vorfälle.
Die Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist der Schutz der Veranstaltung und der anwesenden Personen.
Sicherheitsanalyse vor dem Veranstaltungstag
Vor jedem Einsatz sollte geprüft werden, welche Gefahren tatsächlich bestehen. Eine bekannte Person, ein umstrittenes Thema oder angekündigte Proteste können den Sicherheitsbedarf beeinflussen.
Zu einer Sicherheitsanalyse gehören:
Art und Größe der Veranstaltung,
Veranstaltungsort,
erwartete Besucherzahl,
öffentlich oder nicht öffentlich,
bekannte Redner und Gäste,
vorhandene Ein- und Ausgänge,
angemeldete Gegenveranstaltungen,
bisherige Störungen,
Medienaufkommen,
An- und Abreisewege,
Flucht- und Rettungswege,
Erreichbarkeit der Polizei,
besondere Drohungen oder Hinweise.
Auf dieser Grundlage werden Personalstärke, Positionen und Kontrollmaßnahmen festgelegt.
Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden
Bei öffentlichen politischen Veranstaltungen kann eine enge Abstimmung mit Polizei und zuständigen Behörden erforderlich sein.
Wichtige Punkte sind:
Verantwortlichkeiten,
Erreichbarkeit von Ansprechpartnern,
Trennung von Veranstaltungs- und Demonstrationsbereichen,
Meldewege,
Verhalten bei Bedrohungen,
Vorgehen bei gewalttätigen Störungen,
Rettungs- und Fluchtwege,
Schutz besonders gefährdeter Personen,
Abreise der Redner.
Der private Sicherheitsdienst übernimmt keine polizeilichen Aufgaben und keine behördliche Leitung einer Versammlung.
Einlasskontrolle bei politischen Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen in Hallen, Bürgerhäusern oder anderen abgegrenzten Gebäuden kann eine kontrollierte Einlasssituation erforderlich sein.
Mögliche Aufgaben sind:
Prüfung von Eintrittskarten,
Kontrolle von Einladungen,
Abgleich mit Gästelisten,
Kontrolle von Presseausweisen,
Ausgabe von Besucherkennzeichnungen,
Taschenkontrollen auf zulässiger Grundlage,
Trennung verschiedener Zugänge,
Zählung der anwesenden Personen,
Freihalten von Fluchtwegen.
Die Kontrollen müssen für alle Besucher nach denselben Regeln durchgeführt werden.
Taschenkontrollen und verbotene Gegenstände
Welche Gegenstände nicht in die Veranstaltung eingebracht werden dürfen, muss vorab festgelegt und möglichst früh kommuniziert werden.
Untersagt sein können beispielsweise:
Waffen,
gefährliche Werkzeuge,
pyrotechnische Gegenstände,
Glasflaschen,
gefährliche Flüssigkeiten,
nicht genehmigte große Transparente,
Gegenstände, die als Wurfmittel verwendet werden können.
Private Sicherheitsmitarbeiter dürfen keine hoheitliche Durchsuchung erzwingen. Verweigert eine Person eine als Einlassvoraussetzung festgelegte Kontrolle, kann ihr im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verweigert werden.
Bei einem konkreten Waffenverdacht wird die Polizei hinzugezogen.
Schutz von Rednern und Kandidaten
Politische Vertreter treten häufig in unmittelbaren Kontakt mit Bürgern. Begrüßungen, Gespräche und Fotoaufnahmen gehören zu vielen Veranstaltungen. Diese Nähe muss ermöglicht werden, ohne erkennbare Risiken zu ignorieren.
Mögliche Schutzmaßnahmen sind:
kontrollierter Zugang zur Bühne,
Schutz von Rück- und Nebenbereichen,
freier Rückzugsweg,
Sicherheitsbegleitung innerhalb des Veranstaltungsortes,
Kontrolle von Besprechungsräumen,
geschützte An- und Abreise,
Beobachtung auffälliger Personen,
Bereithaltung eines sicheren Aufenthaltsraums,
abgestimmte Alarmierung.
Der Umfang des Schutzes richtet sich nach der tatsächlichen Gefährdung und darf den Kontakt mit Besuchern nicht unnötig verhindern.
Schutz der Bühne und des Rednerbereichs
Der Bühnenbereich muss vor unkontrolliertem Zutritt geschützt werden. Gleichzeitig müssen Techniker, Moderatoren, Redner und berechtigte Mitarbeiter Zugang erhalten.
Der Sicherheitsdienst kann:
Bühnenzugänge kontrollieren,
Berechtigungen prüfen,
den Raum vor der Veranstaltung kontrollieren,
Notausgänge freihalten,
Technikbereiche schützen,
unberechtigtes Betreten verhindern,
Rückzugswege sichern.
Absperrungen müssen so aufgebaut sein, dass sie im Notfall keine Fluchtwege blockieren.
Umgang mit Protest und Gegenmeinungen
Protest und kritische Meinungsäußerungen gehören zu einer demokratischen Gesellschaft. Nicht jede Störung oder kritische Frage stellt eine Sicherheitsgefahr dar.
Der Sicherheitsdienst unterscheidet zwischen:
zulässiger Meinungsäußerung,
friedlichem Protest,
lautstarker Zwischenfrage,
organisatorischer Störung,
Bedrohung,
Sachbeschädigung,
körperlichem Angriff.
Eine Person darf nicht allein deshalb entfernt werden, weil sie eine andere politische Meinung vertritt. Entscheidend sind Hausordnung, Veranstaltungsregeln und das konkrete Verhalten.
Vorgehen bei Störaktionen
Störaktionen können unterschiedliche Formen annehmen. Dazu gehören Zwischenrufe, nicht genehmigte Transparente, das Betreten der Bühne oder das Unterbrechen des Veranstaltungsablaufs.
Ein möglicher Ablauf ist:
Situation beobachten und bewerten.
Veranstaltungsleitung informieren.
Person ruhig ansprechen.
Auf die Veranstaltungsregeln hinweisen.
Möglichkeit zum freiwilligen Verlassen geben.
Bei erheblicher Störung Hausrecht umsetzen.
Bei Widerstand oder Gefahr Polizei hinzuziehen.
Vorgang sachlich dokumentieren.
Ein körperliches Eingreifen ist nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig.
Trennung von Veranstaltung und Gegenveranstaltung
Wenn zeitgleich eine Gegenkundgebung stattfindet, müssen Veranstaltungsbereiche und Besucherwege möglicherweise getrennt werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
getrennte Zugänge,
räumliche Abstände,
eindeutige Absperrungen,
gesicherte An- und Abfahrtsbereiche,
unterschiedliche Besucherwege,
Schutz von Rettungswegen,
abgestimmte Informationsweitergabe,
polizeiliche Begleitung.
Der private Sicherheitsdienst darf keine öffentlichen Versammlungen eigenständig auflösen oder Teilnehmer von allgemein zugänglichen öffentlichen Flächen verweisen.
Wahlkampfstände in Fußgängerzonen
Informationsstände befinden sich häufig auf öffentlichen Plätzen oder in Fußgängerzonen. Dort ist eine klassische Zugangskontrolle nicht möglich.
Der Sicherheitsdienst kann trotzdem unterstützen durch:
sichtbare Präsenz,
Beobachtung des Umfelds,
Schutz der Standmitarbeiter,
Deeskalation bei Streitigkeiten,
Schutz von Informationsmaterial,
Freihalten notwendiger Wege,
Alarmierung der Polizei,
Begleitung beim Auf- und Abbau.
Andere Personen dürfen öffentliche Flächen im Rahmen der geltenden Regeln nutzen. Der Sicherheitsdienst kann ihnen nicht allein wegen einer kritischen Meinung den Aufenthalt verbieten.
Schutz bei Haustürwahlkampf
Beim Haustürwahlkampf bewegen sich Kandidaten und Unterstützer in Wohngebieten. Ein dauerhafter Sicherheitsdienst ist nicht bei jedem Termin erforderlich. Bei bekannten Drohungen oder besonderen Gefährdungen kann jedoch eine Begleitung sinnvoll sein.
Mögliche Aufgaben sind:
Beobachtung des Umfelds,
sichere Planung der Wege,
Abstandswahrung zu aggressiven Personen,
schnelle Alarmierung,
Begleitung zum Fahrzeug,
Dokumentation besonderer Vorfälle.
Private Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung betreten werden. Wird der Zutritt verweigert, ist dies zu respektieren.
Schutz bei Bürgerdialogen
Bürgerdialoge leben vom direkten Austausch. Sicherheitsmaßnahmen sollen deshalb möglichst im Hintergrund bleiben, aber schnell verfügbar sein.
Sinnvoll sind:
gut erreichbare Sicherheitskräfte,
klare Sitz- und Wegeordnung,
geschützte Rednerbereiche,
frei zugängliche Ausgänge,
erkennbare Ansprechpartner,
vereinbarte Signale der Veranstaltungsleitung,
Rückzugsraum bei einer Eskalation,
gesicherte Technikbereiche.
Die Sicherheitskräfte greifen nicht in die politische Moderation ein.
Medien- und Pressebereiche
Politische Veranstaltungen können ein hohes Medieninteresse erzeugen. Journalisten, Kamerateams und Fotografen benötigen häufig besondere Arbeitsbereiche.
Der Sicherheitsdienst kann:
Presseausweise prüfen,
Medienbereiche kontrollieren,
Kamerapositionen zuweisen,
Fluchtwege freihalten,
unberechtigten Zugang zu internen Bereichen verhindern,
Presse- und Besucherbereiche trennen.
Der Sicherheitsdienst entscheidet nicht eigenständig über journalistische Zulassungen. Die Freigaben werden vom Veranstalter beziehungsweise der zuständigen Pressestelle festgelegt.
Umgang mit verdächtigen Gegenständen
Herrenlose Taschen, Pakete oder Behälter müssen ernst genommen werden.
Sicherheitsmitarbeiter dürfen einen unbekannten Gegenstand nicht eigenmächtig öffnen, untersuchen oder bewegen.
Das Vorgehen umfasst:
Abstand halten,
Bereich absichern,
Veranstaltungsleitung informieren,
Polizei hinzuziehen,
Personen umleiten,
Beobachtungen weitergeben,
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen.
Ob eine Räumung erforderlich ist, wird nach den festgelegten Zuständigkeiten entschieden.
Verhalten bei Drohungen
Drohungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder über digitale Kommunikationswege eingehen.
Bei einer konkreten Drohung sind mögliche Maßnahmen:
gefährdete Personen informieren und schützen,
Polizei verständigen,
Nachricht oder Beweismittel sichern,
Absender nicht eigenmächtig konfrontieren,
Zugangskontrollen verstärken,
Veranstaltungsablauf überprüfen,
besondere Beobachtungen dokumentieren.
Der Sicherheitsdienst führt keine eigenen strafrechtlichen Ermittlungen durch.
Schutz vor gewalttätigen Angriffen
Bei einem körperlichen Angriff steht der Schutz gefährdeter Personen im Vordergrund.
Sicherheitsmitarbeiter können:
gefährdete Person aus dem Bereich führen,
Angreifer durch Ansprache stoppen,
weitere Kräfte anfordern,
Polizei und Rettungsdienst alarmieren,
unbeteiligte Personen fernhalten,
Erste Hilfe leisten,
Beobachtungen und Zeugen dokumentieren.
Körperliche Maßnahmen dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen und im tatsächlich erforderlichen Umfang erfolgen.
Deeskalation als wichtigste Einsatzgrundlage
Politische Diskussionen können emotional werden. Sicherheitsmitarbeiter müssen ruhig bleiben und dürfen sich nicht provozieren lassen.
Zur Deeskalation gehören:
neutrale Wortwahl,
respektvolle Ansprache,
angemessener Abstand,
keine politischen Gegenargumente,
klare Erklärung der Regeln,
rechtzeitige Verstärkung,
Trennung von Konfliktparteien,
Vermeidung unnötiger Berührungen.
Ein professionelles Auftreten kann verhindern, dass aus einer verbalen Auseinandersetzung ein körperlicher Konflikt entsteht.
Besucherlenkung und Raumbelegung
Überfüllte Veranstaltungsräume können Fluchtwege blockieren und zu gefährlichen Verdichtungen führen.
Der Sicherheitsdienst kann:
Besucher zählen,
maximale Belegung beachten,
Warteschlangen organisieren,
zusätzliche Zugänge nutzen,
überfüllte Bereiche vorübergehend schließen,
Treppen und Ausgänge freihalten,
Besucher zu freien Plätzen führen.
Entscheidungen über Einlassstopp oder Veranstaltungsunterbrechung werden mit der verantwortlichen Leitung abgestimmt.
Brandschutz und Rettungswege
Politische Veranstaltungen finden häufig in Bürgerhäusern, Gaststätten, Hallen oder vorübergehend genutzten Räumen statt. Die Flucht- und Rettungswege müssen vor Veranstaltungsbeginn geprüft werden.
Zu kontrollieren sind:
Notausgänge,
Treppenhäuser,
Fluchtwegkennzeichnungen,
Brandschutztüren,
Feuerlöscher,
Feuerwehrzufahrten,
Sammelstellen,
Bühnen- und Technikaufbauten.
Bei Rauchentwicklung oder Brand wird unverzüglich die Feuerwehr alarmiert. Sicherheitsmitarbeiter unterstützen anschließend die Räumung nach dem vorgesehenen Plan.
Medizinische Notfälle
Bei dichtem Besucheraufkommen, langen Veranstaltungen oder emotionalen Situationen können medizinische Notfälle auftreten.
Der Sicherheitsdienst kann:
Erste Hilfe leisten,
Rettungsdienst alarmieren,
Einsatzkräfte einweisen,
Zugang freihalten,
Schaulustige fernhalten,
Sichtschutz herstellen,
persönliche Gegenstände sichern,
Vorfall dokumentieren.
Medizinische Diagnosen und Behandlungen bleiben qualifiziertem Fachpersonal vorbehalten.
Räumung einer politischen Veranstaltung
Eine Räumung kann beispielsweise bei einem Brand, einer technischen Gefahr, einer konkreten Bedrohung oder einem anderen schweren Sicherheitsereignis erforderlich werden.
Die Sicherheitsmitarbeiter müssen wissen:
welche Ausgänge geöffnet werden,
welche Bereiche zuerst geräumt werden,
wo sich Sammelstellen befinden,
wie Redner und besonders gefährdete Personen geschützt werden,
wie Besucher informiert werden,
welche Wege für Einsatzkräfte freibleiben,
wer die Räumung anordnet.
Unklare oder widersprüchliche Anweisungen müssen vermieden werden.
Wahlparty und Veranstaltung am Wahlabend
Am Wahlabend können zahlreiche Gäste, Medienvertreter und Unterstützer anwesend sein. Emotionen und Alkoholkonsum können zusätzliche Sicherheitsanforderungen schaffen.
Mögliche Aufgaben sind:
Gästekontrolle,
Schutz interner Bereiche,
Besucherlenkung,
Medienkoordination,
Schutz technischer Ausrüstung,
Deeskalation,
Kontrolle der Veranstaltungsräume,
Begleitung des Veranstaltungsendes.
Der Sicherheitsdienst bleibt auch nach Bekanntgabe von Ergebnissen politisch neutral.
Sicherheit beim Auf- und Abbau
Technik, Informationsmaterial, Bühnenausstattung und Werbemittel müssen vor und nach der Veranstaltung geschützt werden.
Der Sicherheitsdienst kann:
Lieferantenzugänge kontrollieren,
Aufbauflächen bewachen,
Technikbereiche schützen,
unberechtigten Zutritt verhindern,
Materiallager kontrollieren,
Abtransport begleiten,
Schäden dokumentieren.
Aufbau- und Abbauzeiten gehören deshalb in die Einsatzplanung.
Datenschutz und Fotoaufnahmen
Bei politischen Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen besonders sensibel sein. Teilnehmer dürfen nicht unbegrenzt durch den Sicherheitsdienst dokumentiert werden.
Fotos oder Videos werden nur aufgenommen, wenn eine zulässige Grundlage besteht und sie für die Sicherheitsaufgabe erforderlich sind.
Nicht zulässig sind:
private Aufnahmen von Teilnehmern,
Veröffentlichung von Einsatzbildern,
politische Erfassung von Besuchern,
Sammlung persönlicher Meinungen,
Weitergabe von Teilnehmerlisten an Unberechtigte.
Besucher- und Gästedaten werden nur im erforderlichen und vereinbarten Umfang verarbeitet.
Rechte und Grenzen privater Sicherheitsmitarbeiter
Private Sicherheitsmitarbeiter besitzen keine allgemeinen Polizeibefugnisse.
Sie handeln auf Grundlage:
des Bewachungsvertrags,
der Dienstanweisung,
der Veranstaltungsregeln,
des übertragenen Hausrechts,
der allgemein geltenden Rechte.
Sie dürfen Einlassberechtigungen prüfen, unberechtigten Personen den Zutritt verweigern und bei erheblichen Verstößen zum Verlassen des Veranstaltungsbereichs auffordern.
Sie dürfen keine öffentlichen Versammlungen auflösen, keine politischen Meinungen unterdrücken und keine hoheitlichen Personenkontrollen erzwingen.
Qualifikation des Sicherheitspersonals
Der Einsatz bei politischen Veranstaltungen verlangt besonders besonnene und kommunikative Mitarbeiter.
Wichtige Anforderungen sind:
erforderliche Qualifikation nach § 34a Gewerbeordnung,
Zuverlässigkeit und Anmeldung im Bewacherregister,
parteipolitisch neutrales Verhalten,
Erfahrung in Deeskalation,
sichere Kommunikation,
Erste-Hilfe-Kenntnisse,
Kenntnisse im Veranstaltungsschutz,
psychische Belastbarkeit,
sicheres Auftreten,
Fähigkeit zur sachlichen Dokumentation.
Führungskräfte benötigen Erfahrung in Lagebewertung, Personalsteuerung und Behördenkommunikation.
Dokumentation besonderer Ereignisse
Sicherheitsrelevante Vorfälle werden objektiv dokumentiert.
Ein Bericht kann enthalten:
Datum und Uhrzeit,
genauer Ort,
wahrgenommenes Verhalten,
getroffene Ansprache,
ausgesprochene Aufforderungen,
eingeleitete Maßnahmen,
Einsatz von Polizei oder Rettungsdienst,
erkennbare Schäden,
mögliche Zeugen,
Zeitpunkt des Einsatzendes.
Politische Ansichten werden nur dann erwähnt, wenn eine konkrete Äußerung unmittelbar für den Sicherheitsvorfall relevant ist.
Individuelles Sicherheitskonzept
Vor dem Einsatz sollte eine gemeinsame Begehung stattfinden.
Dabei werden geprüft:
Veranstaltungsgelände,
Eingänge und Ausgänge,
Bühnen- und Rednerbereiche,
Besucherstruktur,
Medienbereiche,
bekannte Gefährdungen,
Gegenveranstaltungen,
An- und Abreisewege,
Rückzugsräume,
Flucht- und Rettungswege,
polizeiliche Ansprechpartner,
Kommunikationsmittel.
Auf dieser Grundlage werden Personalstärke, Positionen und Dienstanweisungen festgelegt.
Kosten des Sicherheitsdienstes
Die Kosten richten sich nach Größe, Dauer und Gefährdungslage.
Wichtige Faktoren sind:
Besucherzahl,
Veranstaltungsort,
Zahl der Eingänge,
Umfang der Einlasskontrollen,
Anzahl der Redner,
bekannte Protestlagen,
benötigte Sicherheitsmitarbeiter,
Führungskräfte,
Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze,
Aufbau- und Abbauzeiten,
Dokumentationsumfang.
Nach Prüfung der Veranstaltungsdaten kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Sicherheitsdienst für politische Veranstaltungen in NRW
WachPro Security bietet parteipolitisch neutrale Sicherheitsleistungen für politische Termine in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens an.
Mögliche Einsatzorte sind:
Aachen,
Würselen,
Eschweiler,
Stolberg,
Alsdorf,
Herzogenrath,
Geilenkirchen,
Heinsberg,
Hückelhoven,
Düren,
Mönchengladbach,
Düsseldorf,
Köln,
Bonn und weitere Städte in NRW.
Der Leistungsumfang wird individuell mit Veranstalter, Betreiber und zuständigen Stellen abgestimmt.
WachPro Security kontaktieren
Sie planen eine Wahlkampfveranstaltung, einen Bürgerdialog oder einen öffentlichen politischen Termin? WachPro Security erstellt ein neutrales Sicherheitskonzept mit klarer Zugangskontrolle, geeigneter Personalplanung und abgestimmten Notfallabläufen.
Telefon: 0151 56856098
E-Mail: info@wachprosecurity.de
Internetseite: www.wachprosecurity.de
Häufig gestellte Fragen
Ist WachPro Security parteipolitisch neutral?
Ja. Der Sicherheitsdienst schützt die Veranstaltung und die anwesenden Personen unabhängig von persönlichen oder politischen Überzeugungen.
Dürfen kritische Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden?
Nicht allein wegen ihrer Meinung. Entscheidend sind Einlassbedingungen, Hausrecht und das konkrete Verhalten der Person.
Können Taschenkontrollen durchgeführt werden?
Taschenkontrollen können als transparente Einlassvoraussetzung festgelegt werden. Eine hoheitliche Durchsuchung gegen den Willen einer Person darf ein privater Sicherheitsdienst nicht erzwingen.
Wie wird mit friedlichen Protesten umgegangen?
Friedlicher Protest ist nicht automatisch eine Sicherheitsstörung. Der Sicherheitsdienst schützt den Veranstaltungsbereich und stimmt notwendige Maßnahmen mit Veranstalter und Polizei ab.
Kann WachPro Security Redner begleiten?
Ja. Innerhalb eines vereinbarten Schutzkonzepts können Wege, Bühnenzugänge, Rückzugsbereiche sowie An- und Abreise begleitet werden.
Was passiert bei einer Bedrohung?
Gefährdete Personen werden geschützt, die Polizei wird verständigt und vorhandene Informationen oder Beweismittel werden gesichert.
Unterstützt der Sicherheitsdienst bei einer Räumung?
Ja. Sicherheitsmitarbeiter können Besucher zu Ausgängen leiten, Rettungswege freihalten und besonders gefährdete Personen schützen.
Wird der Einsatz dokumentiert?
Ja. Sicherheitsrelevante Ereignisse, getroffene Maßnahmen und Einsätze externer Kräfte werden sachlich und nachvollziehbar dokumentiert.
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